Für Minijobber erhält man kein Kurzarbeitergeld.
Können diese gezahlten Löhne bei Arbeitsausfall von einer Stelle erstatte werden? Z.B. bei untersagten Beschäftigung bei Gaststätten, Friseuren.
Oder greift das Infektionsschutzgesetzt bei untersagten Beschäftigung für bestimmte Berufsgruppen und das Gehalt wird von der Gesundheitsbehörde weiter gezahlt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
§ 56 IFSG greift nur , wenn das Gesundheitsamt ihren Betrieb wg. Corona geschlossen hat.
Anonsten hat erstmal der AG Lohnfortzahlungspflicht. Erstattung keine bzw. fortgezahltes Entgelt erhöht die Kosten für den Zuschuss Corona.
Am besten ist es in allen Fällen sich mit den Minijobbern an einen Tisch zu setzen und zu klären wie weiter verfahren wird. Unbezahlter Urlaub , Ruhen des Arbeitsverhälnisses, Kündigung usw. das kommt immer auf den AG bzw. dessen Liquidität einerseits und anderenseits was benötige der Minijobber an lfd. Einnahmen.
Daher sprechen, Kommunikation , selbst Lösungen finden ist das Gebot der Stunde.
Wobei zu beachten ist, dass bei Minijobber die einen Monat kein Entgelt beziehen, dass diese zwangsweise abgemeldet werden müssen, da es für diesen Personenkreis es keine Unterbrechungsmeldung gibt.
Gruß Achilleus
Ja stimmt,
daher in aller Regel Urlaub möglich , wenn ja bez. Urlaub = bez. Freistellung oder Überstunden falls vorhanden.
dann unbez. Urlaub
dann Kündigung
aber immer in Abstimmung mit dem Betroffenen
Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂
Hallo,
auch bei geringfügig Beschäftigten sind Unterbrechungsmeldungen mit den Meldegründen 34 bzw. 13 zu verwenden.
Eine Abmeldung mit Grund 30 ist nicht erforderlich.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
war ich doch zu schnell mit meinem stimmt ?
Ich dachte ich hätte in irgendwelchen Verlautbarungen gelesen dass geringfügig Beschäftigte tatsächlich nach 1 Monat abgemeldet werden müssen. Bin mir aber bei der Infoflut der letzten Wochen nun wahrlich nicht mehr sicher.
So ihre Info stimmt, dann danke für die Richtigstellung.
So ist auch mein Kenntnisstand. Hatte mich auch einmal bei der Krankenkassen diesbezüglich vergewissert. Das ist aber auch schon eine ganze Weile her, von daher kann es sich auch wieder geändert haben.
Nobody knows. 😁
Gruß Achilleus
Hallo,
ist ganz gut im Kapitel 6.4 des Dokuments DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV erklärt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Habe das von gelinkte Dokument gerade nach Geringfügig beschäftigten d 6.4 Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Monaten ohne Entgelt
Im Pflichtenheft der Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) wurde die Behandlung von entgeltlosen Monaten bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern (Personengruppe 109) neu geregelt. Ziel ist, in den DEÜV-Monaten die echten Beitragsmonate abzubilden.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet als geringfügig Beschäftigter nur 8 Monate im Jahr. In den Monaten dazwischen erhält er kein Entgelt. Für die Rentenversicherung werden 12 Beitragsmonate gezählt, tatsächlich war er nur 8 Monate beschäftigt. |
Um die echten Beitragsmonate abzubilden, muss für Monate ohne laufendes Entgelt und ohne Fehlzeit eine DEÜV-Abmeldung erstellt werden mit Grund der Abgabe (GdA) 34. Wenn wieder laufendes Entgelt abgerechnet wird, muss der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer wieder mit einer DEÜV-Anmeldung angemeldet werden mit Grund der Abgabe (GdA) 13.
DATEV ist verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen.
| Abmeldung erst bei mehr als einem Kalendermonat ohne Fehlzeit und ohne Entgelt Wenn in Monaten ohne Entgelt keine Fehlzeit Unbezahlter Urlaub oder Unbezahlte Fehlzeit erfasst ist, werden für alle Arbeitnehmer mit Personengruppe 109 automatische Ab- und Anmeldungen erstellt. Erst wenn mehr als ein Kalendermonat (Zeitmonat) ohne Fehlzeit und ohne Entgelt abgerechnet wird, wird eine Abmeldung erstellt. Die Abmeldung wird am Tag nach Ablauf eines Zeitmonats ohne Entgelt erstellt. |
| Zeiten ohne Entgelt als Fehlzeit erfassen Wir empfehlen weiterhin in Monaten ohne Entgelt die Fehlzeit
zu erfassen. Die SV-Tage werden einen Zeitmonat ohne Entgelt weiter gezählt. Nach einem Zeitmonat ohne Entgelt wird im Folgemonat ohne Entgelt eine Abmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 34 erstellt. |
Die Abmeldung (Grund der Abgabe 34) wird im lfd. Abrechnungsmonat automatisch erstellt, wenn
kein laufendes Arbeitsentgelt abgerechnet wurde und
keine Fehlzeit gespeichert wurde und
kein Teilmonat vorliegt (Eintritt im lfd. Monat oder Restmonat nach Beendigung einer Fehlzeit).
