Guten Tag,
ich rechne einen beherrschenden Geschäftsführer ab (900 / 0000) und sein Beitrag zur privaten KV/PV wird laut Gesellschafterbeschluss zu 100% übernommen (vGA-Gefahr?).
Die Erfassung auf der Mitarbeiterebene unter "private Krankenversicherung" funktioniert dafür nicht, da hier der übernommene Beitrag ja komplett steuerpflichtig ist. Kann ich dafür eine Nettolohnart nehmen und wenn ja welche? Der gezahlte Beitrag muss ja auf den steuerpflichtigen Bruttobetrag hochgerechnet werden. Oder gibt es dafür eine bessere Implementierung im Programm?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
1. vGA-Gefahr, JA
2. Warum muss hier etwas "hochgerechnet" werden?
Naja, wenn die GmbH dem Geschäftsführer den monatlichen Beitrag (=netto) auszahlt, enspricht es ja nicht dem steuerpflichtigen Bruttobetrag, der anzusetzen wäre?
Für die technische Umsetzung in LODAS angeht müssten Sie eine Netto-Lohnart anlegen (siehe hier Netto-Lohn ).
Rechtlich und insbesondere aufgrund Ihrer Frage zur vGA-Gefahr sollten Sie prüfen, ob der Geschäftsführervertrag tatsächlich eine Netto-Auszahlung regelt (finde ich ungewöhnlich) oder eine Brutto-Auszahlung (ist m.E. durchaus üblich).
Hallo Alexander S.,
wir hatten unlängst denselben Fall und korrekt ist ein st-pfl.Bezug (PKV + PPV) gem. Bescheinigung des Versicherungsunternehmens und es handelt sich bereits um Gesamtbeiträge und müssen nicht mehr auf Brutto " hochgerechnet " werden.
M.f.G.
Danke, ich hatte die Annahme, dass die ausgewiesenen KV/PV-Beiträge im Rahmen der Lohnabrechnung Auszahlungs-/Nettobeträge darstellen und die daraus resultierenden steuerpflichtigen Bruttobeträge hochgerechnet werden müssen.
Also kann ich hier die zu zahlenden KV/PV-Beiträge mit einer selbst erstellten Bruttolohnart ansetzen.
Ich muss mal ganz blöd nachfragen, wie verhält es sich, wenn die GmbH dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer die private Krankenkasse zahlt, ohne dass einen Gesellschafterbeschluss gibt. Es wird auch nicht über den Lohn gerechnet.
Ich habe das Lohnmandat neu übernommen und war ein wenig verwundert darüber. Dem Gesellschafter-Geschäftsführer werden lediglich 300 netto vom Lohn abgezogen.
Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Moin,
wenn die Krankenversicherung dem GGF den Betrag für die Krankenkasse vom Nettolohn abzieht, zahlt er dies selbst aus versteuertem Entgelt und der Bezug ist im Gehalt schon enthalten.
Dann ist doch alles in Ordnung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutzich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort!
Aber müsste nicht der gesamte Betrag vom Netto abgezogen werden, wenn die GmbH die komplette KV/PV bezahlt?
Nur ein Teil wäre ja nicht richtig oder?
DAs kommt auf den GGF Vertrag an.
Es muss ja irgendwo geregelt sein, das ihm die 300 EUR abgezogen werden nicht mehr und nicht weniger. oder ist im Gesamtbetrag möglicherweise andere Absicherungen enthalten, ganz oft Kinder ? Wenn das die GmbH bezahlt sind wir im Bereich der vGA.
Das weiß ich leider nicht, da mir der GGF-Vertrag nicht vorliegt.
Aber meines Erachtens nach, wäre auch ein Teilabzug vom Nettolohn nicht richtig, da der Rest, den die GmbH bezahlt, ja nicht versteuert wurde. So erhält er ja quasi einen geldwerten Vorteil. Oder habe ich einen Denkfehler?
Okay, das hatte ich dann falsch verstanden. Wenn die € 300,00 nicht der volle Betrag ist, passt da was nicht.
Ich würde mal überprüfen, ob das ein alter Betrag ist und bei einer Änderung der Höhe der Versicherung nicht angepasst wurde...
Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten, das har mir sehr weitergeholfen.
😉
Es kommt darauf an, ob die Gesellschaft die KV/PV trägt, oder nur etwas dafür über den Nettoabzug abführt.
Bei uns gab es schon eine Konstellation, durch die die Hälfte durch den AG und die andere Hälfte durch den AN an die Krankenkasse abgeführt wurde.
Falls die Gesellschaft die 300 € tragen (also bezuschussen) sollte, handelt es sich um steuerpflichtigen Lohn (100% GGf, nicht sv-pflichtig).