Hallo,
wie wird der Arbeitsausfall von Kug ermittelt bei einem Gehaltsempfänger?
In den Datevbeispielen werden diese Stunden immer vorgegeben, ohne zu zeigen, wie diese ermittelt werden.
Ich bekomme von den Arbeitnehmern eine Stundenliste, in der die gearbeiteten Stunden aufgeführt sind.
Ziehe ich die geleisteten Arbeitsstunden von der Sollarbeitszeit ab oder von der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit (Wochenstunden *13/3)
106 Stunden ./. 25 Stunden = 81 KUG Stunden
25*13/3 = 108,33 ./. 25 Stunden = 83,33 KUG Stunden
In den Datev Beispielen ist die KUG Zeit immer schon vorgegeben aber es gibt keine Liste zur Erstellung.
Hat jemand etwas, womit er mir helfen kann.
Viele Grüße
Jochen Daniels
Moin,
die Berechnung KUG bezieht sich IMMER auf die tatsächlichen Sollstunden des Monats (Arbeitszeit*Arbeitstage des Monats)
Gruß
Flitze
Vielen Dank für die Antwort. @Flitze0815
Gibt es da irgendeine Unterlage oder Textquelle, mit der man das untermauern kann? Gruß Jochen Daniels
Ja, gibt es.
Leider weiß ich nicht, welches der vielen SozialGesetzBücher es ist 🤔
Ich könnte mir aber vorstellen, dass dir da @Uwe_Lutz vielleicht genaueres sagen kann.
Hallo in die noch zweier Gruppe 😉,
ich würde mich auch sehr über eine Antwort freuen!
Das Problem bzw. die richtige Vorgehensweise bei der Kug-Abrechnung für Gehaltsempfänger ist mir immer noch etwas unklar... und auch ich hoffe auf eine Antwort von Uwe_Lutz😃!
Subu
Hallo Subu,
meine Aussage bzgl. der Berechnung mit dem tatsächlichen Monatssoll ist schon die richtige! Ich weiß nur nicht, wo genau im SGB das steht. 😉 Vielleicht steht es auch in einem Flyer der Arbeitsagentur.. ich rechne nun schon seit 20 Jahren immer mal wieder Kurzarbeit ab, da weiß man irgendwann, wie's geht.. 💪
Gruß
Fltze
Was mir da noch einfällt: bei der Berechnung mit dem tatsächlichen Monatssoll ändert sich entsprechend natürlich auch der jeweilige Stundenlohn des Gehaltsempfängers ..
Beispiel:
Gehalt €3.000 entspricht bei 169 Stunden (Durchschnitt aus 39 Wochenstunden * 13 Wochen / 3 Monate) einem Stundenlohn in Höhe von €17,75
Da für KUG aber die tatsächlichen Arbeitstage herangezogen werden, ändert sich für die Berechnung des Ausfalls der Stundenlohn jeden Monat neu - bei einer 5-Tage-Woche sind das im November z.B. 21 Tage (163,80 Stunden -> €18,32) und im Dezember 23 Tage (179,40 Stunden ->€16,72).
Hat dieser Beispielmensch also sowohl im November als auch im Dezember jeweils 50 Stunden Kurzarbeit, wird sein Gehalt im November um €915,75 (€18,32*50Std) gekürzt und im Dezember nur um €836,12 (€16,72*50Std)
Hallo Flitze0815,
ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort😃!
Bei so einer langen Berufserfahrung muss man einfach davon ausgehen, dass es stimmt🤗👍!
Meine Kollegin hat mir allerdings immer wieder gesagt, dass es sich ja um Gehaltsempfänger handelt und ich daher die monatlichen Stunden (also 169 bei 39/Woche) nicht verändern dürfte. Sie handhabt es so, dass sie die in einem Monat gearbeiteten Stunden als Ist-Stunden nimmt und die Differenz zu den (feststehenden und gleichbleibenden) Soll-Stunden die Kug-Stunden sind 🤔....
Da ich den ganzen Bereich der Lohnabrechnung noch nicht lange mache, fehlt mir hier einfach das Argument in Form einer rechtlichen Grundlage...also quasi die Begründung, warum man es so macht, wie du es beschrieben hast😉!
Liebe Grüße, Subu
Moin Subu,
die Arbeitsagenturen sind zur Zeit auch extrem überlastet und haben die Prüfung der Berechnungen und Anerkennung der Leistungsanträge innerhalb der Agentur auch auf 'Jobfremde' verteilt. Sicher geht da einiges unter.. aber irgendwann wird ja alles auch noch einmal auf Herz und Nieren geprüft und dann ploppen die Falschberechnungen halt doch auf und dann das ganze zu korrigieren ist auch nicht sooo schön 😁
Aber nicht, dass wir uns falsch verstehen.. großartige Änderungen in LODAS braucht man nicht vornehmen. So bleibt zum Beispiel die unter Mandantendaten\Arbeitszeiten\regelmäßige/feste Arbeitszeiten festgelegt Umrechnungsformel der Kürzung Festbezüge bei Teilmonaten gleich. Und die erscheint auch so auf der Soll-/Ist-Berechnung. Gerechnet wird aber mit dem tatsächlichen Soll.
