Ich habe die Infl. ausg. prämie mit der Stammlohnart 201 angelegt. Wenn nun eine Kürzung des Monatslohns durch EEL oder Kindkrank angestossen wird, reduziert sich die Prämie in Höhe von € 150 ebenfalls. Welche Einstellung muss ich vornehmen, dass trotzdem die volle Prämie abgerechnet wird?
genau das habe ich gerade getestet und nun werden mir die Vormonate nicht mehr korrekt nachberechnet. Der MA hat anrechenbare KK Zeiten und hierfür müssen Vormonate korrigiert werden. Mit der Einstellung kürzen habe ich die Nachberechnung erhalten und nun nicht mehr obwohl ich nur die Inflationsausgleichsprämie auf nicht kürzen gesetzt hatte.
Gibt es irgendwelche Angaben im Hinweis- und Fehlerprotokoll dazu?
Nein, gar nicht. Mein EEL wird nun auch nicht rückwirkend berechnet. Mit der vorherigen Einstellung Teilmonat kürzen war dies korrekt. Jetzt habe ich gar kein Krankengeld mehr berechnet bzw. gekürzt.
Haben Sie Stammdatenänderungen (versehentlich) zur Verarbeitung ins RZ gesendet und nicht nur als Probeabrechnung?
In dem Fall können Sie die neue Probeabrechnung erst nach Verarbeitung der Stammdaten durchführen.
Ich habe bisher nur Probeabrechnungen gesendet.
Das heißt, wenn Sie dies wieder auf "Kürzung" stellen wird die EEL wieder korrekt ermittelt?
Was passiert dann, wenn Sie den gekürzten Betrag des Inflationsausgleichs über Bewegungsdaten wieder als Bezug erfassen?
wenn ich die gekürzte Differenz über Bewegungsdaten erfasse, stimmt der Betrag wieder. Ist ja aber nicht Sinn der Sache. Die Frage ist, warum mir keine Rückrechnung gemacht wird?
Ich habe die Kürzung nun wieder bei den Festbezügen auf Teilmonat kürzen gestellt und die Rückrechnungen des EEL kommt.
Ich hatte ja nur die Lohnart für die Infl.prämie auf nicht kürzen gestellt und nicht den Monatslohn.
@e_sto schrieb:wenn ich die gekürzte Differenz über Bewegungsdaten erfasse, stimmt der Betrag wieder. Ist ja aber nicht Sinn der Sache. Die Frage ist, warum mir keine Rückrechnung gemacht wird?
Das ist schon klar - das Problem muss aber versucht werden, einzugrenzen...
Was passiert denn, wenn Sie den Inflationsausgleich auf "nicht kürzen" stellen und eine Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 anstoßen?
Hallo,
sind Sie in den ersten Monat zurück gegangen und haben die Änderung dort vorgenommen? Wenn die Änderung nur im aktuellen Monat eingegeben wurde, werden die Vormonate nicht korrigiert, da die Änderung erst ab dem aktuellen Monat greift.
ja, ich habe die Änderung ab 01/2023 vorgenommen
Hallo,
ich glaube, den Fall sollten wir uns gemeinsam ansehen.
Bitte wenden Sie sich über einen unserer Servicekanäle an uns.