Beispiel: Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer wird im Januar und Februar beschäftigt und erhält dafür Entgelt. Im März wird er nicht beschäftigt und erhält kein Entgelt. Mit der April-Abrechnung wird die Abmeldung mit Grund der Abgabe 34 für den Zeitraum 01.01. bis 31.03. erstellt.
|
Hallo Hr. Wielgoß,
aber in der Info steht:
Um die echten Beitragsmonate abzubilden, muss für Monate ohne laufendes Entgelt und ohne Fehlzeit eine DEÜV-Abmeldung erstellt werden mit Grund der Abgabe (GdA) 34. Wenn wieder laufendes Entgelt abgerechnet wird, muss der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer wieder mit einer DEÜV-Anmeldung angemeldet werden mit Grund der Abgabe (GdA) 13.
Gruß Achilleus
Hallo,
aber eben keine Meldung wegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Es lebe die Feinheiten! 😀 😂
Ich gebe mich geschlagen.
Gruß Achilleus
Und soll ich jetzt sagen wie immer im Steuerrecht es haben alle Recht.
Abmeldung ja , aber eben eine Besondern
Unterbrechungsmeldung Nein
Aber das ist ja das schöne an der Community reger und schneller Austausch und jetzt für alle Richtig gelöst.
Es lebe in diesem Fall die Sozialversicherung auf das die Minijober auhc ja nicht zuviel Rente bekommen.
Deutschland und seine Einzelfallgerechtigkeit.
@bodensee schrieb:
Wann wird die Ab- und Anmeldung automatisch erstellt?
Zeiten ohne Entgelt als Fehlzeit erfassenWir empfehlen weiterhin in Monaten ohne Entgelt die Fehlzeit
Unbezahlter Urlaub oder Unbezahlte Fehlzeit (DATEV LODAS)
Unbezahlter Urlaub oder Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch (DATEV Lohn und Gehalt)
zu erfassen. Die SV-Tage werden einen Zeitmonat ohne Entgelt weiter gezählt. Nach einem Zeitmonat ohne Entgelt wird im Folgemonat ohne Entgelt eine Abmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 34 erstellt.
Kann mir jemand erklären, was denn das Problem daran ist, wenn wir bei Zeiten ohne Entgelt einfach nichts schlüssel? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird in jedem Fall eine Abmeldung mit Grund 34 erstellt, oder?
Ich bin mir immer noch nicht sicher, wie ich solche Fälle behandeln soll. Ich gestehe, dass wir in solchen Fällen nie etwas schlüsseln.
Hallo Herr Berger,
im Kapitel 6.4 des oben verlinkten Dokuments finden Sie weitere Infos zur automatischen Unterbrechungsmeldung.
Bei der Eingabe von Fehlzeiten bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine DATEV-Empfehlung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
sorry, wenn ich das Thema nochmals anspreche, aber auch nach mehrmaligen Durcharbeiten des Kapitels 6.4 ist mir auch nicht klar, ob ich nun Fehlzeiten unbezahlt bei Minijobbern eingeben soll oder nicht ??
DATEV beschreibt ganz klar die Empfehlung, unbezahlte Fehlzeiten auch entsprechend zu erfassen.
Trotzdem wird Meldung mit GdA 34 immer erstellt, wenn länger als ein Zeitmonat kein Entgelt abgerechnet wurde, ist das korrekt?
Was hat es für Auswirkung, wenn ich bei GFB-AN die unbezahlte Fehlzeit/unbezahlten Urlaub eingebe? Wird dann keine Meldung mit GdA 34 erstellt ????
Vielen Dank und beste Grüße
Hallo,
es ist richtig, dass bei einer Abrechnung ohne Entgelt bei der Personengruppe 109 eine Abmeldung mit GdA 34 erzeugt wird. Auch beim Fehlzeitengrund unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Fehlzeit wird bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt eine Abmeldung GdA 34 erstellt.
Bei der Fehlzeit unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Fehlzeit laufen die SV-Tage nur einen Zeitmonat weiter. Danach werden für Monate ohne Entgelt keine SV-Tage berücksichtigt.
Erfassen Sie keine Fehlzeit werden für den Zeitraum zwischen Ab- und Anmeldung die SV-Tage weiterhin gebildet. Das kann Auswirkungen auf die SV-Berechnung eines Einmalbezugs haben. Ebenso wird bei Zahlung eines Einmalbezugs der GdA 54 nicht erstellt. Der Einmalbezug wird in der nächsten Abmeldung oder Jahresmeldung berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG