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KUG und Teilmonat - Warum Aufstockung auf vollen Monat?

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letzte Antwort am 28.04.2026 11:59:32 von lohnexperte
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 8
530 Mal angesehen

Hallo!

 

Wir rechnen einen Teilmonat ab mit KUG.

Bei den tariflichen Stunden haben wir die anteiligen Stunden für diesen Teilmonat eingegeben.

Trotzdem erscheint in unserer Brutto Soll-Istermittlung eine Aufstockung auf den vollen Monat auf.

 

Was ist falsch an unserer Eingabe?

Oder ist es sogar richtig so?

mwolf
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
511 Mal angesehen

Hallo,

 

ich hänge aktuell an einem ähnlichen Problem. Im Dokument Nr. 5303311 unter Punkt 3.5 (Kug im Teilmonat) wird die Vorgehensweise beschrieben, warum die Hochrechnung auf einen vollen Monat erfolgt.

 

Vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument sowie die Beispiele dort weiter.

 

Viele Grüße

M. Wolf

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
491 Mal angesehen

Hallo, 

 

vielen Dank für Ihren Beitrag. 


Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Stundenlohn- oder Gehaltsempfänger? Wenn er Gehaltsempfänger ist, prüfen Sie bitte ob auch unter Personaldaten I Beschäftigung I Tätigkeit Gehaltsempfänger im Feld Entlohnungsform hinterlegt ist. 
Wenn der Arbeitnehmer Stundenlohnempfänger ist, prüfen Sie bitte die Eingaben unter Personaldaten I Arbeitszeiten I wöchentliche Arbeitszeit. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 8
145 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich hatte gerade eine Nachfrage seitens der BA zu einer (von DATEV erstellten) Arbeitsbescheinigung für einen ehemaligen Mitarbeiter:

 

In einem Kalendermonat trafen bei diesem Mitarbeiter Kurzarbeit und Krankengeldbezug zusammen. Bei der Berechnung des Kug erfolgt laut Auswertung 102 eine Aufstockung auf vollen Monat. Das scheint ja richtig zu sein, oder?

 

Nun wird auch in der Arbeitsbescheinigung ein fiktives Entgelt ausgewiesen, dass sich auf den gesamten Kalendermonat bezieht, sich also aus dem Sollentgelt für den Teilmonat PLUS der Aufstockung auf (den) vollen Monat zusammensetzt. Ist das so korrekt?

 

Wo ist geregelt, welches fiktive Bruttoentgelt in einer solchen Konstellation (Kug im Teilmonat) in der Arbeitsbescheinigung einzutragen ist?

 

Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur (oder deren System?) stößt sich an dem hohen fiktiven Bruttoentgelt bei einem nur 9 Tage umfassenden Teilmonat.

 

Vielen herzlichen Dank und einen guten Start in das Wochenende!

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
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Hallo @lohnexperte,

rechtlich können wir Sie nicht beraten.

 

Um eine Aufstockung zu vermeiden, können Sie unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeiten die gewünschte monatliche Arbeitszeit erfassen.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 6 von 8
104 Mal angesehen

Hallo @Sarah_Loos ,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Leider bin ich mit der Aussage, dass eine rechtliche Beratung seitens der DATEV nicht möglich ist, nicht glücklich. Denn die Programmierung der Lohnabrechnungprogramme orientiert sich doch zwangsläufig an den rechtlichen Vorgaben, damit eine rechtlich einwandfreie Abrechnung durch die DATEV-Nutzer erfolgen kann.

 

Deshalb zielt meine Frage auch darauf ab, warum (bzw. aufgrund welcher Rechtsgrundlage) diese Aufstockung in LODAS programmseitig hinterlegt ist. Und diese Frage müsste DATEV beantworten können. Denn im DATEV-Hilfedokument wird ja ausdrücklich diese Vorgehensweise beschrieben:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LODAS-KUG-Leistungssatz-bei-Austritt-am-15-01-2021/td-p/200199

 

Ob und wie man diese Aufstockung als Lohnabrechner ggf. beeinflussen / abwählen kann, wäre dann die zweite Frage. LODAS als zertifiziertes Abrechnungsprogramm dürfte dies nicht zulassen, wenn das nicht rechtlich gedeckt ist.

