Unser Mandant beschwert sich wie folgt: Eine Mitarbeiterin, die wir mit Lodas abrechnen hat einen Kinderfreibetrag von 0,5. Demzufolge zahlt sie auch nicht den Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung. Unser Mandant sagt, das sei falsch. Diese Mitarbeiterin hat keine eigenen Kinder, der Ehemann habe dieses Kind mit in die Ehe gebracht, es sei nicht ihr Kind. Außerdem läuft bereits die Scheidung. Und das Kind geht sie nichts an. Sie soll gefälligst den Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung bezahlen. Mir wird unterstellt, DATEV rechnet verkehrt. Angeblich hat unser Mandant die Daten der Mitarbeiterin in einen anderen Rechner aus dem Internet eingegeben mit dem Kinderfreibetrag, und da wurde sehr wohl der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung berechnet. Wir setzen ja das Häkchen im Register Sozialversicherung. Das Häkchen habe ich nun raus genommen. Ich denke aber, dass das nicht richtig ist.
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