Ein Arbeitnehmer hat nach drei Jahren Gehaltsumwandlung sein Jobrad übernommen. Die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils nach § 37b EStG bei der Fahrradübernahme wurde vom Leasinggeber bestätigt. Auf der Bestätigung ist lediglich der Gebrauchtkaufpreis zu sehen.
Nach meinem Verständnis müssen in diesem Fall Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (da Gehaltsumwandlung+§ 37b EStG).
Soll ich in diesem Fall 40 % der UVP ermitteln, diesen mit dem Gebrauchtkaufpreis vergleichen und auf die Differenz die Sozialversicherungsbeiträge berechnen?
Wie wird dieser Vorgang korrekt in LODAS erfasst? Gibt es dafür eine spezielle Lohnart? Vielen Dank!
Normalerweise übernimmt der Leasinggeber die Pauschalversteuerung beim Verkauf des Rades an den Arbeitnehmer.
Damit ist dann alles erledigt.
Sie haben doch die Bestätigung von dem Leasingunternehmen. Was wollen sie denn da noch pauschal versteuern?
Wir legen die Bestätigungen ab und erledigt
Oftmals werden E-Bikes mit 10 - 18 % vom UVP als Rest/Rückkaufswert dem Arbeitnehmer angegeben.
Kann der Arbeitnehmer im Falle des Leasings das E-Bike nach Ablauf der Leasinglaufzeit von einem Dritten zu einem geringeren Preis als dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort kaufen, entsteht ein Preisvorteil. Dieser Preisvorteil gilt als Arbeitslohn (von Dritten).
Hier gibt es gute Infos dazu:
Bei der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG müssen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden – im Gegensatz zur Pauschalierung nach § 40 EStG, bei der dies nicht der Fall ist. Ich vermute, dass sich die Bescheinigung des Leasinggebers ausschließlich auf die Lohnsteuer bezieht und ich daher die Sozialversicherungsbeiträge noch hinzurechnen muss. Oder denke ich da zu kompliziert?
@Anwender2 schrieb:Bei der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG müssen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden – im Gegensatz zur Pauschalierung nach § 40 EStG, bei der dies nicht der Fall ist. Ich vermute, dass sich die Bescheinigung des Leasinggebers ausschließlich auf die Lohnsteuer bezieht und ich daher die Sozialversicherungsbeiträge noch hinzurechnen muss. Oder denke ich da zu kompliziert?
Das betrifft aber doch nur den Fall, wenn der Arbeitgeber Pauschalsteuer nach §37b EStG zahlt - hier zahlt dies doch die Leasingfirma.
Vielen Dank!