Hallo,
Wie sieht es bei Kurzarbeit mit einem mtl. zusätzlichen Urlaubsgeld aus und einmalig (Einmalbezug) gezahltes Urlaubsgeld. Gehören diese Lohnbestandteile auch ins KUG? Soll/Ist ? 🤔
Wer kann mir / uns hier helfen 🙂
Vielen Dank
LG
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um einen laufenden Bezug handelt.
Hallo
Vielen Dank
mtl. Urlaubsentgelt = kommt mit in KUG da lfd. und SV Pflichtig?
VG
Genau. Urlaubsentgelt ist Soll- und Ist-Entgelt für die KUG-Abrechnung.
Hallo,
Ich habe AN die laut ertrag Urlaubsgeld im Mai bekommen. Der Mandant hat aber KUG beantragt und stockt zu 100% auf. Nun passt meine Probeabrechnung mit Urlaubsgeld nicht zur Probeabrechnung mit KUG zusammen. Ich vermute es liegt am Urlaubsgeld, da dies nicht als Soll Entgelt berücksichtigt wird?
Wie wird KUG abgerechnet mit Urlaubsgeld?
Beste Grüße
NW
Hallo NW,
wie rechnen Sie denn das Urlaubsgeld ab - als Eimalzahlung oder als laufenden Bezug?
In das Soll-Entgelt fließt das monatlich laufende sv-pflichtige Brutto-Entgelt. Eine Einmalzahlung gehört nicht in das Soll-Entgelt. Diese Informationen können Sie im Dokument 5300352 - Kurzarbeitergeld - Lexikon Lohn und Personal nachlesen.
Um eine Lohnarten für das Soll-Entgelt zu schlüsseln, öffnen Sie Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Kug und wählen eine der Berechnungen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
da klinke ich mich gerne ein. Wir stocken auch auf 100% auf und zahlen diesen Monat zusätzlich das Urlaubsgeld als Einmalbezug aus. Laut Probeabrechnung habe ich plötzlich Differenzen.... Gibt es hierzu schon eine Lösung?
Viele Grüße
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Leider kann ich das so nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir den Sachverhalt prüfen können.