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Firmenwagen als Springerfahrzeug

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letzte Antwort am 17.09.2025 08:15:08 von w_paul
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OR
Beginner
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Hallo zusammen,
ich brauche Eure Unterstützung. 
Wie kann in LODAS ein Firmenfahrzeug (mit 1%-Regelung) berücksichtigt werden, dass keinem Mitarbeiter direkt zugeordnet wird, da es sich um ein Springerfahrzeug handelt. Fahrtenbuch wird nicht geführt.

Wie händelt Ihr das?

Vielen Dank für Eure Lösungen.

 

Viele Grüße

OR

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 15
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Hallo @OR ,

 

was ist ein "Springerfahrzeug"?

 

Das Fahrzeug würde ich erst einmal in den Mandantendaten / Organisationseinheiten anlegen und dann, sofern es von einem Mitarbeiter genutzt wird, diesem entsprechend (regelmäßige Nutzung/gelegentliche Nutzung) zuordnen.

 

VG

OR
Beginner
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Nachricht 3 von 15
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Vielen Dank, @lohnexperte !

Ein Springerfahrzeug kann jeder Mitarbeiter nutzen. Es wird keinem einzelnem Mitarbeiter zugeordnet. Kann ich Personalnummer ohne lohnrelevante Daten anlegen und hier nur dieses Firmenfahrzeug abrechnen?
Fahrten Whg-Arbeitsstätte fallen keine an.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 15
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Hallo @OR ,

 

in der Lohnabrechnung ist nur relevant, welcher Mitarbeiter wann und in welchem Umfang einen Firmen-Pkw nutzen kann und damit, welcher Sachbezug in dessen Lohnabrechnung zugrundegelegt werden muss.

 

Die Mitarbeiter nutzen also diese Pkw ausschließlich privat? Dann ist zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang (Kalendertage pro Kalendermonat) der Mitarbeiter das Fahrzeug nutzt.

 

Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, sehe ich Probleme im Rahmen einer Betriebsprüfung. Denn wie wollen Sie nachweisen, wer in welchem Umfang diesen Pkw genutzt hat? Wie wollen Sie gegenüber dem Prüfer argumentieren, wenn er unterstellt, Mitarbeiter A (Gehalt knapp unter der BBG?) würde diesen regelmäßig ausschließlich privat und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen?

 

VG

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lohnexperte
Meister
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@OR  schrieb:

Kann ich Personalnummer ohne lohnrelevante Daten anlegen und hier nur dieses Firmenfahrzeug abrechnen?


Nein. 

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OR
Beginner
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@lohnexperte 

Nein, keine ausschließliche Privatnutzung. Fahrzeug wird zwischen versch. Filialen, zu Fortbildungen, zur Post, Bankgeschäfte etc. genutzt. 

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mick
Aufsteiger
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@OR  schrieb:

@lohnexperte 

Nein, keine ausschließliche Privatnutzung. Fahrzeug wird zwischen versch. Filialen, zu Fortbildungen, zur Post, Bankgeschäfte etc. genutzt. 


Das sind doch dann alles betriebliche Fahrten!?

Fahren die Mitarbeiter damit dann zusätzlich noch privat?

 

Wenn betriebliche und private Fahrten durch verschiedene Mitarbeiter anfallen muss doch ein Fahrtenbuch geführt werden um das alles auseinander zu pflücken.

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mapex
Fachmann
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für mich stellen sich zwei fragen:

 

1. fallen überhaupt private fahrten an? wenn die fahrten rein betrieblicher natur sind

2. wie wollen sie OHNE fahrtenbuch überhaupt was nachweisen?

 

-> das geht schief

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
lohnexperte
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Hallo @OR ,

 

zusammengefasst:

 

Hier liegen keine Privatfahrten vor, so dass auch bei keinem Mitarbeiter ein Sachbezug für die private Nutzung eines Pkw zu berücksichtigen ist.

 

Regen Sie unbedingt das Führen eines Fahrtenbuches an.

 

VG

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OR
Beginner
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@lohnexperte 

@mapex 

@mick 

Vielen Dank Euch allen!
Mein Vorschlag war, dass wir Fahrtenbuch schreiben und somit ist alles gut! 
Chef ist anderer Meinung und wollte 1% Regelung, was für mich schon gar nicht zusammen ging, da Fahrzeug keinem Mitarbeiter zugeordnet wird.  

Suche nochmals das Gespräch, da es so nur Schwierigkeiten gibt.

 

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STBMT
Aufsteiger
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Fahrzeug- statt personenbezogene Abrechnung
Zur Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts ist für reine Privatfahrten monatlich 1% des Bruttolistenpreises anzusetzen. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich mit der 0,03%-Methode zu bewerten. Diese Grundsätze finden auch für Poolfahrzeuge Anwendung: Bei Poolfahrzeugen gilt die 1%-Methode jedoch nicht personen-, sondern fahrzeugbezogen. Das heißt: Auch, wenn der Firmenwagen mehreren Mitarbeitern zur Verfügung steht, beträgt der steuerpflichtige Nutzungswert insgesamt nur 1% des Bruttolistenpreises. Dieser geldwerte Vorteil ist dann nach Köpfen auf alle Nutzer aufzuteilen. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und auch unabhängig davon, ob die Anzahl der nutzungsberechtigten Mitarbeiter die im Fahrzeugpool zur Verfügung stehenden Fahrzeuge übersteigt oder unterschreitet.

 

 

https://stb-eselgrimm.de/dateien/poolfahrzeuge.pdf

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STBMT
Aufsteiger
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Regen Sie unbedingt das Führen eines Fahrtenbuches an.

 

VG


 

Ob man das "unbedingt" anregen sollte sei mal dahin gestellt, bzw. liegt im subjektiven Empfinden und den Erfahrungswerten die man bezüglich der gewissenhaften Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Mitarbeiter hat.

 

Sobald einer der betreffenden Mitarbeiter das Fahrtenbuch ungenau und schludrig führt, dürfte das Fahrtenbuch bei einer Prüfung komplett verworfen werden, auch wenn die anderen es gewissenhaft und penibel führen. 

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mapex
Fachmann
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Nachricht 13 von 15
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hören sie nicht auf den chef, wenn es nicht sein muss 

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
rschoepe
Experte
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@OR  schrieb:

Fahrzeug wird zwischen versch. Filialen, zu Fortbildungen, zur Post, Bankgeschäfte etc. genutzt. 


Wie @mick sagt, hast du dann nur betriebliche Fahrten. Für die Lohnabrechnung ist das Fahrzeug also erst einmal irrelevant - egal, für welche Abrechnungsmethode du dich entscheidest.

Du kannst es natürlich trotzdem "provisorisch" im Mandanten anlegen, falls doch mal ein Mitarbeiter das Fahrzeug mit nach Hause nehmen darf (z.B. weil der eigene Wagen in der Werkstatt ist). Dann würde ich aber vermutlich nach Einprozent-Methode mit tatsächlichen Nutzungstagen gehen.

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w_paul
Erfahrener
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Fahrtenbuch führen oder Poolfahrzeug-Regelung.

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letzte Antwort am 17.09.2025 08:15:08 von w_paul
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