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Frage Kfz-Sachbezug

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letzte Antwort am 16.02.2024 15:04:40 von Tanja534
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Tanja534
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Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr!

 

der Mdt. rechnet seine Gehälter selbst extern ab.

Der GF hat einen Kfz-Sachbezug und alle Gehaltsbuchungen werden von der externen Software erzeugt und später ins Datev-System importiert.

 

Der Sachbezug wird im 1. Schritt auf das Gehalt draufgepackt, ist also im brutto mit drin.

Unten wird der wieder abgezogen, aber landet nicht als Ertrag auf dem entsprechenden Konto, sondern - so die Vermutung - auf 1740. Da schwirrt monatlich eine Position rum, die dem Sachbezug nahe kommt (Betrag  kommt nicht ganz hin) und nicht zum Gesamtbetrag der Auszahlungen gehört. Der ist separat und stimmt auch mit den Abrechnungen überein.

 

Der GF behauptet nun, diese externe Lohn-Software kann das nicht anders und nur weil Datev da einen

Ertrag bucht, muss das die andere Software noch lange nicht. (?)

Das sei eine größere Firma, die für zig Firmen die Gehälter abrechne, deshalb kann das nur richtig sein, wenn die das so machen.

 

Frage an die Experten:

Wie ist es nun richtig und wo finde ich das schriftlich?

rschoepe
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Von welcher externen Software reden wir denn da?

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cro
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Sie sollten die Kontierung der Lohnarten und die Gehaltsabr. des GF anfordern.

 

Ich kenne nur LuG. Aber ich würde mir den Sachbezug einmal "nachbauen" und dann den Buchungsbeleg auswerten. Viel Erfolg.

Tanja534
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Könnte kidicap sein, bin mir da nicht ganz sicher.

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Tanja534
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Die Gehaltsabrg. vom GF hab ich schon.

Auf Nachfrage bzgl. Kontierung kam dann "größere Firma, Abrg. wird dann so richtig sein".

 

Mal sehen, wie ich denen klar mache, dass ich die Kontierungen wirklich haben muss.

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vw
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@Tanja534  schrieb:

Die Gehaltsabrg. vom GF hab ich schon.

Auf Nachfrage bzgl. Kontierung kam dann "größere Firma, Abrg. wird dann so richtig sein".

 

Mal sehen, wie ich denen klar mache, dass ich die Kontierungen wirklich haben muss.


Hallo,

alles dokumentieren. Und zur Beweissicherung Dossier anlegen.

Wer hat hier eigentlich wen beauftragt und wer trägt die Verantwortung bei Betriebsprüfungen??

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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bodensee
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Nun einfach ein Auszug des Kontoblatts welches nicht aufgeht an den Lohnabrechner mailen. 

 

Weil es ist deren Job das auszugleichen bzw. die fehlenden Buchungen nachzuholen oder mitzuteilen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Tanja534
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Der GF hat diese Firma beauftragt.

Wir machen nur den Abschluss. Buchhaltung macht die Firma selbst und die Gehälter diese Lohnabrechnungsfirma.

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Tanja534
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Es gibt kein "nicht aufgehendes Kontoblatt".

 

Es gibt "nur" keine Ertragsbuchung des Kfz-Sachbezugs. Das ist irgendwohin verschwunden - daher brauche ich die Info, was die da hinterlegt haben.

Momentan sieht das so aus, als wäre das auf "Verbindlichkeiten Personal" gelandet, aber das ist auch nur geraten, weil die anderen Konten monatlich im Haben zu kleine Beträge aufweisen.

 

Deshalb möchte ich erstmal wissen, wie das eingerichtet ist.

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bodensee
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@Tanja534  schrieb:

Es gibt kein "nicht aufgehendes Kontoblatt".

 

Es gibt "nur" keine Ertragsbuchung des Kfz-Sachbezugs. Das ist irgendwohin verschwunden - daher brauche ich die Info, was die da hinterlegt haben.

Momentan sieht das so aus, als wäre das auf "Verbindlichkeiten Personal" gelandet, aber das ist auch nur geraten, weil die anderen Konten monatlich im Haben zu kleine Beträge aufweisen.

