Hallo,
ich habe einen AN der bisher über der Midijobgrenze verdient hat.
Im laufenden Jahr ist eine bAV mit Gehaltsumwandlung dazugekommen. Das Grundgehalt hat sich nicht verändert und beträgt weiterhin mehr als 2.000,00 EUR.
Aufgrund der Gehaltsumwandlung beträgt das sv-pflichtige Entgelt aber jetzt weniger als 2.000,00 EUR.
Kann ich den AN jetzt einfach auf Midijob umschlüsseln oder erst nächstes Jahr (wenn überhaupt)?
Das ist sicher nicht ganz einfach. Auf jeden Fall die Midijob-Jahresgrenze von 24.000 € im Blick behalten und mit einer Vorausplanung regelmäßig prüfen. Ich würde die Umschlüsselung dann eher rückwirkend nachholen.
Aus meiner Sicht nein. Für einen Midijob zählt das regelmäßige Arbeitsentgelt.
Dies ist über 2000,- EUR. Durch ein bAV-Gehaltsumwandlung wird dieser Teil zwar steuer-/sv-frei, bleibt aber meines Erachtens weiterhin Arbeitsentgelt.
Durch Entgeltumwandlung reduziert sich das sv-pflichtige Entgelt. Und die Höhe des sv-pflichtigen Entgeltes ist relevant zur Ermittlung der Midijobgrenze. Oder liege ich hier falsch?
Siehe auch hier:
VG
Aus meiner Sicht nein. Für einen Midijob zählt das regelmäßige Arbeitsentgelt.
Dies ist über 2000,- EUR. Durch ein bAV-Gehaltsumwandlung wird dieser Teil zwar steuer-/sv-frei, bleibt aber meines Erachtens weiterhin Arbeitsentgelt.
Das wird z.B. hier widerlegt (etwas anderes Konstrukt, aber selbe Grundthematik): Minijob/Midijob | Durch Entgeltumwandlung unter der Minijob-Grenze bleiben
Demnach bemisst sich der Status nach dem SV-pflichtigen Entgelt unter Berücksichtigung etwaiger Entgeltumwandlungen.
Edit: wird auch hier von der AOK bestätigt: Midijob und betriebliche Altersvorsorge
Wieder was gelernt. Danke für eure Hinweise.