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Inflationsausgleichsprämie

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letzte Antwort am 02.12.2022 11:42:36 von t_r_
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Michaela85
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Hallo an Alle,

 

ich habe mal ein kleine Frage.

 

Es heißt ja das jeder die Prämie im Unternehmen bekommen kann.

Es ist eine freiwillige Zahlung zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber.

 

Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich allen Mitarbeitern die gleiche Summe ausbezahlen bis ende 2024 oder könnte man eine unterschiedliche Höhe ausbezahlen oder sogar einzelne Mitarbeiter ausschließen?

 

Wir haben ein paar Mandanten, die haben nicht allen etwas gezahlt weil vielleicht Minijobber, Azubis oder noch nicht lange im Unternehmen.

 

Was sagt ihr dazu?

Lennart
Einsteiger
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Hi,

Um einen Teil deiner Frage zu beantworten:

Auch bei der Inflationsprämie gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Das heißt wenn es einer bekommt, bekommen es alle.

Ich denke daraus resultierend muss die Gesamtauszahlungshöhe bei allen gleich sein. Ob es erlaubt ist die einzelnen Stückzahlungen in unterschiedlicher höhe zu entrichten übersteigt mein Wissen auf diesem Gebiet.

 

Liebe Grüße aus dem Sauerland

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andrereissig
Experte
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Google hilft: Erstes Ergebnis Inflationsprämie:

 

Arbeitgeber können Inflationsausgleichsprämie gewähren | Finance | Haufe

 

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Live long and prosper!
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Michaela85
Einsteiger
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Das habe ich auch gelesen. Trotzdem kommt bei mir die Frage auf. Manche unserer Mandanten zahlen nicht nach dem Gleichbehandlungsgesetzt aus. Meinen Kollegen scheint das erstmal egal zu sein und machen die Abrechnung nach wunsch des Mandanten. 

 

Ich glaube, ich bin die einzige die Ihren Mandanten sagt, entweder alle oder keiner.

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AKW
Erfahrener
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Es muss nicht alle oder keiner sein. 

 

Wenn der Mandant aufteilt in 

- Außendienst

-Innendienst

-Fließband

-Bürokraft

- Minijobber

-Vollzeitkraft

...

 

Sollte das kein Problem sein, solange die Aufteilung schlüssig ist. 

 

Solange er nicht nach Männlein und Weiblein aufteilt und bei gleicher Tätigkeit die gleiche IAP auszahlt und das wiederum schlüssig ist, stellt das auch kein Problem dar.

 

Auch sollte man im Hinterkopf behalten, dass jemand der bisher wenig verdient hat, mehr von der Inflation betroffen ist als jemand, der davor viel verdient hat. 

 

Aber im Nachgang gesehen, kommts auf die Lohnsteuerprüfer/innen an, welche in 3-4 Jahren das alles auseinandernehmen und bei Nichtgefallen einen Nettobezug nachversteuern inklusive Sozialabgaben. 

 

Ich rate meinen Mandanten weiterhin bei Unklarheiten auf die FAQ zu warten, die ja Ende November kommen... wurde hier auch gesagt welches Jahr?

 

Grüße AKW

 

 

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t_r_
Allwissender
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Grundsätzlich müssen Sie hier auch unterscheiden:

 

Arbeitsrecht und Steuerrecht.

 

Im Arbeitsrecht, was wir als Steuerberater im Grundsatz nicht beraten dürfen, aber (ggf. aus Haftungsgründen) darauf hinweisen müssen, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz mit eventuellen Konsequenzen. Im Arbeitsrecht kommt noch häufig, wo kein Kläger, da kein Richter...

 

Im Steuerrecht ist es grundsätzlich egal, ob die Mitarbeiter gleich behandelt werden. Es ist vom Grundsatz nicht ersichtlich, dass die Zahlung nur steuerfrei ist, wenn die Mitarbeitenden gleich behandelt werden.

Ausnahmen, wie z. Bsp. GGF und Familienangehörige, lasse ich jetzt bewusst außen vor.

 

Wir verweisen für die arbeitsrechtliche Seite auf entsprechende rechtsanwaltliche Beratung und kümmern uns "nur" um die steuerliche Seite, so dass uns Ungleichbehandlungen in der Regel auch nicht interessieren.

deusex
Experte
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@Michaela85 

Ich glaube, ich bin die einzige die Ihren Mandanten sagt, entweder alle oder keiner.

Lassen Sie es lieber !