 

Deshalb möchte ich erstmal wissen, wie das eingerichtet ist.


Nun eigentlich ist das der Job der Buchhaltung, die ihr Mandat selber macht , also wäre es deren Job. Wenn die Konten aufgehen dann ist irgendwas saldiert vermutlich Aufwand mit Ertragskonto das kann zwar bei einer GmbH nicht aufgehen aber dann ist definitiv etwas falsch geschlüsselt zumal Ihnen dann die Ust auf den Sachbezug fehlt. Ich denke da wird der Fehler liegen. Haben Sie denn ein Aufwandkonto Sachbezüge GGF oder AN oder sowas.  Wenn nicht haben die im Lohn vermutlich den Aufwand mit dem Ertrag saldiert , was definitiv falsch ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Tanja534
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Die Buchhaltung hat keine Ahnung von Gehältern. Die übernehmen den Datensatz ohne Nachfragen.

 

Die Firma, die behauptet, Gehälter professionell für zig Firmen abzurechnen und auch für dieses Unternehmen, hat den Bock geschossen. Da hat einer ziemlich sicher keine Konten beim Sachbezug eingetragen, weil der/die dachte "oben rein, unten raus - das ist sowieso 0!"

Die Lohn-Firma ist auch völlig unkooperativ. Die beharren darauf, dass sie alles richtig machen und wir das bloß nicht verstehen.

Der GF ist leider auch nicht in der Lage, sein eigenes Gehalt abzustimmen, deshalb hat der sich deren Meinung angeschlossen, weil das für den die bequemste Lösung ist.

 

Uns ist das mittlerweile egal. Die nächste SV-Prüfung kommt garantiert und wenn dann das Karma zuschlägt... dürfen die erklären, warum sie nicht in der Lage sind, die eigenen Gehälter abzustimmen.

Im Abschluss haben wir jedenfalls die Sachbezüge nachgebucht, damit das richtig drin ist.

deusex
Allwissender
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@Tanja534  schrieb:

 

Im Abschluss haben wir jedenfalls die Sachbezüge nachgebucht, damit das richtig drin ist.


Das ist auch das Mindeste und auch das Höchste 😉 

 

Spaß beiseite. Der Mandant bucht selbst (die Buchhaltung hat keine Ahnung von Löhnen und übernimmt) und die Löhne lässt er extern bei Dritten machen, deren Auffassung vom Mandanten noch gedeckt ist.

 

Besser kann es für Sie nicht laufen. Keine Minute zuviel in den Sachverhalt investieren. Die Revision der Lohn- bzw. Finanzbuchhaltung ist nicht im Auftrag Jahresabschluss und Steuern enthalten.

 

Entsprechend falen dann eben auch die Ausführungen und Hinweise im Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss aus.

 

Ich hätte den Umstand dem Mandanten angezeigt, der dies mit den externen Löhnern abklären soll oder auch nicht; insofern würde ich ebenso wie Sie, möglichst kurz und schmerzlos, vorgehen.

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Tanja534
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Ich hätte den Umstand dem Mandanten angezeigt, der dies mit den externen Löhnern abklären soll oder auch nicht; insofern würde ich ebenso wie Sie, möglichst kurz und schmerzlos, vorgehen.

Der GF weiß das alles. 😎

Wir hatten 2-3 Abrg. nachvollzogen und da wird in einem Fall zb oben eine Direktversicherung draufgerechnet,, dann zwischendrin wieder abgezogen und am Ende wird genau dieser Betrag wieder auf den Auszahlungsbetrag draufgerechnet.
Ob der MA jetzt wirklich seine Direktversicherung ausgezahlt kriegt oder ob das was anderes ist, weiß hier keiner und kümmert uns auch nicht. Sollte es aber bei der SV-Prüfung unangenehme Ergebnisse geben, werden die wahrscheinlich kein Wort darüber sagen und das irgendwie wegbuchen.

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letzte Antwort am 16.02.2024 15:04:40 von Tanja534
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