Hallo zusammen,
gemäß Tarifvertrag erhalten unsere Mitarbeiter an Sonntagen einen Zuschlag von 60 % und an Feiertagen 175 %.
Die Zuschläge werden mit zwei Lohnarten abgerechnet (bsp. 1525 -> 125% frei und 1526 -> 50% pflichtig)
Die Lohnart 1526 ist als Folgelohnart in der 1525 hinterlegt wird jedoch nicht zur Abrechnung gebracht.
Die Folgelohnart ist auch komplett angelegt.
Wo könnte hier der Fehler liegen?
Vielen Dank schon mal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sollte klappen... vielleicht ein Problem beim Monat ? Also im Juni die Folgelohnart angelegt und die Zuschläge werden als Nachberechnung fiktiv: April gerechnet ?
Tatsächlich wurde die Folgelohnart bereits von meiner Vorgängerin im Juli 2023 angelegt und erst jetzt viel auf, dass die Folgelohnart nie mit abgerechnet wurde.
Ich kann mir das auch nicht so wirklich erklären.
Das scheinen beides (1525 + 1526) individuell angelegte Lohnarten der Kollegin zu sein. Vielleicht hilft es die DATEV Lohnart 1520 als Ausgangslohnart zu benutzen
was ist hier hinterlegt:
Die 1520 wird ebenfalls nicht abgerechnet. Auch wenn statt Stundenlohn der Durchschnitt verwendet wird.
Hier ist der Durchschnitt DU03 hinterlegt, da wir keine Stundenlöhne hinterlegt haben.
LG
fließen denn Lohnarten in den Durchschnitt 3 ein?
Im Mandant, unter Auswertungen - Durchschnitte dann unten Durchschnitt 3 wählen und einen Zeitraum und Anzeigen
Und haben Sie sich mal in den Dokumenten im Datev Hilfe-Center eingelesen dazu?
Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center
Durchschnitte (Feldhilfe) - DATEV Hilfe-Center
Hallo,
Ihren Sachverhalt können wir pauschal schwer beurteilen.
Wir vermuten, dass der Grund im hinterlegten Übernahmewert der Folgelohnart liegt. Hier haben Sie für die Lohnart 1526 die Auswahl "Eingegebener Wert" hinterlegt. Diese Auswahl kann nur gewählt werden, wenn die Grundrechenformel der Ursprungslohnart und die Grundrechenformel der Folgelohnart zusammenpassen.
Prüfen Sie daher bitte die Grundrechenformeln der beiden Lohnarten.