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Gehaltsabrechnung bei Tod eines Arbeitnehmers LODAS

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letzte Antwort am 06.12.2023 12:07:41 von WiKrull
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dpannwitt
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

am 1.12.23 ist leider ein Mitarbeiter aus unserem Kollegenkreis verstorben, der sich seit dem 01.04.23 im Krankengeldbezug befand. Im Herbst wurde mit ihm ein Aufhebungsvertrag zum 31.12.23 geschlossen, der u.a. die Zahlung einer Abfindung sowie die Rückzahlung von einbehaltenen Sabbatbeiträgen vorgesehen hatte.

 

Aufgrund des Todes am 1.12.23 habe ich nun das Beschäftigungsende auf den 01.12.23 datiert und den Todestag auch bei den Angaben zum Austritt erfasst. Allerdings scheint die Abrechnung eines verstorbenen Mitarbeiters nicht so einfach zu sein. Hätte besagter Mitarbeier bis zum 1.12.23 Anspruch auf Gehalt gehabt, hätte ich dieses über ihn abrechnen müssen. Dies entfällt jedoch aufgrund des Krankengeldbezuges. Wie ist es nun aber mit der o.g. Rückzahlung und der Abfindung? Gehen diese Ansprüche auf den Erben über, den ich dann in LODAS neu anlegen muss? Wie verhält es sich, wenn der Erbe minderjährig ist - es handelt sich hier um sein 5-jährigen Sohn. Übernimmt die Mutter des Sohnes in diesem Fall die Vormundschaft und ist somit als Erbin/Mitarbeiterin zu hinterlegen?

 

Nach meinen Recherchen werden beim verstorbenen Mitarbeiter die SV-Beiträge auf die zu zahlenden Beträge berechnet und beim Erben die Steuer. Müssen beim Erben dann auch 2 Lohnarten aufgeführt werden, oder werden die o.g. Zahlungen zu dem sogenannten Sterbegeld zusammengefasst?

 

Entschuldigung, aber ich hatte leider noch nie so einen Fall und bin gerade total hilflos.

 

Über eine Rückmeldung / Hilfe bin ich schon jetzt sehr dankbar!

 

Beste Grüße

Diana Pannwitt

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Pannwitt,


leider können wir Sie rechtlich nicht beraten.


Hat ein Mitglied der Community Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Experte
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@dpannwitt  schrieb:

Wie verhält es sich, wenn der Erbe minderjährig ist - es handelt sich hier um sein 5-jährigen Sohn. Übernimmt die Mutter des Sohnes in diesem Fall die Vormundschaft und ist somit als Erbin/Mitarbeiterin zu hinterlegen?


Das Alter hat auf die Steuerpflicht keine Auswirkung (siehe § 1 EStG), theoretisch kann man schon ab dem ersten Lebenstag steuerpflichtig sein. Wenn der Sohn erbt, sollte das Geld (und die Steuermeldung) also auch an ihn gehen. Wenn die Mutter hinterlegt wird, könnte das zu unerwünschten Effekten führen (ein 5-jähriger hat i.d.R. ja noch kein weiteres Einkommen, die Mutter ggf. schon). Vormundschaft/Kontrolle über das Bankkonto des Kinds ist ja unabhängig davon.

 

Ich habe (zum Glück) bisher noch keinen verstorbenen AN abrechnen müssen, würde mich in dem Fall aber wohl am Posting von @WiKrull in Abrechnung bei Tod des Arbeitnehmers orientieren.

WiKrull
Einsteiger
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Hallo Frau Pannwitt,

 

wie schon @rschoepe schrieb, ist jeder von Geburt an steuerpflichtig, somit auch ein 5-jähriger Erbe. Deshalb unbedingt den Sohn für die Abrechnung nutzen. Meine Anleitung, die @rschoepe verlinkt hat, ist für Lohn + Gehalt geschrieben. Da ich mein Wissen u.a. auch aus den kurzen Ausführungen von @Uwe_Lutz in diesem Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Tod-eines-Arbeitnehmers-LODAS/m-p/23024 habe, die sich auf LODAS beziehen, sollte das Übertragen auf Lodas kein Problem sein.

Viel Erfolg!

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letzte Antwort am 06.12.2023 12:07:41 von WiKrull
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