 

Die von Ihnen genannte Maßnahme, die "gewünschte" monatliche Arbeitszeit manuell zu hinterlegen und so die programmseitig standardmäßig hinterlegte Aufstockung zu vermeiden, weckt in mir Zweifel, unter welchen Bedingungen dies zulässig sein soll bzw. zwingend erforderlich ist.

 

Leider habe ich keine Beispielberechnungen in (irgend-)einem DATEV-Dokument oder an anderer Stelle gefunden und  hoffe, dass mir jene Menschen helfen können, die das programmseitig umsetzen und mögliche Ausnahmen programmtechnisch erlauben.

 

Vielleicht könnten Sie deshalb mein Anliegen unter Ihren Kollegen weiterreichen?

 

Im www habe ich lediglich diese Seite gefunden, die auf das Thema eingeht:

 

https://wktaaeu.my.site.com/decustomercommunity/s/article/37811-Was-ist-zu-beachten-bei-Kurzarbeitergeld-in-Teilmonaten

 

Und neben der Frage, warum die Aufstockung auf Vollmonate bei Kug in Teilmonaten erforderlich ist, steht ja meine eigentliche Frage: Gilt diese Aufstockung zwingend auch für die Arbeitsbescheinigung bzgl. des fiktiven SV-Bruttos (wie in der durch LODAS erstellten Arbeitsbescheinigung programmseitig erfolgt)?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

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pogo
Experte
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Nachricht 7 von 8
72 Mal angesehen

@lohnexperte  schrieb:

 

Und neben der Frage, warum die Aufstockung auf Vollmonate bei Kug in Teilmonaten erforderlich ist,

Weil festgelegt ist, dass die Berechnung immer, also auch bei einem Teillohnzeitraum, auf Basis von vollen Monaten erfolgen muss.

 

Hinweise zum Antragsverfahren 

Punkt 10.1.4

 

 

Diese Aufstockung auf den vollen Monat sollte aber, meiner Meinung nach, nicht Teil der Arbeitsbescheinigung sein, da es ja nur zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes dient.

 

Das fiktive Brutto in der Arbeitsbescheinigung ist doch das av-pflichtige Entgelt, dass ohne Kurzarbeit oder andere Sonderregeln angefallen wäre. Da kann man ja nicht auf den vollen Monat hochrechnen, wenn es durch Krankengeld keine av-pflichtigen Zeiten gab.

 

Ich würde erwarten, dass als fiktives Brutto das Arbeitsentgelt bescheinigt wird, das für den Monat abzüglich des Krankengeldzeitraums angefallen wäre, als hätte es kein KUG gegeben.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 8
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Hallo @pogo ,

 

herzlichen Dank für die Antwort, die Quelle und Einschätzung bzgl. der Arbeitsbescheinigung. 👍

 

Nach telefonischer Rücksprache mit mir hat die (fachlich sehr versierte) Bearbeiterin der BA dann entschieden, dass sie zum einen anhand der anderen, voll abgerechneten Monate und den dafür jeweils bescheinigten fiktiven Bruttoentgelten einen Durchschnitt berechnet und diesen dann (zeitanteilig) auf den Teilmonat herunterrechnet. Zum anderen (als Plausibilitätscheck) berechnet sie anhand des in der Arbeitsbescheinigung für den Teilmonat bescheinigten "zu hohen" fiktiven Bruttogehaltes und den Angaben zu den unbezahlten Fehlzeiten ein für die Kug-Tage reduziertes fiktives Bruttoentgelt. Mit diesen "beiden" Werten (bzw. einem von beiden bzw. dem Durchschnitt aus beiden) arbeitet sie dann weiter ...

 

Damit scheint also der programmseitige Ausweis durch DATEV/LODAS nicht korrekt zu sein.

 

Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich ein Fachkundiger der DATEV mit diesem (wenn auch nur Rand-) Thema beschäftigt; eine Programmkorrektur herbeiführt oder aber zumindest den sachdienlichen Hinweis gibt, dass (auch) in diesem speziellen Fall leider nur das SV-Meldeportal für die Übermittlung der korrekten Werte genutzt werden kann. (Wobei sich dann die Frage stellt, wie man das fiktive Bruttoentgelt nur für den Teilmonat berechnet ... --> Beispielberechnung in einem DATEV-Dokument?

 

Vielen herzlichen Dank; auch für ggf. noch abweichende Einschätzungen (der Ausweis durch DATEV ist korrekt, weil ....) zur Thematik!

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 28.04.2026 11:59:32 von lohnexperte
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