Ein sonniges Hallo mit der Hoffnung auf Hilfe. 🙂
Also wir haben letztes Jahr einen neuen Mandanten übernommen. Der vorige Steuerberater hat auch mit Datev abgerechnet, die Lohnabrechnung erfolgte auch über Lodas. Wir haben die Lohnabrechnung ab November 2020 mit Lodas durchgeführt. Ich habe mir damals vor der ersten Abrechnung die Lohnauswertungen für Oktober 2020 geholt, um einen Vergleich für meine erste Abrechnung zu haben.
Nun wollte ich die restlichen Auswertungen für Januar bis September 2020 holen, nur leider erhalte ich keine Auswertungen zurück. laut lexinform soll ja der Fachabruf für solche Fälle da sein. Mit dem Mandantenübertrag erhält man nur die Stammdaten und die Auswertungen per Fachabruf.
Jetzt habe ich aber schon zweimal einen Fachabruf durchgeführt, um die Daten von 01-09/2020 zu holen, es passiert nur nichts.
In Lodas gebe ich unter Mandantendaten/ temp. Auswertungssteuerung/Fachabruf Mandant ein:
Ausgabefach: Rückübertragung RZ
Termin: einmal ohne und einmal mit FA
tmp. Ausgabefach: leer
Datum von - bis: 01/2020 - 09/2020
Ich hab das jetzt schon zweimal gemacht und nichts ist passiert. Es kommt keine Fehlermeldung in Lodas oder den Auswertungen zurück, es passiert einfach gar nichts.
Alternativ habe ich auch schon versucht, die Auswertungen im Programm Auswertungen manuell zu holen und über die Einschränkungen den Zeitraum zu definieren, aber auch das hat nicht funktioniert.
Hat jemand eine Idee, wo der Fehler sein könnte oder was ich falsch mache?
Alternativ: Wie komme ich jetzt an die Auswertungen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit außer eine Lohn-Archiv-DVD anzufordern?
Danke im Voraus. ✌️
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich behaupte, da liegt der Fehler:
@Toffi-Fee schrieb:
In Lodas gebe ich unter Mandantendaten/ temp. Auswertungssteuerung/Fachabruf Mandant ein:
Ausgabefach: Rückübertragung RZ
Termin: einmal ohne und einmal mit FA
tmp. Ausgabefach: leer
Datum von - bis: 01/2020 - 09/2020
Das muss mE genau anders herum sein.
Moin,
über den Fachabruf können m.E. nur die Auswertungen abgerufen werden, die von Ihnen abgerechnet wurden.
Die früheren Abrechnungen des vorherigen Beraters müssen Sie über einen Auswertungsabruf unter
Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant
für die einzelnen Auswertungen anfordern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
als Alternative hätten Sie auch über Unternehmen Online Zugriff auf die alten Abrechnungen, selbst wenn kein Unternehmen Online genutzt wird.
Hey, also danke erstmal für die schnellen Rückmeldungen.
Netter Versuch, hab ich auch gerade ausprobiert, aber wenn ich Ausgabefach: leer mache und dann das temp. Ausgabefach auswähle, dann kommt die Fehlermeldung "Feldgruppe: Fachabruf ist ungültig. Ausgabefach ist nicht erfasst. Korrigieren Sie Ihre Eingabe. Also das erste Ausgabefach scheint das "normale" Ausgabefach zu sein, welches immer gefüllt sein muss.
1. Es wäre noch eine Möglichkeit jede Auswertung einzeln abzurufen. Allerdings wäre das ein kleiner Mehraufwand gewesen, den ich mir versuchen wollte zu ersparen. Aber ja, manchmal geht es dann nicht anders.
2. Den Oktober konnte ich damals ja schon abrufen, und den hat ja noch der alte Steuerberater abgerechnet. Möglicherweise hat es was damit zutun, dass ich diesen Monat noch vor der ersten Abrechnung bei uns abgerufen habe? Kann ich den Fachabruf nur durchführen, wenn ich selbst noch nicht abgerechnet habe? Allerdings habe ich lexinform derartiges nicht gefunden. 🤔
Natürlich! Unternehmen online! Das Programm nutze ich sogar, zwar nur intern, um die Belege an die Buchungssätze zu hängen, aber die Personalauswertungen sind da ja auch drin. 👍
Dann lassen Sie das Ausgabefach nicht leer, sondern stellen es auf "Papier". Wichtig ist, das im temp. Ausgabefach "Rückübertrag" steht.
