Ich habe für Mitarbeiter rückwirkend ab 01/2026 die U1 eingegeben. Da wir dazu verpflichtet sind.
Nun bekomme ich im Fehlerprotokoll diese Meldung. (siehe Anhang grün markiert)
Was muss ich hier noch tun?
Vielen Dank!
Kann es sein dass Sie Stunden abrechnen? Dann müssen Sie die EFZ-Stunden als solche auch ausweisen.
Also die Stunden 13.-30.01.2026, die Sie mit normalem Stundenlohn erfasst haben über Nachberechnung Standard ins Minus setzen und als EFZ-Stunden im Plus erfassen.
Es ist ein Gehaltsempfänger.
ja
Auch schon im Januar?
ja genau auch schon im januar
Auf jeden Fall gibt es irgendeine Änderung zwischen Januar und Februar.
Sonst würden Sie für die Fehlzeit 23.-27.02. den gleichen Hinweis erhalten.
Für Februar wird aber anscheinend ein Erstattungsbetrag ermittelt.
Und wie sind die Gehaltslohnarten geschlüsselt?
Ja Art der Erstattung ist auch so hinterlegt.
Evtl. einmal nur Stammdaten senden - Verarbeitung abwarten und dann neue Probeabrechnung erstellen
Auf jeden Fall gibt es irgendeine Änderung zwischen Januar und Februar.
Sonst würden Sie für die Fehlzeit 23.-27.02. den gleichen Hinweis erhalten.
Für Februar wird aber anscheinend ein Erstattungsbetrag ermittelt.
Haben Sie alle Einstellungen im Januar kontrolliert? Oder aktuell im laufenden Monat?
Ich habe die Einstellungen im Jan. kontrolliert sowie auch im aktuellen Monat. Ich habe noch mal die Stammdaten versendet und eine Probeabrechnung gemacht. Nun bin ich gespannt ob es funktioniert.
Habe ich gemacht jetzt sind die Meldungen weg. Wo sehe ich in der Probeabrechnung das die U1 rückgerechnet wurde?
Vielen Dank!
Sie erhalten jetzt in der Probeabrechnung eine Berechnung der AAG-Erstattung. Das macht Lodas nur, wenn eine Umlage eingegeben wurde.
Mit der tatsächliche Abrechnung erhalten Sie in den Auswertungen auch die Berechnung der Umlage (Auswertung 48). Für die KK, bei der die Umlage bisher vergessen wurde, finden Sie dann im laufenden Monat die U1-"Nachberechnungswerte".
In der Probeabrechnung erhalte ich nur die Lohnbelege und keine Berechnung der AAG Erstattung.
Oder verstehe ich da was falsch?
Sie sollten in der jeweiligen PNR das DÜ-Protokoll haben (im laufenden Monat werden auch rückwirkend eingegebene Fehlzeiten angezeigt).
Nein das habe ich leider nicht. Ich bin bald am verzweifeln.
Dann am besten erstmal vorgehen wie von @Uwe_Lutz vorgeschlagen:
Evtl. einmal nur Stammdaten senden - Verarbeitung abwarten und dann neue Probeabrechnung erstellen
Vielleicht hakt es danach nicht mehr.....
Das habe ich bereits gemacht. Es kommen in der Probeabrechnung keine Erstattungsanträge.
Werden U1-/U2-Beiträge berechnet (Zus. AG-Kosten), soweit der Haken unter Mandantendaten > Zusatzeinstellungen => Brutto/Netto-Abrechnung => Ausweis der Gesamtkosten gesetzt ist?
Haben Sie für 2/26 einen Erstattungsantrag erhalten? Sind die Auswertungen 450/452 für die Erstattung angelegt?
Ist bei 2/26 der gleiche Arbeitnehmer? Falls nein, hat der andere Arbeitnehmer die gleiche Stammlohnart?
Bitte nochmal in Ruhe prüfen:
in 01/2026 zurück gehen
Falls alles ja, dann im aktuellen Monat gehen zu Bewegungsdaten => Erfassungstabellen => Nachberechnung Standard und dort auswählen 01/2026, jeweiligen Mitarbeiter, Wert 1, BS 96
Falls es immer noch nicht klappt, gerne nochmal die Hinweise/Fehler aus der Probeabrechnung mitteilen (sofern vorhanden)
Ok jetzt hat es funktioniert. Ich hatte in den Mandantendaten es nicht hinterlegt.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Vielen Dank es hat geklappt. Ich hätte nur noch eine Frage.
Wir hatten für die Jahre 2022-2025 jetzt eine Betriebsprüfung wo gerade das festgestellt wurde, dass wir U1 pflichtig sind. Nun bekommen wir von der RV eine Aufforderung zur Nachzahlung.
Wie erfolgt dann in dem Fall die Erstattung nach AAG ? Muss ich mich da mit der Krankenkasse absprechen?
@Karl74 schrieb:
Wie erfolgt dann in dem Fall die Erstattung nach AAG ? Muss ich mich da mit der Krankenkasse absprechen?
Die Erstattungsanträge müssen Sie über das SV-Meldeportal übermitteln.
Und im SV Meldeportal muss ich dann alles händisch eingeben und mir die Erstattungsbeträge selbst errechnen?
Genau, müssen Sie selbst errechnen.
Sie können natürlich im laufenden Jahr die Werte per Probeabrechnung ermitteln, indem Sie die Krankzeiten, z.B. 3.-10.5.2024 statt dessen in 2026 erfassen, das Gehalt auf den damals geltenden Wert setzen und die Werte (anteiliges Brutto sowie Erstattungsbetrag, wenn der Erstattungssatz gleich geblieben ist) aus dem Erstattungsprotokoll der Probeabrechnung entnehmen.
Die Fehlzeiten dann natürlich wieder löschen und das Gehalt auf den aktuellen Wert zurücksetzen.