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Krank innerhalb der ersten 4 Wochen

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letzte Antwort am 07.12.2021 16:59:32 von AnniT2020
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carla
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo Datev Lohn- und Gehalt Benutzer,

ich habe einen Gehaltsempfänger, der innerhalb der ersten 4 Wochen krank war. Ist die Abrechnung mit K6 in Ordnung oder nehme ich besser EK?

Ich hatte mich jetzt für K6 entschieden, bekomme aber bei der Probeabrechnung eine Meldung: keine Arbeitszeiten gebucht, Meldungserstellung  EEL im Eintrittsmonat ist ohne diese Eingaben nicht möglich. Ergänzen Sie die Kalenderbuchungen

Da es ein Gehaltsempfänger ist, gebe ich normalerweise keine weiteren Daten im Kalender ein.

Kann mir jemand dazu Hinweise geben?

Viele Grüße

Carla

cro
Experte
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Nachricht 2 von 11
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Hallo Frau Lange,

Fehlzeiten bitte immer im Kalender erfassen. Bei Festbezugsempfängern dann ohne Lohnart.

Gruß

C. Rohwäder

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carla
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
10095 Mal angesehen

Hallo Herr Rohwäder,

die Daten habe ich im Kalender erfasst. Auch ohne Lohnart. Ich habe auch bei der Krankenzeit Beginn und Ende letzter Zeitraum vor Unterbrechung eingegeben.

Trotzdem erhalte ich folgende Meldung: Sie haben für den Unterbrechnungszeitraum ab ... im Monat ... keine Arbeitszeiten im Kalender gebucht. Die Meldungserstellung EEL im Eintrittsmonat ist ohne diese Eingaben nicht möglich.

Ergänzen Sie entsprechende Kalenderbuchungen (z. B. mit dem Ausfallschlüssel "1") für den vollen Monat, ggf. auch für die Zeit nach der Unterbrechung.

Gebe ich den Ausfallschlüssel 1 (Zeitlohn) im Kalender vor der Unterbrechung ein, dann erstellt er tatsächlich eine Meldung.

D. h., der Ausfallschlüssel 1 ist für so einen Sonderfall anzuwenden? Gibt es noch weitere Beispiele für die Anwendung von AS 1?

Viele Grüße

Carla

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 11
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Hallo Frau Lange,

vielleicht löschen Sie die zusätzlich erfassten Daten einmal. Eigentlich sind die Eingaben (ausschließlich) im Kalender vollständig ausreichend.

Gruß

C. Rohwäder

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 11
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Guten Morgen,

ich glaube, dass die Meldung mit der Ermittlung  des Ausfallentgelts zusammenhängt.

Prüfen Sie mal unter der Mitarbeiterebene - Arbeitszeiten - Regelmäßige / Feste Arbeitszeiten - die Umrechnungsformel bei Ausfällen. Sollte hier nichts eingetragen sein, müssten Sie auf Mandantenebene unter Abrechnungsparameter nachsehen.

Wenn dort eine Umrechnungsformel mit Stunden verwendet wird, müssen im Kalendarium Stunden erfasst werden, da diese Stunden für die Ermittlung des ausgefallenen Entgelts benötigt werden(z. Bsp. Betrag * zu bezahlende Stunden / Sollarbeitsstunden).

Über die Direkthilfe finden Sie dazu weitere Erläuterungen.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Carla,

der Ausfallschlüssel 1 wird  im Zusammenhang mit EEL  nur für die Anwesenheitstage im Eintritsmonat erfasst.
Im laufenden Beschäftigungsverhältnis ist das Erfassen der Fehlzeit im Kalender ausreichend.

Der Ausfallschlüssel wird auch bei einigen  Formeln zur Teilmonatsberechnung benötigt.
Wie T. Reich bereits erwähnt hat, finden Sie hierzu weitere Erklärungen in der Programmhilfe.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo,

 

und wie verhält sich die Situation bei Stundenlöhnern?

 

LG Julia

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 11
9674 Mal angesehen

Hallo Julia,


erkrankt ein Stundenlohnempfänger innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn seiner Beschäftigung, ist im Eintrittsmonat die Anwesenheit im Kalender vor Beginn der Krankheit zu erfassen. 


Sie hinterlegen beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten | Kalender ab dem Eintrittsdatum bis einen Tag vor dem Krankheitsbeginn den Ausfallschlüssel 1 "Zeitlohn".
Die Arbeitszeit wird automatisch aus der regelmäßigen Arbeitszeit von der Mandanten- oder Mitarbeiterebene gezogen.


Beispiel:

Der Mitarbeiter ist zum 01.08. eingetreten. Die Krankheit des Arbeitnehmers beginnt am 15.08. In diesem Fall ist der Ausfallschlüssel 1 – Zeitlohn im Kalender vom 01.08. - 14.08. zu erfassen. Ab dem 15.08. beginnt der K6-Zeitraum.


Endet die Krankheit noch im Eintrittsmonat (beispielsweise 15.08.-20.08.), so erfassen Sie bitte bis zum Monatsende den Ausfallschlüssel 1 – Zeitlohn (beispielsweise 21.08. – 31.08.).


Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft 
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 9 von 11
7838 Mal angesehen

Ich habe zu diesem *älteren* Thema eine aktuelle Frage. Ich rechne mit Lodas ab, wie sind hier die Eingaben?

 

MA hat am 15.11. angefangen, krank ab 25.11. - 29.11. ab 30.11. Quarantäne 😞

 

In der Probeabrechnung wird der Zeitraum 15.-24.11. als Arbeitsentgelt auf Grundlage 65,45h ausgewiesen. 

 

Hab den Zeitraum 25.11.-29.11. mit Krankentagegeld belegt. Ist das Korrekt?


Danke 😕

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 11
7716 Mal angesehen

Hallo,


ist die regelmäßige Arbeitszeit in den Personaldaten unter Arbeitszeiten I Regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt?

 
In unserem Hilfe-Dokument: 1001663 Fehlzeit für neu eingestellten Arbeitnehmer während der ersten 4 Wochen nach Eintritt erfassen erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie eine Fehlzeit für neu eingestellte Arbeitnehmer während der ersten 4 Wochen nach Eintritt in LODAS erfassen.


Beginnt die Fehlzeit des Mitarbeiters im Eintrittsmonat ist die Fehlzeit: Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur zu wählen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 11 von 11
7678 Mal angesehen

Lieben Dank für die Antwort,

 

ja unter Arbeitzeiten-Regelmäßige Arbeitszeit - Wöchentliche Arbeitszeit ist 40h/8 H pro Tag hinterlegt.

 

Danke für das Dokument, das hilft 🙂

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letzte Antwort am 07.12.2021 16:59:32 von AnniT2020
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