Hallo Simone, danke für die schnelle Antwort. Die Frage kommt jetzt auf, wegen einer Übernahme eines neuen Mandanten. Da sind unterschiedliche Eintrittsdaten vorhanden. Mal hat man gearbeitet, mal paar Jahre aufgehört und dann wieder angefangen. Also ich werde als Ersteintrittsdatum auch den 01.01.2007 nehmen, falls hier nichts gegenteiliges mehr behauptet wird. Ich verstehe es auch so, dass es hier um den aller ersten Eintritt in die Firma geht und es ist egal, wie oft man danach wieder angefangen hat zu arbeiten, wieder aufgehört hat und wieder angefangen hat. Und bei Beschäftigungszeitraum kommt dann das Datum rein, wo man zuletzt wieder angefangen hat zu arbeiten, hier der 01.01.2015. Schöne Grüße Lisa
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