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Gesellschafter Geschäftsführer wird sozialversicherungspflichtig

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letzte Antwort am 20.11.2025 10:47:34 von Birgit3
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Marcy23
Einsteiger
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Hallo.

 

Da unsere Firma verkauft wird, wird unser Geschäftsführer, der derzeit 100% an der GmbH hält als Gesellschafter Geschäftsführer in der Gruppe 900 abgerechnet und ist sozialversicherungsfrei.

 

Ab März gibt er 75% seiner Anteile ab; verkauft sie quasi und soll dann als sozialversicherungspflichtiger Geschäftsführer mit einer freiwillig, gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet werden.

 

Wie muss ich hier jetzt vorgehen?

 

kann ich einfach ab März die Daten in Lodas bei ihm ändern? Bitte mal um Feedback dazu.

 

Danke

Marcy

greese
Fachmann
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Hallo,

 

der ehemalige GGF wird zum 1. 03. dann quasi zum Fremdgeschäftsführer. Also bei der betroffenen Person im März den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel entsprechend ändern.

 

Viele Grüße

Greese 

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vw
Erfahrener
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Hallo,

er bleibt m.E. ja mit 25% Gesellschafter und Geschäftfsführer, nur nicht mehr "beherrschend". Was sagt denn der Gesellschaftsvertrag? Stichwort z.B. Sperrminorität?

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sozialversicherungspflicht-des-gmbh-gesellschafters_idesk_PI20354_HI9158163.html

 

Insofern würde ich im Zweifel trotzdem (parallel?) eine Statusfeststellung bei der DRV betreiben.

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
rschoepe
Experte
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@greese  schrieb: 

der ehemalige GGF wird zum 1. 03. dann quasi zum Fremdgeschäftsführer.

Nein, er wird zum Minderheitsgeschäftsführer. Fremdgeschäftsführer wäre er nur, wenn er überhaupt keine Anteile hält. 😉

 

@greese  schrieb:

Also bei der betroffenen Person im März den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel entsprechend ändern.


Wichtig zu beachten: Fremd- und Minderheitsgeschäftsführer sind grundsätzlich nur U2-pflichtig.

Marcy23
Einsteiger
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Danke für Eure Antworten.

Das hat mir weitergeholfen 🙂

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Marcy23
Einsteiger
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Ja, danke dann ist es so, wie ich es mir dachte.

Vielen, lieben Dank

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Birgit3
Beginner
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Hallo Greese,

 

was wäre, wenn der Notartermin nicht am Anfang eines Monats wäre, sondern z.B. am 15. des Monats. Müsste der Geser-GF dann mit der bisherigen Personalnummer am 14. abgemeldet werden und am 15. als sozialversicherungspflichtiger Angestellter wieder angemeldet werden?

 

Beste Grüße

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letzte Antwort am 20.11.2025 10:47:34 von Birgit3
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