Hallo zusammen,
nachdem das neue DATEV-Update nun aufgespielt ist und die neuen Dokumente gedruckt sind, kommen mir hier Zweifel an den Kontierungsvorschlägen von DATEV. Da es für die EPP bei Fibu/Kontenverwaltung kein eigenes Feld gibt, soll hier das Ertragskonto KuG Quarantäne überschrieben werden. Was mach ich mit den Mandanten, die im August und September KuG haben, soll ich dann die EPP mit KuG vermischen?? Ein eigenes Feld wäre hier schon echt nice gewesen.
Ja, hier wird in der FiBu leider alles vermischt.
Leider sehe auch ich keine Lösung.
siehe auch die Nachricht 408
@moeller schrieb:
siehe auch die Nachricht 408
Bitte die Funktion Beitragslink nutzen. Ich habe pro Seite 50 Beiträge eingestellt, weil ich nicht ewig klicken möchte, sondern nur scrollen möchte und im Falle von STRG+F weniger Seiten nach Schlagwörtern durchsuchen muss 🤓. Der Link fährt bei mir deshalb an die Wand.
Und mit dem Beitragslink landet man gleich im Beitrag #408 und muss nicht lange suchen und ist unabhängig der Anzahl der Beiträge pro Seite (gilt auch im Falle von weniger als 25 Beiträge pro Seite).
Zu erkennen, wenn in der URL am Ende so etwas wie highlight/true#M69619 steht.
Danke!
Hallo in die Runde,
ich stehe hier auch ein wenig auf dem Schlauch. (Lohn und Gehalt/SKR03)
Ich habe die Lohnart 5800 angelegt.
Diese Lohnart wird sowohl bei den Mitarbeitern, als auch bei den Gesellschafter/Geschäftsführern mit 5800 angelegt.
Die Lohnart 5800 soll aber bei den Mitarbeitern mit dem Konto 4100 und bei den GS/GF mit 4124 kontiert werden.
Wie mache ich dies?
Müssten die GS/GF nicht eine andere Lohnart bekommen (wie bei den Gehältern auch), damit es in ein anderes Konto laufen kann?
Danke für eine Antwort von Euch!
Die EPP ist doch ein durchlaufender Posten. Oder verstehe ich da etwas falsch. Da würde ich es überhaupt nicht in den Aufwand reinnehmen.
Wir haben die Lohnart 5800 auf das Verrechnungskonto LSt geschlüsselt.
@anjuwan schrieb:Die EPP ist doch ein durchlaufender Posten.
Das würde ich auch so sehen - steht allerdings in der FAQ des BMF anders:
VI/19. Ist die Kompensation für die ausgezahlte EPP für die Arbeitgeber eine Betriebseinnahme?
Die Auszahlung der EPP an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe, die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme. Im Ergebnis sind die Zahlungsvorgänge zur EPP beim Arbeitgeber ohne Gewinnauswirkung.
Hallo,
ich hatte mich an diesem Dokument orientiert: https://apps.datev.de/help-center/documents/1024621
Es auf die Steuer zu kontieren klingt plausibel, aber wohl nicht so gedacht...
... und ich hatte mich schon gefreut, dass wir nur um 30 Mitarbeiter (ohne Minijobber haben) wo alle Fälle klar sind ;-).
Ich lass das bei uns so. Da wir nur L+G mit Datev machen, sind wir da auch relativ frei. Ich würde auch ungern TEUR 30 dauerhaft im internen Reporting als Personalaufwand zeigen, der tatsächlich keiner ist.
Wenn die WP's im Abschluss damit ein Problem haben, kann es dort ja immer noch umgebucht werden.
@Uwe_Lutz schrieb:
Das würde ich auch so sehen - steht allerdings in der FAQ des BMF anders:
VI/19. Ist die Kompensation für die ausgezahlte EPP für die Arbeitgeber eine Betriebseinnahme?
Die Auszahlung der EPP an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe, die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme. Im Ergebnis sind die Zahlungsvorgänge zur EPP beim Arbeitgeber ohne Gewinnauswirkung.
Da sieht man mal wieder, dass die Unterscheidung zwischen Einnahmen und Einkünften sinnvoll ist: Beim Bilanzierer ist die Ausgabe "EPP" ohne Gewinnauswirkung. Ich würde sie deshalb auf 1741 (SKR03) buchen.
Bei einer EÜR würde ich nur dann darüber nachdenken, wenn durch die Erstattung der EEP erst im Folgejahr die beitragsfreie Mitversicherung des Unternehmers bei der gesetzlichen KV in Gefahr gerät. Ansonsten ist mir das egal.
Vielen Dank für eure Antworten, ich habe mich auch für die 1741 entschieden.
Nun die FAQ des BMF ist ja wie immer nur die Sichtweise der Finanzverwaltung.
Ich habe das für mich Kanzleiintern über ein Verrechnungskonto 3731 gelöst, weil das es sich hier eindeutig um einen durchlaufenden Posten handelt ist wohl unstrittig.
Bei 4-3 und möglicherweise Erstattung erst im Folgejahr nach dem 10. 1. kommt man wohl nicht umhin Aufwand und Ertrag zu buchen oder aber 3731 mit Überhang aufs nächste Jahr stehen lassen. Aber dazu habe ich mir bislang noch keine großen Gedanken gemacht ,wenn dann die Abschlüsse 2022 anstehen.....
@Uwe_Lutz schrieb:
@anjuwan schrieb:Die EPP ist doch ein durchlaufender Posten.
Das würde ich auch so sehen - steht allerdings in der FAQ des BMF anders:
Im Prinzip richtig, das Betriebsergebnis ändert sich nicht. Ich sehe da ein Problem mit dem abstimmen des Jahreslohnjournals
Da die 300,00 EPP mit in die Lohnabrechnung fließt, erhöht sich ja auch meine Summer im LJ, die komplette Buchung auf dem Konto 1741, also die Auszahlung an die AN und die Erstattung vom FA führt zu einer Abweichung der Lohnsummen.
Ich buche es Lohnaufwand und sonstige b. E.
Ich habe es auch auf 1741 gebucht.
Das passt in der Fibu ganz gut.