Liebe Community, liebe DATEV,
ich bitte heute um eure Hilfe. Wenn wir, durch im DaPV rückgemeldete Kinder, die vorher nicht bekannt waren, Korrekturen des PV Beitrags durchführen, werden diese im Lohnsteuerabrzug berücksichtigt. LODAS berücksichtigt aber nur Beiträge aus dem aktuellen Kalenderjahr. Beiträge aus dem Vorjahr werden unter den Tisch fallen gelassen. Lohnsteuerbescheinigungen dürfen wir hier nicht mehr korrigieren, daher müssten diese meiner Meinung nach nach dem Zuflussprinzip ebenfalls in 2025 berücksichtigt werden.
Zudem gibt es ja Beiträge aus 2023 die über das SV-Meldeportal korrigiert werden müssen und steuerlich ebenfalls in 2025 auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen. Gibt es hierfür bereits eine Lohnart? Ist hier etwas in Planung? Ich selbst sehe mich bei der Anlage einer solchen Lohnart als überfordert bzw. denke dass ich die Parameter gar nicht individuell einstellen könnte, wie sie benötigt werden.
Ich bitte vor allem um Rückmeldung der DATEV aber auch um Umsetzungsvorschläge von Communitymitgliedern. Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum wollen Sie 2023 (bzw. 2024) korrigieren? Wurden die AG bzw. beim eigenen Unternehmen die AN nicht informiert? Die Mitteilung der Kinderdaten war freiwillig.
Von der Datev bezüglich 2023 werden Sie nichts erhalten, da nur das Vorjahr korrigiert werden darf.
Hallo @Birdy87 ,
auch wenn das Ihre vielen Fragen nicht beantwortet:
Um wieviele Rückrechnungen handelt es sich bei Ihnen? In welchem finanziellen Umfang bewegen sich die notwendigen Rückrechnungen?
In der aktuellen Situation darf man auch mal pragmatisch sein und Mut zur Lücke haben. Zumindest ich als passionierter Krümelk... und Erbsenzähler gehe bei diesem Thema zunehmend entspannt mit den bekannten Defitziten um. Ich werde mich an diesen marginalen "Fehlern" und "Fehlbeträgen" (2023 betreffend) nicht aufreiben und trotzdem ruhig schlafen; und sehe künftigen LSt- und SV-Prüfungen (so sie nicht schon durch sind) betont entspannt entgegen.
Der Aufwand, der für eine korrekte Nachberechnung (nach 2023) etc. entstehen würde (siehe ihre Darstellungen mit all den vielen Aspekten), steht (zumindest nach meinem begrenzten Verständnis) in so überhaupt gar keinem Verhältnis zum "Nutzen".
Viele Grüße!
Weil wir verpflichtet sind, wenn die Rückmeldung zugunsten der AN ausfällt zu korrigieren, das hat mit der Abfrage nichts zu tun. Wer nicht abgefragt hat muss zusätzlich noch Zinsen zahlen.
Hallo,
es ist richtig, dass steuerliche Nachberechnungen ins Vorjahr mit dem Zuflussprinzip in das aktuelle Kalenderjahr laufen.
Nachberechnungen können über das Programm LODAS für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.
Zeiträume, die weiter zurückliegen, können nicht abgefragt und nachberechnet werden. Hierzu gibt es keine extra dafür eingerichtete Lohnart.
Gerne besprechen wir den Sachverhalt auch einmal gemeinsam mit Ihnen.
Wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.
Liebe Frau Schön,
ich kann der Abrechnung nicht entnehmen, dass die Steuern aus 2024 korrigiert wurden. Gibt es hierzu ein HilfeDokument?
Hallo,
eine Nachberechnung kann nur durch eine manuelle Historienanfrage angestoßen werden.
Das frühestmögliche Abfragedatum ist 01/2024.
Informationen hierzu finden Sie im Dokument: Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung: Kinderdaten übernehmen unter Punkt 3.3.
Wir sehen es in unser Kanzlei wie tbehrens und lohnexperte. Wir machen uns nicht verrückt mit dem Thema .
