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Gesellschafter-Geschäftsführer freiwillig versichert

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letzte Antwort am 18.05.2022 08:16:22 von cro
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Jones
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Hallo Zusammen, 

 

ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer, der nicht sozialversicherungspflichtig ist... geschlüsselt mit PGR 900 und  Beitragsgruppenschlüssel 0000. 

 

Bisher hatte er ein regelmäßiges Gehalt und der AG-Zuschuss zur KV+ RV war hälftig.

 

Jetzt fällt das feste Gehalt weg und er bekommt monatl. "Provisionen" die auch mal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

 

Muss ich nun jeden Monat den Zuschuss zur KV+PV neu berechnen? 😕

 

Viele Grüße

Jones

mhaas
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Wie haben Sie denn die hälftigen KV/PV-Beiträge behandelt?

 

In diesem Fall müssten die Zuschüsse der Gesellschaft ja zum steuerpflichtigen Bruttolohn gezahlt werden und den können Sie im Zweifel individuell bestimmen.

Lang may yer lum reek
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Jones
Einsteiger
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Bisher gab es immer die Hälfte zu Höchstbetrag, Gehalt lag über der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Also müsste/dürfte ich quasi monatlich die KV+PV an die Provision anpassen?

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mhaas
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Ich frag zur Sicherheit noch mal genau nach:
In welchem Teil der Abrechnung haben Sie den Zuschuss zu KV/PV gezahlt, im Brutto- oder im Nettoteil?

 

Ich würde - aus pragmatischen Gründen - den Zuschuss zu KV/PV auf einen konkreten Euro-Betrag "festlegen" (kann man ja im Zweifel immer mal wieder anpassen) und diesen monatlich bezahlen.

Lang may yer lum reek
Jones
Einsteiger
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ah.. die KV/PV steht im Brutto drin.

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TN
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Genau, müsste man sonst nicht bei jeder Änderung einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen?

Lila_Lohn
Einsteiger
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Ja, das sehe ich auch so. Nicht sehr praktikabel.

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cro
Experte
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@Jones  schrieb:

Hallo Zusammen, 

 

ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer, der nicht sozialversicherungspflichtig ist... geschlüsselt mit PGR 900 und  Beitragsgruppenschlüssel 0000. 

 

Bisher hatte er ein regelmäßiges Gehalt und der AG-Zuschuss zur KV+ RV war hälftig.

 

Jetzt fällt das feste Gehalt weg und er bekommt monatl. "Provisionen" die auch mal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

 

Muss ich nun jeden Monat den Zuschuss zur KV+PV neu berechnen? 😕

 

Viele Grüße

Jones


Egal wie man es benennt, es ist ein Bruttobezug. Ob man ihn variabel an einer KV/PV-Grenze, per Gesellschafterbeschluss, einräumt, ist wohl eher individuell zu klären.

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letzte Antwort am 18.05.2022 08:16:22 von cro
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