abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fehlende Steuer-ID Nummer

10
letzte Antwort am 08.02.2024 06:24:54 von xyzmic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 11
651 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

nachdem die Finanzverwaltung die Abschaffung der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) mit dem Ende des Veranlagungszeitraums 2022 beschlossen hat, muss ab dem VZ 2023 die steuerliche Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen angegeben werden.

 

Wie handhabt Ihr die Fälle, bei denen bereits mit der Steuerklasse VI abgerechnet wurde und einem die Steuer-ID dennoch nicht mitgeteilt wurde? Wie kommt Ihr an die Steuer-ID Nummer?

 

Gruß Jasmina Reichert

m_brunzendorf
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 11
639 Mal angesehen

Achtung: das meine ich ernst 😉

 

Über den Arbeitgeber/Mandanten beim Arbeitnehmer anfragen.

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 11
618 Mal angesehen

Wenn alle Stricke reißen:

 

Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer (BMF) - NWB Livefeed

 

andrereissig_0-1706525587745.png

 

Live long and prosper!
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 11
597 Mal angesehen

Der's ja geil @andrereissig 😂. Wenn Mama nein sagt, gehe ich auch zu Papa. Ich liebe Deutschland. Das BMF hätte besser schreiben sollen: Wer pflichtwidrig seine Steuernummer nicht mitteilt, wird nach 4W abgemahnt und nach weiteren 4W besteht für den AG die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. 

 

Alter, wo leben wir denn? 🤔

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 11
548 Mal angesehen

Vielen Dank. 

 

Bedeutet, ich/man muss zwingend eine ID-Nummer hinterlegen, und kann nicht wie in der Vergangenheit einfach nur auf Steuerklasse VI umstellen?! 

 

Na dann auch das .....

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 11
537 Mal angesehen

@Jasmina25 schrieb:

Na dann auch das .....


Ohne Steuernummer geht nichts im Land. Finde ich gut so. Wenn man immer von Höcksken auf Stöcksken kommen muss, wird man ja irre. Rechnungen als Unternehmer kann man ohne Steuernummer schreiben; sollte man aber nicht. Also: Besser gleich richtig machen.  

 

Wer keine Daten liefern kann, bekommt auch keine zurück. Oder nur halbfertige Daten. Fertig. Wer ein Haus bestellt und nicht sagen kann, wie groß es sein soll, wie viele Zimmer es braucht und ob ein Keller gewünscht ist, sollte auch ein Tinyhouse bekommen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 11
510 Mal angesehen

@Jasmina25  schrieb:

Vielen Dank. 

 

Bedeutet, ich/man muss zwingend eine ID-Nummer hinterlegen, und kann nicht wie in der Vergangenheit einfach nur auf Steuerklasse VI umstellen?! 

 

Na dann auch das .....


Siehe mein oben verlinktes Dokument weiter unten:

 

andrereissig_0-1706533313709.png

 

Live long and prosper!
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 11
409 Mal angesehen

 

..... im Nachgang. 

 

Habe hierzu noch eine Zusammenfassung gefunden, die ich gerne zur Verfügung stelle. 

 

Gruß Jasmina 

xyzmic
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
398 Mal angesehen

Sehr gut Steuerklasse 6 abrechnen oder solange kein Gehalt auszahlen, bis alle Daten vorliegen.

 

Wenn der Lohn fehlt, kommen ganz schnell von alleine die fehlenden Angaben.

 

Kenne tatsächlich keinen Arbeitnehmer, der keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angaben dem Arbeitgeber gibt und trotzdem mit arbeiten beginnt.

 

Dies ist sicher ein Einzelfall/eine Ausnahme.

0 Kudos
Seeker
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 11
279 Mal angesehen

Kenne tatsächlich keinen Arbeitnehmer, der keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angaben dem Arbeitgeber gibt und trotzdem mit arbeiten beginnt.

 

Dies ist sicher ein Einzelfall/eine Ausnahme.

Wenn regelmäßig AN aus einem anderen EU Land eingestellt werden, die in D noch nie gearbeitet haben, und auch nicht meldepflichtig sind, ist das der Regelfall.

 

Bei nicht meldepflichtigen beantragt der AG beim Betriebsstätten-FA die Steuer-ID. Die kommt dann so nach 4-6 Wochen per Post. Bis dahin kann/darf mit Stkl. 1 abgerechnet werden. Die Vergabe einer SV-Nummer wird gleich bei der Sofortmeldung ausgelöst. Die SV-Nummer wird meist noch am gleichen Tag zurückgemeldet. Da der neue AN auch noch keine Krankenkasse hat, wird auch die Anmeldung sofort per DEÜV erledigt (immer eine bestimmte Krankenkasse). Klappt auch zuverlässig. (Wichtig sind nur fest Ansprechpartner beim FA und der Krankenkasse). 

 

In Ausnahmefällen liegen Steuer-ID, SV-Nr. und Krankenkasse sogar schon bei Eintritt vor...

 

 

 


 

xyzmic
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
236 Mal angesehen

Ok aber nicht die Ausnahme zur Regel machen.

 

Habe noch nie Arbeitnehmer ohne die o.g. Unterlagen eingestellt...

0 Kudos
10
letzte Antwort am 08.02.2024 06:24:54 von xyzmic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage