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Erneute Verlängerung Corona-Bonus Sonderprämie

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letzte Antwort am 30.03.2022 10:02:43 von SJ_2020
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BernamerSingbär
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Aus diversen Quellen, u.a. auch dem Datev Magazin erhält man die Info, das der Zeitraum für die Auszahlung des Corona-Bonus erneut bis März 2022 verlängert wurde.

 

Leider finde ich aber weder beim BMF noch im BGBL dazu offizielle Angaben, das dies auch wirklich durch ist.

 

Kann mir hier jemand mit einem Link aushelfen?

 

Auszug aus dem Datev Magazin:

Die Auszahlungsfrist wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zunächst auf Ende Juni 2021 terminiert (BGBl. I, S. 3096). Die Frist dürfte sich nun verlängern: Der Bundestag hat jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drs. 19/28925). Demnach würde die Frist für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 verlängert! Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.05.2021 erwartet.

 

Vielen Dank

KOB

Musik kann vielleicht nicht die Welt retten, aber deine Seele!
pogo
Meister
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Einkommensteuergesetz (EStG) § 3

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

 

Steuerfrei sind

11a. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro;

Uwe_Lutz
Überflieger
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Und im BGBL am 08.06.2021 verkündet:

 

Bundesgesetzblatt (bgbl.de)

 

BernamerSingbär
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Vielen herzlichen Dank für die schnelle Unterstützung.

KOB

Musik kann vielleicht nicht die Welt retten, aber deine Seele!
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Jasmina25
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Hallo, 

 

ich habe gestern die Abrechnungen März fertiggestellt und erhalte heute die Nachricht, dass ein Mitarbeiter noch den Corona Bonus erhalten soll.

Ich habe eine Info: Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr, deswegen

bin ich unschlüssig ob ich eine Wiederholungsabrechnung machen muss/soll oder es ausreicht, wenn ich im April die Rückrechnung auf März vornehme. 

 

Wie ist denn die Meinung der Community dazu? 

 

Vielen Dank für die Gedankenunterstützung

Jasmina Reichert

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

Überweisung jetzt (manuell) vornehmen, damit die Zahlung erfolgt ist. Im Verwendungszweck "Corona-Bonus" mit angeben.

 

Und mit der April-Abrechnung eine Nachberechnung auf 03/2022 mit Abrechnung des Corona-Bonus und einem Nettoabzug "bereits ausgezahlt" (o.ä.) in gleicher Höhe.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

SJ_2020
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Hallo @Jasmina25 ,

 

wo haben Sie diese Info gefunden? Habe ebenfalls heute eine Anfrage auf Auszahlung einer Coronaprämie erhalten - die Märzabrechnung erfolgt jedoch erst am 5. April 2022.

 

Daher trifft derselbe Sachverhalt bei dieser Abrechnung zu.

 

Vorab vielen Dank für Rückinfo.

 

Viele Grüße

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pogo
Meister
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Die Frist bis zum 31.3. steht doch direkt im oben zitierten Gesetz und in der FAQ dazu in Kapitel VIII.

 

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen.

SJ_2020
Fortgeschrittener
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@pogo vielen Dank für den Auszug des §3 - dieser Sachverhalt ist uns bekannt, jedoch war mir nicht ganz eindeutig klar, dass die Gutschrift auf dem Konto bis zum 31.03.2022 erfolgt sein muss. 

 

Hatte die Hoffnung, dass mit der Märzabrechnung, die jedoch erst > 31.03.2022 erfolgt diese Auszahlung noch möglich wäre.

 

Daher das Nachhaken 🙂

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 30.03.2022 10:02:43 von SJ_2020
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