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Ersteintrittsdatum

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letzte Antwort am 25.09.2020 09:22:46 von mhaas
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Sommer111
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Guten Morgen liebe Community,

 

welches Ersteintrittsdatum muss man angeben, wenn der Arbeitnehmer z.B. vom 01.01.2007-31.08.2010 bei einer Firma gearbeitet hat und dann wieder ab 01.01.2015 im Unternehmen angefangen hat zu arbeiten?

Im Lexinform steht zum Thema Ersteintrittsdatum folgendes:

Erfassen Sie ggf. das Datum, an dem der Mitarbeiter erstmals ins Unternehmen eingetreten ist.

 

Demnach wäre es der 01.01.2007 oder?

 

Schöne Grüße

 

Lisa

 

 

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Lisa,

 

ich würde den 01.01.2007 als Ersteintrittsdatum nehmen und als Beginn beim Beschäftigungszeitraum den 01.01.2015.

 

Wenn Sie den Mitarbeiter noch in den Stammdaten gespeichert haben, brauchen Sie nur einen neuen Beschäftigungszeitraum anlegen (so zumindest in Lohn und Gehalt).

 

Aber warum geben Sie dieses Jahr erst eine Beschäftigung ab 2015 ein? Der Mitarbeiter wurde doch schon abgerechnet... oder wurde das Programm umgestellt...?

 

Viele Grüße

 

Simone

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Sommer111
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Simone,

 

danke für die schnelle Antwort. Die Frage kommt jetzt auf, wegen einer Übernahme eines neuen Mandanten. Da sind unterschiedliche Eintrittsdaten vorhanden. Mal hat man gearbeitet, mal paar Jahre aufgehört und dann wieder angefangen. Also ich werde als Ersteintrittsdatum auch den 01.01.2007 nehmen, falls hier nichts gegenteiliges mehr behauptet wird. Ich verstehe es auch so, dass es hier um den aller ersten Eintritt in die Firma geht und es ist egal, wie oft man danach wieder angefangen hat zu arbeiten, wieder aufgehört hat und wieder angefangen hat. Und bei Beschäftigungszeitraum kommt dann das Datum rein, wo man zuletzt wieder angefangen hat zu arbeiten, hier der 01.01.2015.

 

Schöne Grüße

 

Lisa

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

 

Gegebenenfalls geht es später auch um eventuelle gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen - da wäre aber eine Beschäftigungspause von mehreren Jahren nicht einzubeziehen. Vielleicht sollten Sie da lieber noch mal beim Arbeitgeber nachfragen, wie er das gern hätte.

 

Wenn ein Mitarbeiter für ein, zwei Monate weggeht und dann wiederkommt, dann ist es mMn ok, das erste Eintrittsdatum zu lassen, aber in Ihrem Beispiel nach meinem Bauchgefühl eher nicht.

LG
VM
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das Ersteintrittsdatum ist notwendig, wenn es zwei (oder mehrere) durchgängige Beschäftigungen gab, die aber über unterschiedliche Personalnummern abgerechnet wurden (z.B. bei Wechsel der sv-rechtlichen Beurteilung im Laufe des Monats).

 

In dem Fall muss dann auch der Haken gesetzt werden für "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden" gesetzt sein.

 

Wenn zwischen den Beschäftigungen Lücken sind, ist es m.E. nicht zwingend notwendig, das Ersteintrittsdatum zu setzen. Insbesondere würde ich in dem Fall den Haken nicht setzen, da sonst über die Abrechnung der Eindruck geweckt wird, dass eine durchgängige Beschäftigung besteht.

 

Wenn mehrere Beschäftigungszeiträume über die gleiche Personalnummer abgewickelt werden, ist es m.E. auch nicht notwendig, das Datum zu setzen, da diese Zeiträume ja auch so einsehbar sind.

 

Wir setzen das Ersteintrittsdatum bei einer späteren Beschäftigung im Regelfall nicht. Aber dies muss man letztlich selbst gucken, was man hierüber erreichen will.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 6 von 8
2642 Mal angesehen

Bei uns setzten wir das Ersteintrittsdatum schon, da es bei der Berechnung von Firmenjubiläen eine Rolle spielt.

 

In diesem Zusammenhang mal eine Frage an die LODAS-Profis: Wenn ich jetzt einen MA anlege, der im Jahre 2016 schon mal beschäftigt war, der aber nicht mehr im System ist (da man hier bisher der Meinung war, man könnte die Personalnummern nach zwei Jahren löschen lassen), erfasse ich dann in den Beschäftigungsdaten auch die Alt-Zeiträume?

 

Beispiel: MA war beschäftigt vom 14.07.2001 bis 31.12.2012, dann wieder vom 01.07.2014 bis 31.10.2015 und noch mal vom 01.07.2016 bis 31.12.2018. Nun kommt er erneut zurück. Kann ich all diese Zeiträume in LODAS erfassen?

Lang may yer lum reek
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

kommt es bei Ihnen beim Firmenjubiläum denn auf die Zeit seit dem ersten Eintritt an? Wenn die "Lücken" nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet werden, hilft einem das Erst-Eintrittsdatum nur wenig.

 


@mhaas  schrieb:

 

 

Beispiel: MA war beschäftigt vom 14.07.2001 bis 31.12.2012, dann wieder vom 01.07.2014 bis 31.10.2015 und noch mal vom 01.07.2016 bis 31.12.2018. Nun kommt er erneut zurück. Kann ich all diese Zeiträume in LODAS erfassen?



Bei diesem Beispiel wäre der MA in LODAS noch vorhanden, da Austritte aus 2018 erst mit der Übernahme nach 2021 in LODAS gelöscht werden (auch wenn Nachberechnungen schon nicht mehr möglich sind).

 

Wenn es sich aber insgesamt um Zeiträume aus nicht mehr nachrechenbaren, schon gelöschten Jahren handelt (also letzter Austritt z.B. 31.12.2017), dürfte dies keine Auswirkung haben - aber ausprobiert habe ich das noch nicht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Danke Herr Lutz, dann probiere ich mich mal daran aus 😉 ...

 

Und ja, es kommt bei uns auf alle Zeiträume an, in denen der MA bei uns beschäftigt war. Kann also passieren (und war auch schon so), dass ein MA im April "neu" anfängt und im September schon eine Prämie für 10 Jahre bekommt ...

Lang may yer lum reek
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7
letzte Antwort am 25.09.2020 09:22:46 von mhaas
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