Nachmal zum Thema Inflationsausgleichsprämie und hier das Thema Gleichstellung.
Wie beraten sie das Thema mit der Mandantschaft? Oder beraten sie das überhaupt?
Ich habe jetzt vermehrt Mandaten die die Prämie nur an einzelne Arbeitnehmer auszahlen. Oder auch an mehrere aber unterschiedliche Höhen (nicht berechnet auf Vollzeit/Teilzeit sondern wie es scheint eher nach Leistung oder anderen Beweggründen).
Für mein Verständnis ist das nicht gestattet.
Meine vorgesetzter Steuerberater meint wir sollen das nicht hinterfragen weil das vom Steuer/SV-Recht kein Tatbestand ist. Für mich fraglich aber wir richten uns natürlich nach dieser Anweisung.
Kenne die Quelle nicht aber zwei weitere benutzen auch die Wortwahl "eine Prämie". Kein Wort zu gleicher Höhe.
Weiß die Chefin um den geerbten Reichtum ihres Sekretärs und die Mittel reichen nicht um allen Mitarbeitern die 3.000 Euro zu zahlen wäre es nur gut sie würde entsprechend handeln. Auch Azubis die Zuhause wohnen stehen in meinen Augen beim bedarf hinter dem vierfachen Familienvater.
Woher sollte der Gleichheitsansatz sich auch herleiten lassen? Ist eine freiwillige Leistung. Das der Teufel dann auf dem größten Haufen sch..... 🤷
*Gegendert
Wir machen keine Rechtsberatung, worauf ich meine Mandanten auch immer wieder hinweise.
Ich habe jetzt aber auch einer Mandantin, die nur wenigen einzelnen MA die Prämie auszahlen möchte, geschrieben:
[...] Die Zahlung hinterlege ich wie gewünscht. Bitte beachten Sie aber auch folgenden Artikel: Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Tatsächlich hatte ich jetzt die erste SV-Prüfung für die Zeit bis 2022 und der Prüfer fragte, warum in einem Unternehmen mit mehreren hundert MA nur 2 bestimmte bislang die IAP bekommen haben (der vermutete wahrscheinlich, dass hier verdeckt Überstunden o.ä. ausgezahlt wurden).
@CVolz schrieb:Wir machen keine Rechtsberatung, worauf ich meine Mandanten auch immer wieder hinweise.
..........Tatsächlich hatte ich jetzt die erste SV-Prüfung für die Zeit bis 2022 und der Prüfer fragte, warum in einem Unternehmen mit mehreren hundert MA nur 2 bestimmte bislang die IAP bekommen haben (der vermutete wahrscheinlich, dass hier verdeckt Überstunden o.ä. ausgezahlt wurden).
Der AG hat persönlich bei diversen MA festgestellt, dass er persönlich die Situation für eine IAP genau bei diesen 2 Beschäftigten sieht, also darf er das so machen....
Siehe z.B.: Nr. 4. + 9. Da kommt wieder das Arbeitsrecht ins Spiel...
Gewinner gibt es da leider nicht. Aber ob Sie oder der DRV-Prüfer recht haben, wird die Rechtsprechung so oder so entscheiden????
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, ich gebe dazu keine Aussage. Ich weise nur darauf hin, was zum Thema Gleichstellung und IAP publiziert wurde. Letztlich ist es m.E. erstmal ein arbeitsrechtliches Thema und wenn einzelne MA die IAP bekommen und gegen Gleichstellungsgrundsätze verstoßen wurde, ist ja "nur" die Konsequenz, dass ggf. andere MA diese einklagen können.
Thema in der Lohnabrechnung wird es ja erst dann, wenn der Prüfer etwas findet, das darauf hinweist, dass es sich bei der IAP eigentlich um eine Zahlung anstelle einer sv- und steuerpflichtigen Zahlung handelt. Etwa, weil auf einmal 10 Resturlaubstage weg sind und gleichzeitig eine IAP in vergleichbarer Höhe gezahlt wurde.
Ich zahle daher aus, was auch immer der AG wünscht und weise nur ganz grundsätzlich auf den zuvor zitierten Haufe-Artikel hin.
Mich verwundert eher, dass hier bereits Prüfer nachfragen. Die IAP kann bis Ende 2024 gezahlt werden - nur wenn ich als Prüfer den gesamten Zeitraum betrachten kann, kann ich hier ggf ein Fass aufmachen. Gleichbehandlung bedeutet schon mal nicht, dass alle im selben Zeitraum eine IAP erhalten müssen.
Der Eine bekommt also die IAP in 2022, der Andere vielleicht erst Ende 2024. Der Eine hat die vermögende Ehefrau zuhause sitzen im geerbten und abbezahlten Haus und bekommt daher nur Peanuts, der Andere schlägt sich wacker durchs Leben, ihm geht die Heizung kaputt und der Arbeitgeber sieht hier die Veranlassung diesem AN eine höhere Prämie zu zahlen.
Wenn ich arge Probleme in der Gleichbehandlung sehe, warne ich zumindest den Arbeitgeber und rate zu einer Verschriftlichung des Sachverhalts, wenn einzelne MA weniger oder nichts erhalten haben/sollen.
Ich bin bei Prüfern, die so nach Beiträgen fischen, leider grundsätzlich in einer sehr streitbaren Verfassung....
@CVolz schrieb:Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, ich gebe dazu keine Aussage. Ich weise nur darauf hin, was zum Thema Gleichstellung und IAP publiziert wurde........................................
Genau so habe ich Sie, vollständig korrekt, auch nur verstanden. Ihnen alles Gute.
Ich bin bei Prüfern, die so nach Beiträgen fischen, leider grundsätzlich in einer sehr streitbaren Verfassung....
Warum leider? Streitbar sein ist keine negative Eigenschaft. Dies wird sie erst wenn man aus Prinzip streitet. In dem vonIhnen geschildertem Sachverhalt würde hier auch für den Mandanten gestritten.