Hatte schon mal jemand so einen ähnlichen Sachverhalt; AN zahlt 4,15 EUR Zuschuss und der AG bezuschusst 3,35 EUR zu den Mahlzeiten = 7,50 EUR. Wie ist das im Lohn abzubilden? AN erhält 17 Essengutscheine. 2 Gutscheine müssten doch dann komplett verbeitragt und versteuert werden?
Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen.
Hallo Bahi2025,
vielleicht sollte der Mandant auf die gesetzliche Regelung hingewiesen werden, dass pro Monat nur 15 Gutscheine ohne Nachweispflicht gewährt werden dürfen.
Außerdem ist ab dem Jahr 2026 mit den aktuellen Sachbezugswerten für Essensmarken zu arbeiten.
Im BMF – Amtliches Lohnsteuer-Handbuch finden Sie hierzu hilfreiche Informationen:
1. Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten
Auch im DATEV Hilfe-Center finden Sie entsprechende Hinweise:
3. Mahlzeiten abrechnen – Beispiele für LODAS
P.S. @Selina_Heubeck und @Sabrina_Simmerlein – könnt ihr bitte Dok.-Nr.: 5303327 auf die aktuellen Werte aus dem Jahr 2026 aktualisieren?