Juli 2023 wurden alle Mandanten informiert und die haben die Kinderdaten angefordert. Die Info an die Mandaten haben wir dokumentiert.
Aus dem Zinsthema sind wir somit auch raus.
Wir werden die Historie nicht abfragen. Änderungen in 07.25 wurden kontrolliert und bei gehenden Kindern Nachweise angefordert.
Alles andere kann ggf. über die nächsten RV-Prüfungen gehen
Laut meinem DATEV Servicekontakt werden die PV Beiträge aus 2024 in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 im Bereich der PV Beiträge berücksichtigt, eine Lohnsteuerkorrektur als sonstiger Bezug erfolgt nicht.
Laut Anrufungauskunft soll dieser aber erfolgen, daher sind die PV Beiträge aus 2024 noch zu versteuern und die aus 2023 sind ebenfalls im Korrekturmonat als sonstiger Bezug zu versteuern und in die Lohnsteuerbescheinigung zu übernehmen.
Weil sie mich direkt anschreiben .
Wie ich schrieb werden wir die Historie nicht abrufen. Wenn Abweichungen sind geht das eben über die nächste Prüfung .
Hier meine ich vor allem die regelmäßige RV-Prüfung.
Verzinsung gibt es nur wenn man gewartet und sein 07.23 nichts unternommen hat.wir haben alle Mandaten informiert und Kindernachweise erhalten. Somit sind wir bzw unsere Mandaten raus was Zinsen anbetrifft .
Wir warten jetzt noch auf 1-2 Nachweise von nicht elektronisch gemeldeten Kinder und dann ist das Thema erstmal zum Glück erledigt .
Hallo @Birdy87 ,
Sie beschreiben, was auch ich bei Nachberechnungen ab 01/2024 bzgl. einer höheren Kinderanzahl gem. DaBPV bemerkt habe:
Die Nachberechnungen über LODAS auf 01/2024 ff. bzgl. der Pflegeversicherungsbeiträge klappt. Die Korrektur der Lohnsteuer nach dem Zuflussprinzip in 2025 erfolgt (wie auch seitens der DATEV bestätigt) allerdings nicht, obwohl dies notwendig wäre (siehe ihre Anrufungsauskunft).
Könnten Sie bitte hier in der Community ihre Vorgehensweise mitteilen, wie Sie diesen Widerspruch lösen?
Oder aber kann bitte ein DATEV-Mitarbeiter hier mitteilen, wie die korrekte Lohnbesteuerung programmtechnisch umgesetzt (werden) wird bzw. was uns Lohnabrechnern seitens der DATEV empfohlen wird, um die notwendige lohnsteuerliche Berücksichtigung vornehmen zu können?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Ich habe mir hierzu eine Lohnart gebastelt, die je nach Kalenderjahr mit dem entsprechenden Steuerschlüssel (10 für 2024 und 7 für 2023) gebastelt.
Ich habe folgende LA verwendet:
Die weiteren Einstellungen bitte selbst prüfen.
Ich werde für alle, für die ich Korrekturen aus 2023 vornehme dann die Lohnsteuerbescheinigung 2025 manuell korrigieren im Bereich der PV Beiträge, da ich die aus 2023 noch als Minderung berücksichtigen muss.
Hallo @Birdy87 ,
vielen Dank für Ihre Antwort, (die ich so auf die Schnelle nicht nachvollziehen kann). Aber noch eine Nachfrage zu meinem Verständnis:
Meines Wissens gab es die lohnsteuerliche Berücksichtigung der ab 07/2023 verminderten SV-Beiträge im Kalenderjahr 2023 noch gar nicht. In den Lohnsteuertabellen wurde erst 2024 entsprechend berücksichtigt, dass der höhere SV-Abzug auch zu einem höherer LSt-Abzug führt. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
VG
Sie haben Recht, Vielen Dank für den Hinweis, den hätte ich glatt übersehen!!!
