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Inflationsausgleich bisher freiwillig pflichtig, ab sofort frei möglich?

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letzte Antwort am 11.11.2022 12:28:33 von lohnhilfe
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lohnhilfe
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Hallo an die Community,

 

wie oben geschrieben hat ein Mandant seit einigen Monaten bereits freiwillig st/sv-pflichtige Beträge als Inflationsausgleich monatlich gezahlt und würde das jetzt gern st/sv-frei machen. 

 

Meiner Meinung nach wäre es keine Umwandlung von ohnehin geschuldetem Entgelt, sondern eine steuerliche Neubeurteilung aufgrund des neuen Gesetzes, und damit möglich, oder?

LG
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vw
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Guten Morgen,

vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes an. Und damit m.E. nein, sondern erst ab 26.10.2022.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/inflationsausgleichspraemie-fuer-arbeitnehmer_168_576198.html

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
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lohnhilfe
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Hi,

 

also, ich meinte nicht rückwirkend, sondern tatsächlich erst ab sofort, in diesem Fall ab November, da der Oktober am 26.10. auch schon abgerechnet war und auch lt. Mandant erst ab November, wenn möglich, steuerfrei abgerechnet werden soll.

 

Es geht mir nur darum, ob jemand einen Hinderungsgrund sieht aufgrund der Tatsache, dass das ganze bisher pflichtig behandelt wurde und jetzt für die Zukunft auf frei geändert werden soll.

LG
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AliV
Einsteiger
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Hallo,

die Zahlungen werden freiwillig geleistet und Grund ist die Inflation. Zahlungen ab 26.10.2022 können damit m.E. steuerfrei bleiben.

 

VG

Lila_Lohn
Aufsteiger
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Moin,

 

ich habe auch so einen Fall und beurteile den ebenfalls so, dass ab 26.10. die Zahlung frei möglich ist.

 

Wäre ja ein Ding, wenn AG, die bisher pflichtig bereits gezahlt haben, so auch noch bestraft würden. (Wundern würde es einen aber auch irgendwo nicht mehr...)

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

wenn ich Sie richtig verstehe, dann glaube ich schon, dass es so möglich ist. 

 

Ich schildere "Ihren" Fall anhand eines von mir erdachten Beispiels:

 

Der Mandant bezahlt seit der Lohnabrechnung Juli 2022 seinen Mitarbeitern monatlich freiwillig EUR 100,00 als Unterstützung für die Belastung der Inflation. Diese Unterstützung wird als laufender Bezug versteuert und verbeitragt.

Ab 11/2022 werden diese EUR 100,00 monatlich steuer- und beitragsfrei behandelt.

 

Viele Grüße

T. Reich

vw
Erfahrener
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Hallo @lohnhilfe ,

dann hatte ich das misverstanden.

Es sollte dann m.E. bei den Zahlungen der Vergangenheit aber ersichtlich sein, dass diese freiwillig und im Zusammenhang mit der Inflation gezahlt wurden, damit nicht der Anschein einer Umwidmung von pflichtigem in freien Lohn erweckt wird.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung, ich bin weder Jurist noch StB.

Gruß, vw

 

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
lohnhilfe
Meister
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genau so ist es bisher.

LG
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lohnhilfe
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ja, der Betrag kam zum bisherigen Entgelt hinzu und nennt sich Inflationsausgleich.

LG
VM
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letzte Antwort am 11.11.2022 12:28:33 von lohnhilfe
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