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KUG und Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 07.12.2021 13:58:28 von Jacqueline_Schön
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AP2
Beginner
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Hallo zusammen,

 

 

wir haben einen Mitarbeiter der bei uns in einer Nebenbeschäftigung (kein Minijob) arbeitet.

 

Seit April ist er bei uns in Kurzarbeit und ich bin mir nicht sicher, wie ich das Kurzarbeitergeld berechnen soll. 

Er arbeitet weiterhin normal bei seinem Hauptarbeitgeber, hat also weiterhin Einkommen. 

 

Ich habe versucht dies durch eine Korrektur der Soll und IsTtEntgelte zu berücksichtigen

 

Hier das Beispiel: 

 

Brutto beim Hauptarbeitgeber: 5.500€

Brutto bei uns: 2.000€ 

monatliche Arbeitszeit bei uns: 40 Std. 

im April: 100% Arbeitsausfall

 

Folgende Eingabe habe ich in den Bewegungsdaten --> Erfassungstabelle vorgenommen:

 

40 Std. / BS1 / Lohnart 410

7.500€ / BS2 / Lohnart 411(Korrektur Soll)

5.500€ / BS2 / Lohnart 412 (Korrektur IST)

 

 

Könnt ihr mir anhand meines Beispiels eine Auskunft geben, ob die Eingabe so korrekt ist?

 

DANKE 

 

 

 

 

mhaas
Fachmann
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was sagt denn die Probeabrechnung?

Lang may yer lum reek
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AP2
Beginner
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ich erhalte keine Fehlermeldung bei der Probeabrechnung.

 

Das KUG wird dann ermittelt aus dem korrigierten Soll und Ist-Entgelt.

Dementsprechend ist es niedriger, als würde ich keine Korrektureingaben vornehmen.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

das Sollentgelt und das Istentgelt können mit den Lohnarten 411 und 412 korrigiert werden. Ob dies jedoch richtig ist, können wir nicht beurteilen. Setzen Sie sich hierfür mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bianca_79
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Hallo, ich habe den gleichen Sachverhalt.

 

Die Mehrfachbeschäftigung ist doch unter Personaldaten / Sozialversicherung / Mehrfachbeschäftigung korrekt angelegt. Das Programm hat also alle Daten. Ich gehe doch davon aus, dass das auch bei der Berechnung KUG berücksichtigt wird, oder?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bianca

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Bianca,

 

in der Berechnung des Soll- und Ist-Entgeltes werden die Eingaben unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung nicht berücksichtigt.

 

Wenn ein Mitarbeiter mit Kurzarbeit aus einer weiteren Beschäftigung ein Nebeneinkommen erzielt, ist zu unterscheiden, ob die Nebenbeschäftigung vor oder während der Kurzarbeit aufgenommen wurde.


Wie Sie das Nebeneinkommen im jeweiligen Fall in LODAS hinterlegen können, finden Sie im Info-Dokument 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" im Kapitel "Nebeneinkommen während des Kug-Zeitraums".


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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a_schubert
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich hatte letztes Jahr genau diesen Fall und habe für die entsprechenden Monate gemäß der Anleitung das KUG gekürzt. Nun kam plötzlich diesen Monat im Nachhinein die Rückmeldung der Mehrfachbeschäftigung bei den Beiträgen zur KV und RV und hat diese nachträglich gekürzt, was so ja auch in Ordnung ist. Nun kürzt das System aber in den Monaten auch das KUG weiter runter, ich kann aber nicht erkennen / berechnen warum und auf welcher Berechnungsgrundlage!? Kann mir jemand sagen wie ich das rausbekomme? 

 

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Sie können das Nebeneinkommen, dass für die Kug Berechnung berücksichtigt werden soll unter Bewegungsdaten I Sonstige Angaben I Laufender Monat I Registerkarte Kug erfassen. 
Ein Buchen der Lohnart 411 bzw. 412 ist nicht notwendig. 


Informationen finden Sie im Dokument 5303311 unter Punkt 3.6.1

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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FINDUS100
Einsteiger
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Wie sieht es aus wenn im Nebeneinkommen eine Jahressonderzahlung abgerechnet wird? Muss ich nur das "normale" versicherungspflichtige Entgelt unter Bewegungsdaten I Sonstige Angaben I Laufender Monat I Registerkarte Kug erfassen oder muss die Sonderzahlung mit hinzu addiert werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.

 

Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der Agentur für Arbeit. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.12.2021 13:58:28 von Jacqueline_Schön
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