Bei der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG müssen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden – im Gegensatz zur Pauschalierung nach § 40 EStG, bei der dies nicht der Fall ist. Ich vermute, dass sich die Bescheinigung des Leasinggebers ausschließlich auf die Lohnsteuer bezieht und ich daher die Sozialversicherungsbeiträge noch hinzurechnen muss. Oder denke ich da zu kompliziert?
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