abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fahrtkosten

8
letzte Antwort am 22.11.2024 08:37:36 von Jolanta02
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
927 Mal angesehen

Hallo, 

 

ein Azubi war war auf einer Ausbildungsveranstaltung. Der Arbeitgeber übernimmt 0,40 pro gef. KM. Kann ich diese in voller Höhe unter der Lohnart 854 buchen? Fahrgeld ST+SV frei. Anfänger Frage 😔

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 9
895 Mal angesehen

@Jolanta02  schrieb:

Anfänger Frage 😔


Finde ich überhaupt nicht.  Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten abrechnen - Beispiele für LODAS, Absatz 2.5 hat leider nur ein Beispiel, wie man pauschale Fahrtkosten (ohne Berücksichtigung der Kilometer) abrechnet. Und ob  Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS, Absatz 3.5 auch auf Reisen zutrifft, weiß ich nicht. Überhaupt finde ich gerade keine Info dazu, ob das wie beim Verpflegungsmehraufwand läuft oder komplett anders.

Wenn ich nach Reisekosten suche, finde ich nur Infos zum Verpflegungsmehraufwand, wenn ich nach Fahrtkosten suche zu den täglichen Fahrten Wohnung-Arbeit. Oder in beiden Fällen zur Einkommenssteuer …

mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 9
888 Mal angesehen

Kann im Rahmen von Reisekosten nicht nur ein Betrag von 30 ct/km steuerfrei erstattet werden?

 

mhaas_0-1732195801879.png

 

Lang may yer lum reek
lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 9
880 Mal angesehen

Hallo @Jolanta02 ,

 

ohne jetzt die entsprechenden Quellen parat zu haben, meine ich mich zu erinnern:

 

Alle Aufwendungen, die ein Azubi im Zusammenhang mit seiner Ausbildung hat, sind wie Fortbildungskosten zu betrachten und deshalb im Rahmen der als Werbungskosten anzusetzenden Höchstbeträge erstattungsfähig.

 

Demnach wären die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsveranstaltung nach § 9 Nr. 4a EStG mit (nur) 0,30 € je gefahrenem Kilometer (statt der im Beispiel genannten 0,40 € / km) erstattungsfähig als steuer- und sv-frei.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 9
838 Mal angesehen

@lohnexperte  schrieb:

Demnach wären die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsveranstaltung nach § 9 Nr. 4a EStG mit (nur) 0,30 € je gefahrenem Kilometer (statt der im Beispiel genannten 0,40 € / km) erstattungsfähig als steuer- und sv-frei.


Und die 10 Cent mehr kann ich dann pauschal versteuern, wie beim VMA? Oder müssen die gleich individuell versteuert werden?

0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 9
834 Mal angesehen

Ich in zu früh auf Lösung akzeptieren gegangen🫣 Es ist tatsächlich so, wie sie beschreiben. Ich bin jetzt tatsächlich irritiert wie ich es am besten buchen kann. Die 30ig Cent pro km auf einem Nettobezug wie beim Verpflegungsmehraufwand oder auf meine oben genannte LA. Oder doch ganz anders. Bis 0,30 steuerfrei, der Rest wird dann versteuert. Die passenden Lohnarten dazu würden mir weiter helfen. Schwer 🤔

0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
794 Mal angesehen

Wäre schön zu erfahren wie man es konkret auf abrechnen kann. Es sollen insgesamt 240 Euro abgerechnet werden, pro km 0,40 Cent. 🙏

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 9
765 Mal angesehen

60 € steuer- und beitragspflichtig ins Brutto, den Rest ins Netto

 

Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Reisekosten, Kilometergeld, Übernachtung ... - DATEV Hilfe-Center

LG
VM
0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
755 Mal angesehen

Ich habe die Lösung gefunden. Die 0,30 Cent pro km werden auf die LA 295 gebucht und die restlichen mit 0,10 Cent auf die LA 296. 

 

Danke für die Hilfen 

8
letzte Antwort am 22.11.2024 08:37:36 von Jolanta02
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage