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Freiwillig versichert bei Krankenkasse

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letzte Antwort am 11.04.2022 16:54:45 von mhaas
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K-Mayer66
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Hallo Community, 

 

ich bin ziemlich neu in der Lohnabrechnung. Ich arbeite mit LuG. 

Jetzt habe ich einen Fall bei mir liegen. 

Eine Mandantin möchte eine neue Mitarbeiterin einstellen und vorab eine Probeabrechnung erhalten. Diese kann ich ja über Lovor erstellen. 

Meine Frage ist, die Mandantin hat mir mitgeteilt, dass die neue MA freiwillig bei der AOK versichert ist.

Auch keine Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung muss die MA selbst regeln (Auskunft der Mandantin). Ich weiß jetzt echt nicht, ob das so geht. Wie sieht die Schlüsselung aus?  Beitragsgruppenschlüsselung: "0000" und Personengruppenschlüsselung: "900"? 

Für Euere Unterstützung bin ich schon mal dankbar. Für mich ist Lohn noch Neuland.

VG

 

bodensee
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Nachricht 2 von 13
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Nur weil die Mandantin das sagt heißt das noch lange nicht das dem so ist. 

 

RV  /AV hier braucht es eine Befreiung mittels Bescheid der dt. RV  nur wenn dieser vorliegt liegt auch wirklich eine Befreiung vor => Schlüsselung RV 0 und AV 0 

 

Bei KV/PV kommt es auf die Höhe des Verdienstes an und dann wird es eine Bescheinigung der Krankenkasse geben bei der die MA freiwillig versichert ist. 

 

Es muss dann hier noch geklärt werden Selbstzahler oder Firmenzahler, wenn Selbstzahler erhält die MA einen Zuschuss zur KV/PV  maximal in Höhe der gesetzlichen KK. 

 

ERst wenn die Infos alle da sind  macht eine Probeabrechnung Sinn. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Wenn bei der Mandantin mal nicht der Wunsch der Vater des Gedankens ist....

 

Lassen Sie sich die Gehaltshöhe geben, dann sehen Sie, ob die JAE überschritten wird, und lassen Sie sich erläutern, aus welchen Gründen ein neuer AN nicht rv- und av-pflichtig sein sollte.

 

Und ziehen Sie am besten die Kollegenschaft zu Rate. Ein Haftungsrisiko scheint mir möglich 😞

 

 

 

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tbehrens
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Hier brauchst du unbedingt mehr Infos.

 

Ist der AN überwiegend selbstständig und die Beschäftigung nur Nebentätigkeit? Wie alt ist der AN (Rentner)? Versorgungswerk? Freiwillig versichert heißt nicht, keine KV/PV, sondern Zuschuss zur KV/PV. PG mit Sicherheit nicht 900. Selbst bei Besonderheit kann es normal (101) oder Altersrentner etc. sein.

 

Für Probeabrechnung über Lovor wäre eine Abrechnung mit den Angaben vom AG kein Problem. Für die echte Abrechnung sollte Rücksprache mit der KK erfolgen auch Zweck Beitragsschlüsselung und Befreiungsbescheinigung der DRV, ggf. Nachweis Versorgungswerk etc.

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TN
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Sorry, unsere Antworten haben sich überschnitten.

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K-Mayer66
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Hallo, 

 

danke für die schnelle Antworten. 
Also, bei der neuen Mitarbeiterin handelt es sich um die Tochter der Mandantin. Die irgendwann mal anfangen soll. Der Gehalt soll bei 6.000 € liegen. Die Mandantin hat mir diese Infos gegeben, Krankenkasse freiwillig bei der AOK, LSt.klasse 4 und dass sie RV muss sie selbst regeln und keine AV. Das waren die Infos, die ich für eine Probeabrechnung bekommen habe. 
Oder könnte ich auch die den PGRS 190 nehmen? 

Also, könnte ich jetzt problemlos eine Probeabrechnung über Lovor machen mit diesen Angaben?

 

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bodensee
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Nachricht 7 von 13
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Probeabrechnung können Sie damit machen.

 

Endültige Abrechnung ist ein No GO das muss vor allem die RV/AV geklärt werden.

 

Weil Grundsatz ist erstmal Pflichtversicherung.   Frei nur dann wenn Befreiung vorliegt z.Bsp. weil überwiegend selbständig und sich die Tochter wirklich hat befreien lassen. Mein Gefühl würde mir hier sagen die Tochter soll evtl. mal den Betrieb übernehmen ändert aber an der RV  Pflicht erstmal nix. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
K-Mayer66
Einsteiger
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Nachricht 8 von 13
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Es soll erstmal eine Probeabrechnung sein. Eine endgültige Abrechnung vorerst nicht. 
Genau, die Tochter soll irgendwann mit in den Betrieb einsteigen. 

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TN
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Na dann soll die Mandantin doch einen der üblichen Gehaltsrechner im Netz bemühen!

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bodensee
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Oh Servicewüste Deutschland, obwohl ich ab an auch auf den Gehaltsrechner auf meiner eigenen Homepage verweise. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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TN
Fachmann
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Nachricht 11 von 13
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Wenn in diesem Lande jemand serviceorientiert ist, dann wir.

Und wir ließen uns in solch einem Fall nicht über den Tisch ziehen, so nach dem Motto: "Aber Sie haben uns doch diese Probeabrechnung geschickt"

 

Unseres Empfindens nach wäre das kein Serviceverlust, sondern Imagepflege 🙂

 

Aber Sie neigen ja auch dazu 🙂

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 12 von 13
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Wie alt ist die Mitarbeiterin? Ist sie verheiratet? Wenn die Ehe stabil ist gibt es eine Möglichkeit ohne Nachzahlung von privater Versicherung auf Pflichtversicherung umzustellen. 😇 Legal wohl gemerkt. 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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mhaas
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Nachricht 13 von 13
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@jjunker Ich glaube nicht, dass das die Fragestellung war/ist.

 

Wie die Kolleg:innen schon angemerkt haben, sehe ich ebenfalls ein Problem bei der RV-rechtlichen Behandlung. Hier soll die Mandantin doch bitte vorlegen, warum diese Beschäftigung RV-frei sein sollte.

 

Um welche Rechtsform handelt es sich bei dem Unternehmen? Soll die Tochter ggf. Mitgesellschafterin werden? Dann müsste eh eine entsprechende Auskunft bei der RV eingeholt werden.

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 11.04.2022 16:54:45 von mhaas
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