Hallo, es ist richtig, dass bei einer Abrechnung ohne Entgelt bei der Personengruppe 109 eine Abmeldung mit GdA 34 erzeugt wird. Auch beim Fehlzeitengrund unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Fehlzeit wird bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt eine Abmeldung GdA 34 erstellt. Bei der Fehlzeit unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Fehlzeit laufen die SV-Tage nur einen Zeitmonat weiter. Danach werden für Monate ohne Entgelt keine SV-Tage berücksichtigt. Erfassen Sie keine Fehlzeit werden für den Zeitraum zwischen Ab- und Anmeldung die SV-Tage weiterhin gebildet. Das kann Auswirkungen auf die SV-Berechnung eines Einmalbezugs haben. Ebenso wird bei Zahlung eines Einmalbezugs der GdA 54 nicht erstellt. Der Einmalbezug wird in der nächsten Abmeldung oder Jahresmeldung berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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