Kurz und gut - bei der Berechnung von KUG-Stunden werden Gehalts- und Stundenlohnempfänger gleich behandelt.
Gruß
Flitze
Wie ist das bei Gehaltsempfängern, die zu 100 % in Kurzarbeit sind?
In kurzen Monaten wie Februar müsste hier Istentgelt berechnet werden (laut BA), ich erhalte jedoch immer eine Berechnung mit Istentgelt = 0.
(Bei den Arbeitnehmern in Teil-Kurzarbeit rechnet das Programm für die Kürzung des Gehaltes Durchschnitt 169,00 Std.)
Eine Idee, wie das sein kann?
Hallo Community,
bei der Standardeinstellung in LODAS wird bei einem Gehaltsempfänger die Sollarbeitszeit gemäß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit x 13 / 3 berechnet.
Hier ergibt sich also auch in kurzen Monaten wie dem Februar kein anderer Wert als in Monaten mit 31 Kalendertagen.
Wird kein Ist-Entgelt ermittelt, scheint die Sollstundenzahl komplett auf die Lohnart 410 gebucht worden zu sein.
Sollen die Sollarbeitsstunden aufgrund der monatlichen Arbeitstage auch bei Gehaltsempfängern herangezogen werden, hinterlegen Sie unter Mandantendaten| Monatslohn oder Personaldaten| Entlohnung| Monatslohn den Wert „feste Bestandteile des Monatslohns/Sollarbeitsstunden“ für die Berechnung der unbezahlten Ausfallzeit.
Diese müssen Sie dann auf Mandanten- bzw. abweichend auf Personalebene unter Arbeitszeiten| monatliche Arbeitszeit hinterlegen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Info-Dokument 1008731 unter Punkt 4.1.4
Liebe Frau Bäuerlein,
vielen Dank für Ihre Info, ich rechne mit Lohn und Gehalt ab.
Ich habe mein Thema auch mit einer Mitarbeiterin von DATEV besprochen. Ihr war die Anforderung der Bundesagentur auch neu! Sobald im Kalender in LuG 100 % Kurzarbeit eingegeben wird, rechnet das Programm Istentgelt 0,00, das lässt sich nur mit einigen Tricks umgehen.
Ich habe nunmehr eine Anfrage an die Bundesagentur gestartet und bin in Kontakt, da die Mitarbeiterin, mit der ich Kontakt hatte, auch keine Spezialistin ist, sondern eine der unterstützenden Aushilfen.
Herzliche Grüße, Birgit Stockinger
Es bleibt dabei: im Februar müssen 156 Std. Kug und 13 Std. Gehalt gezahlt werden (Durchschnitt 169 Std./Monat).
In Lohn und Gehalt lässt sich das nicht abrechnen ohne manuelle Ermittlung des Betrages und gesonderte Eingabe, wie telefonisch mit DATEV besprochen.
Laut Bundesagentur für Arbeit schaffen andere Programme das, Lohn und Gehalt wohl nicht.
Ich hoffe sehr, DATEV wird hier tätig!
Viele Grüße, Birgit Stockinger
Anscheinend ist die Berechnungsweise für Gehaltsempfänger wohl tatsächlich mit den Durchschnittsstunden möglich und wird auch von der Arbeitsagentur (teilweise) so akzeptiert.
Ich persönlich bevorzuge immer die Berechnungsweise mit dem tatsächlichen Soll. Überstunden werden ja auch anhand des tatsächlichen Monatssoll ermittelt und nicht anhand der Durchschnittsstunden oder bei einem ganzen Monat Urlaub werden ja auch nicht 21,67 Tage abgebucht, sondern die Sollarbeitstage.
Da ich mit Lodas abrechne, kann ich nicht zu 100% die Vorgehensweise in Lohn und Gehalt schildern, das Grundprinzip sollte aber dasselbe sein 😉
Unter Mandantendaten habe ich die monatliche Sollarbeitszeit für Vollzeitarbeitskräfte erfasst (alternativ auch für die Mitarbeiter, die in der Mehrzahl sind.. z.B. 5 Vollzeit- und 10 Teilzeitkräfte a 6 Stunden und 3 Teilzeitkräfte a 4 Stunden, dann wären das die 6 Stunden-Kräfte). Im Beispielfall wären das also z.B. 22x6 Stunden für April, 21x6 für den Mai und 22x6 für den Juni.
Für alle anderen Mitarbeiter habe ich in den Personalstammdaten unter Arbeitszeiten die abweichenden Sollarbeitszeiten erfasst.
Mit der Berechnungsmethode des tatsächlichen Solls gibt es dann nicht so merkwürdige Fälle wie bei der Methode mit den Durchschnittsstunden für Februar oder die Monate mit 31 Tagen.
Letztendlich muss es jeder selber wissen, wie er abrechnen möchte. Uns hat es damals die Arbeitsagentur nahe gelegt mit dem tatsächlichen Soll zu rechnen.
Gruß
Flitze
PS - wenn die Arge darauf besteht, dass sie mit den Durchschnittsstunden rechnen, müsste wohl die monatliche Arbeitszeit unter Mandantendaten angepasst werden (ist aber nur eine Vermutung)