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Jobrad im Netto

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letzte Antwort vor 51 Minuten 15:00:43 von CLehnen
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JEL
Beginner
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Hallo Zusammen!

Das Seminar Jobrad startet erst nach der Abrechnung, daher eine kurze Frage zum Jobrad. 

 

Die Berechnung und Abzug im Brutto ist mir klar und verständlich hier haben wir 3,-€ Versteurung die im Netto wieder abgezogen werden.

Das sieht man jetzt nicht auf dem Beispiel ist aber unkritisch... meine Frage ist, ob der nachstehende Abzug im Netto korrekt ist?   

  

JEL_0-1789460600545.png

 

Über Ihre Einschätzung freue ich mich, vielen Dank.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Hallo @JEL ,

 

wie ist denn der Sachverhalt? Handelt es sich um eine Entgeltumwandlung? Diese sollte dann im Bruttoteil mit negativem Vorzeichen separat erfasst werden. Wie hoch ist der umzuwandelnde Betrag? Wie hoch ist der Sachbezug?

 

Eine Kopie der Bruttobezüge wäre der Vollständigkeit gut.

 

Die Nettobe- und -abzüge sehen komisch aus.

 

VG

 

 

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JEL
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Hallo

 

Danke für die Rückmeldung mir kommt das auch komisch vor. Entgeltumwandlung, die 1% sind die 3,-€ oben im Brutto als Plus und unten im Netto als Minus, das ist korrekt, 

Der Leasingbetrag liegt bei 58,75€ und wird beim AG per Lastschrift abgebucht,  

 

JEL_0-1789462810296.png

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 12
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Wenn die Leasingrate zu 100% refinanziert werden soll durch den Arbeitnehmer, dann müssten Sie im Brutto einen entsprechenden Abzug einrichten. Hier mal ein Beispiel; aber nicht mit Ihren Zahlen ...:

 

 

lohnexperte_0-1789463450084.png

 

 

lohnexperte_1-1789463498876.png

VG

 

 

NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 5 von 12
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Für die Gehaltsumwandlung zu Gunsten des Firmenrades verwende ich die StLA 200.

Bei mir sieht das dann auf dem Lohnzettel so aus:

 

Unbenannt.JPG

Ja, es ist ein teures Fahrrad 😅

Eine Gehaltsumwandlung darf nicht mit einer Zuzahlung verwechselt werden.

 

Im Netto wird dann nur noch der Sachbezug i.H.v. 15,00 EUR abgezogen.

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JEL
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort. Beim Leasingvertrag sehe ich einen Gesamtkaufpreis und somit die 100% beim AN.

Am Ende gibt es eine Abschlussrate und das Jobrad ist bezahlt.

 

Die Lohnart 202 (auf der Abrechnung 400) wird aber mit einer Nettolohnart geschlüsselt hier endet mein Verständnis 

 

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JEL
Beginner
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Ok, dass ist für mich nachvollziehbar und bis hierhin verstehe ich das und die Abrechnung ist im Brutto korrekt.

 

Die Lohnart 202 hat aber einen Netto-Abzug geschlüsselt. Der AN zahlt die Leasingrate selbst

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NaJu2008
Erfahrener
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Nehme Lohnart 200. Die hat keinen Verknüpfung zu den Netto-Be-/Abzügen.

 

Häufig gibt es von den Jobrad-Anbieter auch eine Übersicht mit allen abrechnungsrelevanten Fakten, z.B. Höhe Sachbezug, Entgeltumwandlung...

Der eigentliche Leasingvertrag ist mir dann eher noch egal und außerdem auch viel zu anstrengend sich alle Infos zu suchen.

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NaJu2008
Erfahrener
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Hattest du dir auch schon mal dieses Hilfedokument angeschaut?

https://wissensplattform.apps.datev.de/help/document/1005927 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 10 von 12
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Moin,

 

die Behandlung im Programm ist im Dokument 1005927 - (Elektro-) Fahrräder bis 25 km/h mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen – Beispiele für LODAS - DATEV Wissensplattform Dokument beschrieben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

 

... zu langsam 🙄

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JEL
Beginner
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Nachricht 11 von 12
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Vielen Dank und es liegt an der Lohnart und ich lege eine neue an und korrigiere. Die Hilfe hatte ich mir angeschaut und nach dem Beispiel versucht nachzuvollziehen, wie die angelegt wurde.

 

Ich ändere das, vielen Dank.

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CLehnen
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Mit "Der AN zahlt die Leasingrate selbst " meinen Sie vermutlich, dass eine Zahlung an den Arbeitgeber erfolgt (bei dem laut einem Beitrag weiter oben die Leasingrate von der Leasinggesellschaft abgebucht wird).

 

Was ich bislang nicht herauslesen kann: wurde eine (schriftliche) Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen?

 

Falls ja, liegt eine Gehaltsumwandlung vor und die der vereinbarte Umwandlungsbetrag (hier: die Leasingrate) muss im Bruttobereich abgezogen werden mit einer einen Lohnart (Stammlohnart 200). Zudem erfolgt die Versteuerung mit 1% des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP.

 

Wurde hingegen keine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung getroffen, liegt keine Gehaltsumwandlung vor. In diesem Fall wäre ein Abzug der Leasingrate (nur) im Netto der korrekte Weg. Die Überlassung des Jobrads erfolgt in diesen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, weshalb die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG greift und keine private Versteuerung mit 1% erfolgen muss.

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letzte Antwort vor 51 Minuten 15:00:43 von CLehnen
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