Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Werkstudent wird in Dezember in Lodas angelegt, Personengruppe 106 und mit der Midijobregelung, da das Gehalt in der Gleitzone ist.
Dezember-Abrechnung erfolgt problemlos. Im Januar wird die Gleitzone unterschritten, Fehlermeldung von Lodas:
Lodas rechnet nicht mit Midijob, rechnet die AG+AN Beiträge vom erhaltenen Brutto und zusätzlich noch für den AG einen RV-Beitrag von einem fiktiven Brutto!!??
In den Folgemonaten (Februar bis Juni) ist das Arbeitsentgelt in der Gleitzone, trotz Häkchen beim Midijobregelung anwenden, rechnet Lodas weiterhin ohne die Midijobregelung und diesen zusätzlichen AG-RV Beitrag von einem fiktiven Brutto:
Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo,
Ihre Eingaben "beissen" sich meiner Meinung nach.
Entweder ist er Student, arbeitet bis 20 Std. pro Woche und ist dann nur RV-pflichtig oder Sie rechnen ihn als Midijobber ab, dann ist er kein Student mehr und zahlt auch KV etc.
Wenn Sie den PGGR geprüft und geändert haben, sollte es ohne Fehler funktionieren.
Viele Grüße
Sailor
Sollte natürlich PGR heißen.
Aber ein Student, kann doch auch mit der Midijobregelung abgerechnet werden!?
Midijob ist auch bei Werkstudenten möglich (nicht Minijob, das hat der Vorschreiber vielleicht gemeint)
Wie ist der Student steuerlich geschlüsselt? Sind irgendwo Häkchen gesetzt, die nicht da hin gehören?
Das kann er wohl, aber warum?
Studenten sind doch sowieso krankenversichert und würden dann doch doppelt zahlen.
Wenn er aber mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, steht sein Studium nicht mehr im Vordergrund und er kann als Midijobber abgerechnet werden. Es es denn so?
Wenn er in den 20 Stunden bleibt, verstehe ich den Sinn der Midijobabrechnung nicht.
Bei Ihnen passt ganz einfach der PGR nicht zur Abrechnungsweise.
Viele Grüße
Sailor
Mit der Steuerklasse 1, und es wurden keine Änderungen vorgenommen
Midijob heißt doch nur, dass zwischen 450,01 € und 1300 € nur verminderte SV-Beiträge gezahlt werden müssen. Bei 106ern eben nur in die RV.
@Sailor schrieb:Das kann er wohl, aber warum?
Studenten sind doch sowieso krankenversichert und würden dann doch doppelt zahlen.
Weil ein Midijob nicht zur Krankenversicherungspflicht führt. Die Regelung gilt für alle Versicherungszweige, also auch (nur) für die Rentenversicherung, die der Werkstudent zahlt.
können Sie vielleicht eine Lohnabrechnung (AN-und AG-Name, Adresse, SV- und ID-Nummer geschwärzt) hier einstellen?
Das habe ich nicht gewusst! Danke für die Erklärung!
Viele Grüße
Sailor
siehe bitte Datei
Viele Grüße
Hallo,
im Januar, Februar und März steht aber auf der Abrechnung bei "Midijob" nicht mehr "Ja". ?
Haben Sie die Personalstammdaten bei Änderungen bei den Rückübertragungen dabei? Irgendwo muss doch eine Änderung hinterlegt worden sein? Ansonsten müssten Sie tatsächlich die Datev anrufen, dass die das überprüfen.
Das steht auch dann nicht da, wenn das Programm von sich aus, trotz Schlüsselung auf Midijob, wegen z.B. Überschreitung der 1300 €, die Midijobgrenze nicht anwendet. Nur warum das Programm bei diesem Fall hier eingreift, weiß ich nicht.
Leider nein, keine Änderungen. Werde das Problem an Datev weiterleiten, trotzdem herzlichen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße