Wir haben eine Arbeitnehmerin, welche seit 01.06.24 Altersvollrente bezieht. Zum 31.05.24 haben wir also eine Abmeldung mit Meldegrund 32 erstellt und zum 01.06.24 eine Anmeldung mit Grund 12 (Beitragsgruppenwechsel). Das hat gepasst.
Die Arbeitnehmerin ist erkrankt seit 07.08.24 (bis jetzt). Jetzt hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, das bei Altersvollrente nur 4 Wochen Lohnfortzahlung besteht, sprich wir brauchen eine Abmeldung zum 07.09.24 mit Grund 34. Was muss ich in den Fehlzeiten eingeben, damit mir das Programm diese erstellt? ich hatte drin "07.08. - 06.09. Lfz mit AU". Und dann ab 07.09.24 Krankengeld. Dann wurde mir aber eine Abmeldung mit Grund 34 zum 06.10. erstellt.
Siehe Unten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
warum eine 4-wöchige Lohnfortzahlung bestehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Das sollte bei 6 Wochen bleiben. Ich weiß nicht, ob hier die 4-wöchige Weiterversicherung während einer Unterbrechung gemeint ist (diese muss aber nicht gesondert erfasst werden).
Als Fehlzeit nach der Entgeltfortzahlung gibt es die Fehlzeit "Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminderungs-/Altersrente".
Hm aber wenn ich Krank über 6 Wochen eingebe stimmt das ja auch nicht oder. Erstellt er mir dann eine Abmeldung zum 07.09.?
Auch Altersrenter haben meiner Meinung nach das Anrecht auf 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber .
Von einer gekürzten Lohnfortzahlung auf 4 Wochen habe noch nichts gehört.
Hier sollten sie noch mal recherchieren
@Isabel08 schrieb:Hm aber wenn ich Krank über 6 Wochen eingebe stimmt das ja auch nicht oder. Erstellt er mir dann eine Abmeldung zum 07.09.?
Nein, aber ich halte die Aussage der Krankenkasse auch für falsch. Da scheint dort etwas durcheinander geraten zu sein. Die angegebene "Nachversicherungszeit" läuft nicht während des Bezugs von Entgeltfortzahlung. Diese greift nur während einer bestehenden Unterbrechung ohne Entgeltzahlung. Und ob diese in diesem Fall greift, bin ich mir nicht sicher.
Das sollten Sie mit der Krankenkasse noch einmal klären.
Grade mit der Krankenkasse telefoniert. Die 4 Wochen sind tatsächlich mist. Eigentlich hätten 6 Wochen Lfz abgerechnet werden sollen (bis 17.09.) und dann + 4 Wochen eine Abmeldung zum 15.10. erstellt werden..
Glaub dort kennt sich auch keiner mehr aus. Habe jetzt folgende Fehlzeiten erfasst, mal schauen ob das damit ein Ende hat.
Danke für die Hilfe!
Hallo,
bei der Fehlzeit "Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminderung / Altersrente" endet das Versicherungsverhältnis nach Ablauf eines Zeitmonats ohne Entgelt.
In Ihrem Fall wird daher eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe 34 zum 17.10.24 erstellt.
Hallo Isabel08,
darf ich fragen, wie Sie die jeweiligen Meldungen (32 und 12 erstellt haben?
Ich habe heute auch ein Schreiben der TK erhalten.
Dankeschön im Voraus.
LG MarionS.
Ich glaube ich habe bei Personengruppe "120" geschlüsselt ab 01.06.2024. Damit wurden die Meldungen automatisch erstellt