Hallo Zusammen,
ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer, der nicht sozialversicherungspflichtig ist... geschlüsselt mit PGR 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000.
Bisher hatte er ein regelmäßiges Gehalt und der AG-Zuschuss zur KV+ RV war hälftig.
Jetzt fällt das feste Gehalt weg und er bekommt monatl. "Provisionen" die auch mal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Muss ich nun jeden Monat den Zuschuss zur KV+PV neu berechnen? 😕
Viele Grüße
Jones
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie haben Sie denn die hälftigen KV/PV-Beiträge behandelt?
In diesem Fall müssten die Zuschüsse der Gesellschaft ja zum steuerpflichtigen Bruttolohn gezahlt werden und den können Sie im Zweifel individuell bestimmen.
Bisher gab es immer die Hälfte zu Höchstbetrag, Gehalt lag über der Beitragsbemessungsgrenze.
Also müsste/dürfte ich quasi monatlich die KV+PV an die Provision anpassen?
Ich frag zur Sicherheit noch mal genau nach:
In welchem Teil der Abrechnung haben Sie den Zuschuss zu KV/PV gezahlt, im Brutto- oder im Nettoteil?
Ich würde - aus pragmatischen Gründen - den Zuschuss zu KV/PV auf einen konkreten Euro-Betrag "festlegen" (kann man ja im Zweifel immer mal wieder anpassen) und diesen monatlich bezahlen.
ah.. die KV/PV steht im Brutto drin.
Genau, müsste man sonst nicht bei jeder Änderung einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen?
Ja, das sehe ich auch so. Nicht sehr praktikabel.
@Jones schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer, der nicht sozialversicherungspflichtig ist... geschlüsselt mit PGR 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000.
Bisher hatte er ein regelmäßiges Gehalt und der AG-Zuschuss zur KV+ RV war hälftig.
Jetzt fällt das feste Gehalt weg und er bekommt monatl. "Provisionen" die auch mal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Muss ich nun jeden Monat den Zuschuss zur KV+PV neu berechnen? 😕
Viele Grüße
Jones
Egal wie man es benennt, es ist ein Bruttobezug. Ob man ihn variabel an einer KV/PV-Grenze, per Gesellschafterbeschluss, einräumt, ist wohl eher individuell zu klären.