Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter der bei uns in einer Nebenbeschäftigung (kein Minijob) arbeitet.
Seit April ist er bei uns in Kurzarbeit und ich bin mir nicht sicher, wie ich das Kurzarbeitergeld berechnen soll.
Er arbeitet weiterhin normal bei seinem Hauptarbeitgeber, hat also weiterhin Einkommen.
Ich habe versucht dies durch eine Korrektur der Soll und IsTtEntgelte zu berücksichtigen
Hier das Beispiel:
Brutto beim Hauptarbeitgeber: 5.500€
Brutto bei uns: 2.000€
monatliche Arbeitszeit bei uns: 40 Std.
im April: 100% Arbeitsausfall
Folgende Eingabe habe ich in den Bewegungsdaten --> Erfassungstabelle vorgenommen:
40 Std. / BS1 / Lohnart 410
7.500€ / BS2 / Lohnart 411(Korrektur Soll)
5.500€ / BS2 / Lohnart 412 (Korrektur IST)
Könnt ihr mir anhand meines Beispiels eine Auskunft geben, ob die Eingabe so korrekt ist?
DANKE
was sagt denn die Probeabrechnung?
ich erhalte keine Fehlermeldung bei der Probeabrechnung.
Das KUG wird dann ermittelt aus dem korrigierten Soll und Ist-Entgelt.
Dementsprechend ist es niedriger, als würde ich keine Korrektureingaben vornehmen.
Hallo,
das Sollentgelt und das Istentgelt können mit den Lohnarten 411 und 412 korrigiert werden. Ob dies jedoch richtig ist, können wir nicht beurteilen. Setzen Sie sich hierfür mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, ich habe den gleichen Sachverhalt.
Die Mehrfachbeschäftigung ist doch unter Personaldaten / Sozialversicherung / Mehrfachbeschäftigung korrekt angelegt. Das Programm hat also alle Daten. Ich gehe doch davon aus, dass das auch bei der Berechnung KUG berücksichtigt wird, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Bianca
Hallo Bianca,
in der Berechnung des Soll- und Ist-Entgeltes werden die Eingaben unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung nicht berücksichtigt.
Wenn ein Mitarbeiter mit Kurzarbeit aus einer weiteren Beschäftigung ein Nebeneinkommen erzielt, ist zu unterscheiden, ob die Nebenbeschäftigung vor oder während der Kurzarbeit aufgenommen wurde.
Wie Sie das Nebeneinkommen im jeweiligen Fall in LODAS hinterlegen können, finden Sie im Info-Dokument 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" im Kapitel "Nebeneinkommen während des Kug-Zeitraums".
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
ich hatte letztes Jahr genau diesen Fall und habe für die entsprechenden Monate gemäß der Anleitung das KUG gekürzt. Nun kam plötzlich diesen Monat im Nachhinein die Rückmeldung der Mehrfachbeschäftigung bei den Beiträgen zur KV und RV und hat diese nachträglich gekürzt, was so ja auch in Ordnung ist. Nun kürzt das System aber in den Monaten auch das KUG weiter runter, ich kann aber nicht erkennen / berechnen warum und auf welcher Berechnungsgrundlage!? Kann mir jemand sagen wie ich das rausbekomme?
Danke!
Hallo,
Sie können das Nebeneinkommen, dass für die Kug Berechnung berücksichtigt werden soll unter Bewegungsdaten I Sonstige Angaben I Laufender Monat I Registerkarte Kug erfassen.
Ein Buchen der Lohnart 411 bzw. 412 ist nicht notwendig.
Informationen finden Sie im Dokument 5303311 unter Punkt 3.6.1
Wie sieht es aus wenn im Nebeneinkommen eine Jahressonderzahlung abgerechnet wird? Muss ich nur das "normale" versicherungspflichtige Entgelt unter Bewegungsdaten I Sonstige Angaben I Laufender Monat I Registerkarte Kug erfassen oder muss die Sonderzahlung mit hinzu addiert werden?
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.