Auszug aus dem Dokument : Auswertungen per Fachabruf Mandant anfordern
2 EinsatzmöglichkeitenDie Lohnauswertungen stehen für 14 Tage zur Rückübertragung bereit.
14 Tage nach dem Mandantenübertrag oder wie ist das zu verstehen?
Zumindest würde es die Problematik erklären.
14 Tage nach der Durchführung der Abrechnung würde ich daraus lesen. Somit ging nach dem Übertrag vermutlich ohnehin nur der zuletzt abgerechnete Monat, da alle anderen wohl mehr als 14 Tage früher abgerechnet wurden.
Aber sicher weiß ich dies bei einem Übertrag nicht. Wir rufen die Auswertungen, die wir haben wollen, immer manuell ab.
Auch wenn Sie selbst die Abrechnung durchführen, müssen Sie den Fachabruf innerhalb von 14 Tagen durchführen. Danach stehen diese nicht mehr bereit.
Also für den Abruf haben wir ja einen Abo-Auftrag eingerichtet, um die Auswertungen monatlich rückübertragen zu bekommen. Aber für ältere Auswertungen, die man selbst gar nicht abgerechnet hat, wäre das natürlich ziemlich doof.
Super Beschreibung, wenn keiner wirklich rauslesen kann, was mit diesen 14 Tagen gemeint ist... 😁
Lohnauswertungen fehlen nach der Abrechnung und werden nicht rückübertragen erklärt die 14 Tage etwas besser.
2 Abhilfe
Bereitstellung der Auswertungen zur Rückübertragung Nach einer Abrechnung stehen die Auswertungen bis zu 14 Tage im Rechenzentrum zur Rückübertragung bereit. Alle Auswertungen, die in diesem Zeitraum nicht abgerufen werden, müssen Sie erneut anfordern. Gehen Sie wie im Dokument Auswertungen per Fachabruf Mandant anfordern (Dok.-Nr. 1007441) beschrieben vor. |
Vielleicht steht der Fachabruf ohne Hol-Abo auch 14 Tage bereit und wartet auf Abholung...
Das mit den 14 Tagen hab ich glaube ich verstanden. Ist doch dann aber nur relevant wenn man keinen Abo-Auftrag hat, oder? Ich habe den Fachabruf am Donnerstag gemacht, am Freitag war immer noch nichts da, also habe ich den nochmal gemacht. Bis heute habe ich keine Auswertungen für die alten Monate erhalten. Das ist meiner Meinung nach, noch innerhalb der 14 Tage.
Ich habe auch eben nochmal versucht, die Auswertungen manuell zu holen, aber auch da kam nichts zurück.
Moin,
durch einen Fachabruf können Sie nur die Daten abrufen, die nach der Abrechnung bereitstehen. Wenn dort nichts (mehr) bereitsteht, weil die 14 Tage vorbei sind, bringt ein Fachabruf nichts.
Sie müssen diese Auswertungen über die Auswertungssteuerung neu anfordern. Dies allerdings einzeln für jede Auswertung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
durch einen Fachabruf können Sie nur die Daten abrufen, die nach der Abrechnung bereitstehen.
D.h. nur die Daten, die ich selbst abgerechnet habe? Ok, das hatten Sie schon geschrieben ...
Danke, zumindest habe ich es jetzt kapiert.
Naja, zumindest den Sachverhalt, nicht den Sinn. Die Auswertungen sind doch über den Mandantenübertrag auf die neue Berater- und Mandantennummer übertragen worden. Warum kann ich die dann nicht abrufen ... Macht m.E. keinen Sinn, aber was solls. 😅
Moin,
ich glaube, ich habe das Prinzip des Fachabrufs bisher nicht so ganz richtig verstanden 😯. Ich wurde auf jeden Fall von einem anderen Nutzer (Danke hierfür
) auf folgendes Dokument hingewiesen:
Auswertungen per Fachabruf Mandant anfordern (datev.de)
Danach scheint es durchaus so zu sein, dass hierfür auch für zurückliegende Monate (also außerhalb der 14-Tage-Frist) Abrufe möglich sind. Dies hatte ich bisher immer anders verstanden und gehandhabt.
Entschuldigung, wenn ich hierdurch zu Irritationen beigetragen habe 😳.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen,
dann verstehe ich aber nicht, warum das bei mir geklappt hat ... 🤔