Der Meinung mit den Zinsen sind wir nicht. Wir bzw unsere Mandaten haben 2023 abgefragt. Damit ist das Thema Zinsen vom Tisch
Trotzdem der Infos gibt es einige Abweichungen von nicht gemeldeten Kindern. Wir warten auf die RV-Prüfer für eventuelle Berichtigungen.
Hallo, der RV-Prüfer war gerade bei uns. Da es sich bei den Korrekturen um Arbeitnehmer-Beiträge und nicht um Arbeitgeber-Beiträge handelt, wird dies nicht von der Deutschen Rentenversicherung korrigiert. Das interessiert die einfach nicht. Hier müssen wir wohl selbst tätig werden. Ich sehe es wie Birdy87 und hoffe auf Unterstützung von der DATEV bezüglich einer NEUEN LOHNART.
Hallo,
für 2023 werde ich (wie viele andere hier auch) keine Nachberechnungen erstellen - auch wenn das irgendwie irgendwo gehen sollte. Da ich mir aber auch Gedanken um die Mitarbeiter mache, die offensichtlich unsere Fragen und Hinweise zum Thema weder in 2023 noch 2024 wahrgenommen haben, fällt mir noch eine andere Möglichkeit ein:
Was spricht dagegen, über den Antrag auf Erstattung von zu Unrecht gezahlten SV-Beiträgen an die Krankenkasse des Mitarbeiters heranzutreten und sich darüber die Beiträge erstatten zu lassen, um diese dann an den Mitarbeiter auszukehren?
Der Arbeitsaufwand dafür ist sehr hoch ist im Verhältnis zum Nutzen; wen könnte man damit betrauen, um ggf. zumindest einen Lerneffekt beim Bearbeiter dieses Antrages zu erzielen (Praktikant? Azubi?)
VG
Das ist ja alles schön und gut, die KK möchte dann trotz des Antrages die geänderten Beitragsnachweise haben. Ich höre schon das SV-Meldeportal schreien... Außerdem gilt dennoch das Thema mit der Lohnsteuer...
Die Anzahl derer, die nun mehr Kinder haben als ursprünglich gemeldet, ist glücklicherweise nicht so hoch. Ich halte mich hier an das geltende Recht und mache meinen Job.
Hallo @Birdy87 ,
ich interessiere mich dafür, wie Sie "das Thema mit der Lohnsteuer" lösen? Die Beitragsermäßigungen IN 2023 führten zu keiner höheren Lohnsteuer, weil die durch den Beitragsabschlag gesunkenen Vorsorgeaufwendungen erstmals in den LSt-Tabellen 2024 berücksichtigt wurden.
Nun halten Sie sich an das geltende Recht und machen Ihren Job: Aber wie? Da Sie IN 2025 eine Korrektur FÜR 2023 machen, müssten nach dem Zuflussprinzip die Beitragsabschläge aus 2023 nun in 2025 zu einer höheren LSt führen, richtig? Damit ist der Mitarbeiter dann aber beschwert, weil die Beitragsabschläge in 2023 zu keiner höheren LSt geführt hätten. Oder habe ich da einen Denkfehler? Wie erklären Sie das den betroffenen Mitarbeitern?
Ich habe zu dieser ganzen komplexen Thematik (es kommen immer mehr Fragen auf als Antworten) leider immer weniger Ideen, sehe mich nach mehr als 30 Jahren einschlägiger Berufserfahrung rein fachlich außer Stande, diese Korrekturen außerhalb des mir zur Verfügung stehenden zertifizierten DATEV-Lohnabrechnungsprogrammes durchzuführen und würde mich über Ihren Input freuen.
VG
Hallo,
eine neue Lohnart wird es in diesem Zusammenhang nicht geben.
Die Korrektur für 2023 muss außerhalb der LODAS Abrechnung stattfinden.
Für die Berechnung kann ggf. LOVOR 2024 verwendet werden. Mit LOVOR 2024 können Nachberechnungen auf 2023 durchgeführt werden. Somit stehen die Abrechnungswerte zur Verfügung.