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Fahrtkostenzuschuss

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letzte Antwort am 24.01.2019 14:01:46 von pelota
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 17
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Guten Morgen,

wir zahlen unseren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zur privat gezahlten Fahrkarte die für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird. Dieser Zuschuss wird pauschal versteuert. Nun meine Frage. Seit dem Lodas Update erhalte ich oben bei Entlohnung - Fahrtkostenzuschuss bei einigen Mitarbietern den Hinweis, dass  in den Mandantendaten für den ausgewählten Bearbeitungsmonat eigene Lohnarten mit den Stammlohnarten 852, 853  und 854 angelegt sein müssen. Das ist allerdings bei allen Mitarbeitern der Fall (hier dann 853) und trotzdem erhalte ich bei einigen diesen Hinweis. Auch der Betrag ist deswegen gegenüber dem Vorjahr überhaupt nicht zu aktualisieren. Was muss ich nun machen?

Danke für schnelle Hilfe!

Viele Grüße

F.

floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 17
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Guten Morgen,

kann mir hier niemand weiter helfen? Der Fehlercode lautet LO56185.

Danke!!!

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katrin
Beginner
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Nachricht 3 von 17
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Hallo Floreana W.,

die Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen zum ÖPNV hat sich geändert und kann seit 2019 wieder steuerfrei gezahlt werden.

Hierfür muss in den Personaldaten unter Fahrtkostenzuschuss das Häkchen (direkt unter dem Betrag) gesetzt werden.

Die Lohnart 854 muss hierfür ebenfalls angelegt werden. Dann werden die hinterlegten Beträge bei den Mitarbeitern steuerfrei abgerechnet.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 17
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Hallo,

sobald Sie Eingaben unter Personaldaten | Entlohnung | Fahrtkostenzuschuss vornehmen, prüft LODAS, ob die Stammlohnarten 852, 853 und 854 angelegt sind.

Damit diese Meldung nicht mehr ausgegeben wird, legen Sie bitte diese Stammlohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten an.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 17
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Vielen Dank. Das hast soweit alles funktioniert. Nun muss ich aber bei einer Mitarbeiterin den Wert für 12/2018 ändern und das funktioniert überhaupt nicht. Der Fehlerhinweis erscheint trotzdem und es lässt sich nichts ändern. Was kann ich hier machen, lässt sich das irgendwie beheben?

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katrin
Beginner
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Nachricht 6 von 17
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Sie müssen die neuen Lohnarten auch im Dezember anlegen.

Habe ich bei einer Mitarbeiterin gemacht. Die wurden zwar nicht verwendet, aber offensichtlich hat es das Problem behoben.

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floreana
Fortgeschrittener
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Wow - das hat geklappt!!! Ich danke Ihnen vielmals!!!

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katrin
Beginner
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Gerne! 🙂

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fraua
Aufsteiger
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Nochmals eine Frage zu der Neuregelung ab 2019.

1. Bei mir kam keinerlei Fehlermeldung, dass die alten Fahrtkosten evtl. zu überprüfen wären, ich habe die Änderung nur hier durch die community und unseren Steuerberater erhalten.

2. Ich finde bei Persdaten/Entlohnung kein Kästchen zum ankreuzen?

    Bei mir Lodas V.10.8. gibt's Persdaten/Entlohnung/Festbezüge und dort dann eben die Liste der Festbezüge. Muss ich hier manuell die neuen Lohnart 854 eingeben und die alte mit Versteuerung löschen?

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bodensee
Experte
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IIn Lodas 10.8. gibt es unter Entlohnung/BAV / Fahrtkostenzuschuss. Hier müssen sie beim Jobticket die Höhe des geldwerten Vorteils = Kosten Monatsticket eingeben.

Wenn dann noch die Lohnarten angelegt sind, macht Datev Lodas die Abrechnung automatisch richtig sprich sv und steuerfrei.

Die alte Schlüsselung so vorhanden muss dann natürlich gelöscht werden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 17
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Ahhh, Herr Eberhardt, super, vielen Dank, jetzt hab ichs gefunden, den Reiter "BAV" hatte ich irgendwie nicht auf dem Schirm. Danke nochmals!

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pelota
Einsteiger
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Nachricht 12 von 17
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Hallo zusammen,

die Lohnart 854 (sozialversicherungsfrei) wird in der Standardeinstellung zur Erstattung der Lohnfortzahlung herangezogen. Ist das richtig? Denn die Umlagebeiträge werden nicht berechnet.

Beste Grüße,

Pelota

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 17
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Meinen Sie die AAG-Erstattung U1? Bei mir wird die berechnet, hab grade einen Mitarbeiter geprüft, der im Januar krank ist.

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pelota
Einsteiger
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Nachricht 14 von 17
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Hallo Frau Athanasulis,

genau so ist es bei mir auch. Im Erstattungsantrag ist der Fahrgeldzuschuss enthalten. Aber schauen Sie auf die Liste 48. Im Beitrag U1 und U2  für die Krankenkasse wird die Lohnart 854 nicht berücksichtigt. Also nicht verbeitragt. Das kann doch nicht stimmen, oder?

Viele Grüße,

Pelota

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 17
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Hallo Frau Meyer,

die Auswertungslisten bekomme ich ja erst mit der Januar Abrechnung, bisher habe ich nur mal eine Probeabrechnung für einen Mitarbeiter gemacht, deshalb kann ich das bei mir noch nicht nachvollziehen.

Hab jetzt aber mal geschaut, bei einer Krankheit im letzten Jahr ist der Fahrgeldzuschuss des Mitarbeiters auch nicht in der U1-Berechnung auf der Liste 48 enthalten.

Hab mich dann mal schlau gemacht und gefunden, dass wohl Sonderzuwendungen für die Umlagenberechnung NICHT herangezogen werden. Maßgebend ist wohl nur das rv-pflichtige Arbeitsentgelt eines AN.

Dies alles natürlich ohne Gewähr. Vllt. kann dazu noch Datev kurz was sagen?

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 16 von 17
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Moin,

das kann durchaus richtig sein, dass Erstattungen geleistet werden auf Beträge, die selbst nicht zu einer Umlage führen.

In der Bekanntmachung der Sozialversicherungsträger zum Ausgleichsverfahren (aktuelle Fassung vom 07.11.2017 in Dok-Nr. 0208711 ) heißt es unter Punkt 1.6.1 im zweiten Absatz:

Bei der Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen. Zum Arbeitsentgelt in diesem Sinne zählen grundsätzlich alle Zuwendungen, die nach ihrer Zweckbestimmung zumindest auch als Gegenleistung für geleistete oder noch zu leistende Arbeit aufzufassen sind (...). Ob es sich bei den vorgenannten Aufwendungen um Arbeitsentgelt handelt, das im Sinne der Sozialversicherung beitragspflichtig ist, ist für die Qualifizierung als erstattungsfähiges Arbeitsentgelt nicht ausschlaggebend.

Für die Berechnung der Umlage ist maßgebend, ob es sich um sozialversicherungspflichtiges Entgelt handelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

pelota
Einsteiger
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Nachricht 17 von 17
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für die Info. Das ist wohl ie Lösung. Ich werde trotzdem unseren RV-Prüfer fragen.

Beste Grüße,

Pelota

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letzte Antwort am 24.01.2019 14:01:46 von pelota
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