 

@AKW 

Ich rate meinen Mandanten weiterhin bei Unklarheiten auf die FAQ zu warten . . .

Es steht ein harter Winter und Weihnachten vor der Tür. Auf was wollen Sie warten; bzw. die Arbeitnehmer Ihrer Mandanten ? 

"Warten" ist derzeit wohl der schlechteste Rat, dem man seinen Mandanten für seine Mitarbeiter geben kann. Zumindest sollte man schon jetzt einen Teil auszahlen.
"Warten Sie mal lieber mit den Weihnachtsgeschenken bis Ostern, bis die FAQ da sind und wir uns hundertzehnprozentig sicher sind...
Sag ich meinen Mandanten definitiv nicht. Dier ersten Auszahlungen wurden mit und im Oktober bereits vorgenommen.

 

In der Praxis werden Sozialversicherungsprüfer und Lohnsteuerprüfer einen Teufel tun, sich hier Klagen einzusammeln, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt ist oder nicht. Es ist m.E. auch gar nicht ihr Job.

 

Man erinnere daran, dass Unternehmer mit der IAP motiviert werden sollen, ihren Mitarbeitern Zuschüsse zum Leben auszuzahlen, die der Staat selbst nicht aufbringen KANN.

Im Nachhinein hier eine Erbsenzählerei zu veranstalten und dies im Nachgang der Steuerpflicht zu unterwerfen, weil man sich um den Gleichbehandlungsgrundsatz streitet, stelle ich mir schwerlich vor.

 

Ich bin hier indes auch eher der Meinung, dass es um eine Verpflichtung zur Auszahlung hierbei geht und nicht originär eine Steuerfreiheit daran geknüpft ist.

 

Selbst wenn zwei Personen eine vermeintlich identische Arbeitsstelle, mit scheinbar gleicher Verantwortlichkeit und/oder eventueller gleicher Arbeitsleistung, ausweisen, können durchaus Unterschiede vorhanden sein, die eine abweichende IAP rechtfertigen.

 

M.E. reicht es, den Mandanten mitzuteilen, dass sie aus arbeitsrechtlichen Gründen den Gleichbehandlungsgrundsatz beherzigen sollten, sich ggf. mit einem Fachanwalt auszutauschen, aber würde nicht soweit beraten, dass die Steuerfreiheit ansonsten gefährdet ist, denn das gibt das Gesetz nicht her.

 

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Michaela85
Einsteiger
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Die FAQ müssten schon längst da sein. Ich warte auch dringend darauf, den ein Mandant ist mit Pfändungen behaftet und ich möchte nicht, dass die AN nichts von der Prämie haben.

 

Ich bleibe erstmal bei meiner aussage, dass jeder im Unternehmen etwas von der Prämie bekommen soll. Die höhe lasse ich den Mandanten entscheiden. 

 

Immer wieder lese ich folgende Aussagen von Rechtsanwälten im Arbeitsrecht:

 

Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn, an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.“ 

FrauSmith
Aufsteiger
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Wir werden uns hüten bezüglich der Gleichbehandlung Aussagen zu treffen.

 

Das ist eine arbeitsrechtlich Angelegenheit und fällt nicht in unseren Bereich.

Wir würden höchsten sagen man sollte Arbeitsrechtler hierzu befragen.

 

Ich bezweifle auch, dass hierzu in den FAQ was stehen wird weil zum Arbeitsrecht hier sicherlich keine Aussage getroffen wird.

 

Wie die Mandanten schlussendlich bezüglich der Gleichbehandlung entscheiden interessiert uns nicht. Ist deren Entscheidung.

 

Wir rechnen pfändbar ab wenn die Mandanten jetzt abrechnen wollen (sind bereits mehrere). 

deusex
Experte
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@Michaela85  schrieb:

 


Immer wieder lese ich folgende Aussagen von Rechtsanwälten im Arbeitsrecht:

 


Was man "immer wieder so liest" von Rechtsanwälten oder auch in FAQ, Rechtsdatenbanken etc. berechtigt den Steuerberater noch längst nicht, eine rechtliche Beratung im Arbeitsrecht durchzuführen und ich würde Ihnen raten, hier nicht "Fakten" zu beraten, zu denen sie nicht befugt sind.

 

Verweisen sie doch einfach auf die landläufige rechtliche Beurteilung, wie sie dies von Rechtsanwälten für Arbeitsrecht, schon immer wieder gelesen haben, aber fügen Sie ebenso an, dass Sie abschließend hier nicht rechtlich beraten dürfen und verweisen auf einen Rechtsanwalt. 

 

So halte ich es zumindest und vor allem übersende ich nach den Telefonaten in "solchen Fällen" ein kurzes Gesprächsprotokoll per E-Mail; so mancher weiß nämlich nicht was man ihm grade erzählt hat...

 

So sind sie zumindest aus der Schusslinie, auch dem Mandanten gegenüber. Stellen Sie sich vor Ihr Mandant möchte gar nicht allen die Prämie auszahlen und er handelt nach ihrer Anweisung und bedenkt alle. Später stellt sich heraus, dass ihr Ratschlag falsch war.

Was meinen Sie, was ihr Mandant dann sagt ? Möglicherweise könnte er sich auffordern, die ungewollt bezahlten Prämien an ihn durch Sie erstatten zu lassen und rechtlich sähe dies u.U. gar nicht schlecht für ihn aus . . . Wie auch immer, nur ein Tipp.


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Michaela85
Einsteiger
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Danke 🙂

Ja, stimmt auch wieder.

 

Ich werde die FAQ abwarten und dann mal schauen, was da so drin steht.

 

Das ich an sich keine Rechtsberatung machen darf, ist mir bewusst. Meine Mandanten haben eh noch nichts ausgezahlt, also ist noch alles offen 😉

 

 

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grandfunck
Fachmann
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Moin, 

 

eigentlich eine "Me too"-Stellungnahme, aber da wir gestern eine Veranstaltung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht im lokalen StBVerband hatten nochmals eine Bestätigung:

 

- StB dürfen nicht arbeitsrechtliche beraten.

- StB sollten aber ihre Mandanten auf Risiken hinweisen - vor allem wenn diese bei der StB-Tätigkeit auffallen - und auf einen befugten (hier möglichst Arbeitsrechts-) Anwalt hinweisen.

 

Letztlich sind wir (meist) mit der LohnABRECHNUNG beauftragt und nicht mit der Festlegung der Bruttovergütungen. Aus dem Kollegenkreis kam dann gestern auch der nicht unbekannte Spruch mancher Mandanten: "Wenn ich zum RA gehe, kostet das ja Geld." Ein anderer Kollege fügte an "So viel kann mir mein Mandant gar nicht zahlen, dass ich dieses Beratungsrisiko übernehme." Im Zweifel gilt ja: Keine Berechtigung zur Beratung, daher kein Vergütungsanspruch bei voller Haftung, aber womöglich ohne Absicherung durch die eigene HV bei Verstoß gegen das Rechtsberatungsrecht. 

 

Auch wenn's viele Mandanten nicht gerne hören: Sie müssen sich anwaltlich beraten lassen oder persönlich ins Risiko gehen; aber bitte uns Lohnabrechner / StB in Ruhe lassen, was wohl meist nur durch schriftliche Fixierung unserer Warnungen möglich ist, Mündliches ist ja spätestens bei einer Prüfung vergessen. 

 

Das gilt ja nicht nur beim Inflatsionsausgleich sondern grundsätzlich. btw.: Thema gestern war das neue Nachweisrecht, mehr als spannend und risikobehaftet... 

 

Weiterhin viel Spaß der Runde 😉

 

WF

consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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@t_r_ Die Familienangehörigen sind das Hauptproblem. "Ich will jetzt meiner Frau 3.000 EUR auszahlen- das ist unser Urlaub!" 

 

Das Thema "Fremdvergleich" kommt in solchen Fällen nicht gut an.

520 EUR Ehefrau mit 3.000 EUR. Dafür bekommt die Mitarbeiterin auf Mindestlohn keinen Cent. 

 

Da kann man nur schriftlich drauf hinweisen, dass es eine große Schnapsidee ist, die nach hinten losgehen kann,  und abrechnen, was der Mandant will. Die BP wird's dann schon richten.

 

Ich verweise grundsätzlich, dass solche Themen bitte mit einem Arbeitsrechtler besprochen werden sollen. Bisher hat noch keiner meiner Mandanten einen Anwalt mit ins Boot genommen. Die wurschteln, weil der Anwalt kostet.

Lukas 23:34
t_r_
Allwissender
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@t_r_ Die Familienangehörigen sind das Hauptproblem. "Ich will jetzt meiner Frau 3.000 EUR auszahlen- das ist unser Urlaub!" 

Wohl war. 😟

 

Da es mir aber mehr um den Grundsatz, Trennung Arbeits- und Steuerrecht ging, habe ich mir die Ausführungen zu den "besonderen" Personengruppen erspart.

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