Hallo liebe Community,
ich komme mal wieder irgendwie nicht klar, weil es hier zu viele Dokumente gibt, aus denen ich nicht so recht schlau werde und welches nun für meinen Fall relevant wäre.
Ein Arbeitgeber hat 4 Arbeitnehmer vom 21.01. - 23.01.2025 auf Dienstreise geschickt.
Hierzu gibt es eine Rechnung von Hotelübernachtung mit Frühstück.
Das Frühstück beträgt 8,50 €/Person pro Tag - also für 2 x Frühstück: 17,- €.
Der Arbeitgeber zahlt auch Verpflegungszuschuss.
Wie bzw. um welchen Betrag muss jetzt der Verpflegungszuschuss gekürzt werden?
Habt vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Der Verpflegungsmehraufwand wird um 5,60 € pro Frühstück gekürzt (20 % von 28 €).
Hallo Constanze_GM,
also, wenn ich das nun richtig verstehe, kürze ich wie folgt:
2. Tag: 20 % von 28,- € = 5,60 € Kürzung
3. Tag (Abreise) 20 % von 14,- € = 2,80 € Kürzung
?
LG
Ines Mattick
Nein, die Kürzungsbeträge beziehen sich immer auf einen vollen Tag Abwesenheit, also immer 5,60 € (20% von 28 €).
Hallo mhaas,
aber am Abreisetag bekommt der Arbeitnehmer doch nur 14,- € VMA. Trotzdem um 5,60 € kürzen?
Gibt es hier ein Dokument, wo dies beschrieben ist (klar und verständlich)?
LG
Ines Mattick
ja, also
21.01. Anreise 14,00
22.01. Übern. 28,00 - 5,60
23.01. Abreise 14,00 - 5,60
Abzug für Frühstück 20 %, Mittag 40 %, Abendessen 40 % = 100 %, wenn alles übernommen wurde
daher auch bei nur 14 EUR der Abzug von 5,60 EUR
@inesmattick schrieb:
Gibt es hier ein Dokument, wo dies beschrieben ist (klar und verständlich)?
BMF-Erlass vom 25.11.2020: steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern