Für Minijobber erhält man kein Kurzarbeitergeld. Können diese gezahlten Löhne bei Arbeitsausfall von einer Stelle erstatte werden? Z.B. bei untersagten Beschäftigung bei Gaststätten, Friseuren. Oder greift das Infektionsschutzgesetzt bei untersagten Beschäftigung für bestimmte Berufsgruppen und das Gehalt wird von der Gesundheitsbehörde weiter gezahlt?
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