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Fahrtkostenabrechnung von der Allianz

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letzte Antwort am 21.04.2026 08:11:36 von lohnhilfe
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Falco-21
Einsteiger
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Hallo, bei der Fahrtkostenabrechnung von der Allianz erscheint in der Liste " Zahlung der Steuer über die Gehaltsabrechnung" .

Der Arbeitnehmer erhält seine Erstattung Kilometergeldpauschale über Konto 9978 ausbezahlt - der Betrag steht am Schluss von der Kostenabrechnung.

Was muss ich mit dem anderen Hinweis zur "Zahlung über die Gehaltsabrechnung machen" - diese steht unter einer Abrechnung (Kundenbesuch ...)

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Falco-21,

welche Liste meinen Sie konkret?

Können Sie bitte kurz schildern, in welchem Programm bzw. an welcher Stelle Sie diese erwarten?

Hat jemand aus der Community hierzu bereits Erfahrungen gesammelt und kann unterstützen?

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Falco-21
Einsteiger
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Nein, es ist keine Liste aus dem Programm - die Liste, die ich von der Allianz zur Abrechnung erhalte.

Hier ist der Zusatz enthalten  " Zahlung der Steuer über die Gehaltsabrechnung"  nach der Auflistung der Kundenbesuche - km-Abrechnung.

Ich dachte, dass jemand die gleichen Listen bekommt und mir sagen kann wie ich die Zahlung der Steuer über die Gehaltsabrechnung erfassen muss.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 9
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Hallo @Falco-21 ,

 

ich glaube, Sie müssen uns hier erst einmal ein bisschen abholen. Ich entnehme ihren Ausführungen folgendes:

 

Sie sind Lohnabrechner und rechnen die Gehälter für Allianzmitarbeiter ab? Diese Allianzmitarbeiter erhalten neben ihren Bezügen auch Auslagenersatz für die Fahrten mit ihrem eigenen Pkw? Diesen Auslagenersatz erfassen Sie anhand von Ihnen zur Verfügung gestellter Listen als Nettobezug? 

 

Ob davon Steuern einzubehalten sind, richtet sich nach der Höhe der km-Gelderstattung.

 

Vielleicht findet sich hier ja ein Insider, der Ihre Ausführungen besser versteht ...

 

 

VG

 

Falco-21
Einsteiger
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Nachricht 5 von 9
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ich weiß jetzt, dass hier der Betrag gemeint ist, der über die Erstattung von 0,30 € gemeint ist - es werden 0,46 € erstattet. Kann ich diesen Betrag pauschal versteuern - ich muss auch noch für das Vorjahr versteuern. Oder muss ich den Betrag nehmen, der bereits ausbezahlt wurde und als geldwerten Vorteil versteuern - steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Ohne die Gegebenheiten zu kennen kann hier niemand gesichert Auskünfte geben.

Ich versteh schon nicht welche „Liste“ gemeint ist.

 

Rechnen sie für die Allianz ab? Ich wäre vorsichtig mit Namensnennungen. Das ist normal ein no Go 

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Hallo,

wenn die Mitarbeiter 0,46 € pro dienstlich gefahren Kilometer erstattet bekommen muss monatlich der steuer- und svpflichtige Anteil versteuert und verbeitragt werden = 0,16 € pro Kilometer. 

 

Die km-Geld-Erstattungen dürfen nicht 1:1 über die Lohnart 9978 ausbezahlt werden.

 

Eine Pauschalierung ist hierfür nicht vorgesehen.

 

Viele Grüße

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Falco-21
Einsteiger
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Hallo danke für die Antwort - muss der Betrag hoch gerechnet werden?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 9 von 9
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Das kommt drauf an, was der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat.

LG
VM
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letzte Antwort am 21.04.2026 08:11:36 von lohnhilfe
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