Unser Mandant beschwert sich wie folgt: Eine Mitarbeiterin, die wir mit Lodas abrechnen hat einen Kinderfreibetrag von 0,5. Demzufolge zahlt sie auch nicht den Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung. Unser Mandant sagt, das sei falsch.
Diese Mitarbeiterin hat keine eigenen Kinder, der Ehemann habe dieses Kind mit in die Ehe gebracht, es sei nicht ihr Kind. Außerdem läuft bereits die Scheidung. Und das Kind geht sie nichts an. Sie soll gefälligst den Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung bezahlen.
Mir wird unterstellt, DATEV rechnet verkehrt. Angeblich hat unser Mandant die Daten der Mitarbeiterin in einen anderen Rechner aus dem Internet eingegeben mit dem Kinderfreibetrag, und da wurde sehr wohl der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung berechnet.
Wir setzen ja das Häkchen im Register Sozialversicherung. Das Häkchen habe ich nun raus genommen. Ich denke aber, dass das nicht richtig ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dankeschön, ich reiche das erst einmal an unseren Mandanten weiter.
War das Stiefkind in einem Alter, in dem es für eine Familienversicherung in Frage kam? Und hat das Stiefkind mit der Stiefmutter in einem Haushalt gelebt?
2x Ja? Dann ist der Haken für die Nichtzahlung des Beitragszuschlages zu setzen!
Wurde hier auch etwas ausführlicher besprochen
@Pfeifi schrieb:Angeblich hat unser Mandant die Daten der Mitarbeiterin in einen anderen Rechner aus dem Internet eingegeben mit dem Kinderfreibetrag, und da wurde sehr wohl der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung berechnet.
Da würde mich jetzt interessieren, welchen Rechner er benutzt und welche Eingaben er gemacht hat. Könntest du ja mal nachfragen (wenn du dir den Stress machen willst). 😉
Dankeschön, so sehe ich das auch. Und ich habe auch schon professionelle Hilfe von DATEV erhalten. Trotzdem vielen, vielen Dank!
Das hat mir die Mitarbeiterin nicht verraten. Aber ich habe bereits Hilfe von einem Mitarbeiter von DATEV erhalten mit einem hilfreichen Link, den ich weitergeleitet habe.
2x Ja und ich setze den Haken. Dankeschön für die Hilfe!