Hallo Community,
leider muss ich Sie heute über folgenden Fehler in Lohn und Gehalt informieren.
Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Im aktuellen Jahr wurde bereits ein Einmalbezug (z. B. Urlaubsgeld) abgerechnet.
Bei der Abrechnung ab dem zweiten Einmalbezug (z. B. weiteres Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) wird nun ein zu hoher AG-Zuschuss berechnet. Die Abrechnung des ersten Einmalbezuges (z.B. Urlaubsgeld) erfolgte noch korrekt.
Aufgrund eines Fehlers in Lohn und Gehalt werden bei der Abrechnung ab dem 2. Einmalbezug die nicht ausgeschöpften Beträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze falsch ermittelt. Dadurch wird ggf. ein zu hoher AG-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Fehlerbehebung:
Die Fehlerbereinigung erfolgt mit Lohn und Gehalt Version 11.77, die voraussichtlich am 04.11.2021 als Hotfix bereitgestellt wird.
Nach der Installation erfolgt mit der nächsten Lohnabrechnung für betroffene Arbeitnehmer eine automatische Nachberechnung.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Dokumenten:
Dokument 1022661 - AG-Zuschuss zu hoch bei freiwilliger KV/PV in Verbindung mit Einmalbezügen
Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort
Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Ihr PWS Lohn und Gehalt-Team
@Astrid_Preuß @Matthias_Platz @Darlene_Pfahler @Nina_Schöneweis @Selina_Heubeck @Daniela_Eichler @Gökhan_Aras
Vielen Dank für die Info!
Guten Morgen @Daniela_Eichler, wir haben am Freitag den 05.11.2021 das Hotfix installiert. Gestern haben wir bei einem betroffen Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung durchgeführt, leider wurde bei diesem keine Nachberechnung erstellt. Ich hatte dies so verstanden das bei den betroffenen AN eine NB durchgeführt wird?
Hallo,
vermutlich wurde durch den ersten Einmalbezug die laufende Beitragsbemessungsgrundlage nicht überschritten und die Verbeitragung erfolgte nicht aus der SV-Luft.
Erst wenn sich der erste Einmalbezug aus der SV-Luft der Vormonate bedient hat, kann es bei einem späteren Einmalbezug im selben Kalenderjahr zu einem Fehler kommen.
Um diesen Sachverhalt individuell prüfen zu können, bitten wir Sie, dass Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns wenden.
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