Nachdem ich jetzt intensiven Kontakt mit einer Krankenkasse hatte und diese sogar mit der Agentur für Arbeit den Sachverhalt klären musste, möchte ich einigen hier nochmal die Begriffe "Krank vor KUG" und "Krank während KUG" im Zusammenhang mit der Lohnerfassung erläutern.
Ich habe auch den Fehler gemacht und "Krank vor KUG" als Eintritt einer Krankheit vor aktiven Kurzarbeit im Unternehmen gesehen - das ist falsch.
Für Agentur für Arbeit gibt es nur einen Anspruchszeitraum in Monaten, dabei ist es völlig egal, wann die eigentliche aktive Kurzarbeit im Unternehmen angefangen hat (z.B. am 15. des Monats). Für die Erfassung der Krankzeiten würde man nur dann "Krank vor KUG" mit Ausfallschlüssel VK nehmen, wenn die Krankheit vor dem KUG-Monat beginnt und in den KUG-Monat übergeht.
Bei den jetzigen Fällen werden die meisten Unternehmen den März als KUG-Monat haben, mit der aktiven Kurzarbeit ab dem ersten des Monats oder mitten im Monat. Eingetretene Krankheiten in diesem Monat werden als "Krank während KUG" mit WK erfasst, unabhängig davon, ob im Unternehmen die aktive Kurzarbeit erst zum Ende des Monats angefangen hat.
Die Erstattung verläuft dann normal über die Agentur mit dem KUG-Antrag. Würde man so einen Fall fälschlicherweise als "Krank vor KUG" sehen, dann würde man das zu erstattende Kurzarbeitergeld kürzen.
Viele Grüße
Alexander S.
EDIT: Mittlerweile habe ich gesehen, dass die DATEV zum 07.04.2020 das komplette Dokument zur Erfassung von Kurzarbeit überarbeitet hat und den Punkt in Erkrankung vor und während KUG-Gewährungszeitraum geändert.
Hallo,
was ich hier aber nicht verstehen: warum bekommt der AN schon Gehalt gekürzt, wenn der AG zwar ab April KUG beantragt hat, der AN aber erst ab 14.04.20 KU gearbeitet hätte und am 08. + 09.04. krank war. Er hätte da ja für diese zwei Tage noch seine normale Lohnfortzahlung erhalten. Warum also mit WK im Kalendarium eingeben und den Lohn kürzen?
Diese Fälle habe ich leider sehr häufig und für die AN ist es doch ungerecht.
LG Bianca Schaller-Mayer
Die Erläuterung war nur auf den Unterschied zwischen VK und WK bezogen.
Wenn man eindeutig einen WK-Fall hat, muss man natürlich immer noch den tatsächlichen Beginn der Kurzarbeit betrachten.
In Ihrem Fall liegt der Krankheitszeitraum vor dem tatsächlichen Beginn der Kurzarbeit, also gilt für den 08. - 09.04. die normale Lohnfortzahlung mit K.
Wäre die Krankheit z.B. vom 08. - 16.04., würde die Erfassung so aussehen:
08.04. - 13.04. | K mit normaler AAG-Erstattung
14.04. - 16.04. | WK mit Erstattung über die Agentur
Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher.
Aber es wird hier doch immer wieder geschrieben, dass der Kurzarbeiterzeitraum immer ab dem 01. des Monats beginnt, wo beantragt wurde. Was muss ich dann für den MA anwenden? Diesen Zeitraum oder den Zeitraum, ab dem der MITARBEITER in Kurzarbeit geht?
Erster Schritt: Prüfen, ob der Arbeitnehmer im KUG-Gewährungszeitraum (ganzer Monat) krank geworden ist.
Zweiter Schritt: Prüfen, wann die tatsächliche Kurzarbeit im Betrieb innerhalb des KUG-Gewährungszeitraums angefangen hat. Danach Abgrenzung in normal krank (K) vor Beginn der tatsächlichen Kurzarbeit und krank während KUG (WK) nach Beginn.
Am einfachsten immer die Gegenüberstellung von "was wäre ohne KUG" machen, der Arbeitnehmer darf nicht schlechter oder besser gestellt werden.
aktueller Fall:
KUG beantragt ab 01.04.20 - allgemeiner Beginn 20.04.20
MA krank vom 22. - 24.04.
MA geht erst ab 05.05. in KU
Also ganz normale Lohnfortzahlung über die Eingabe der Fehlzeit?
anderer Fall:
KUG beantragt ab 01.04.20 - allgemeiner Beginn ab 20.04.20 - jeder MA an immer verschiedenen Tagen/Woche
MA krank ab 14.04.20 - wurde nicht für KU eingeteilt, weil er vorher schon krank war. Was muss ich hier machen?
Ist zwar komisch, dass der Beginn der Kurzarbeit nicht für den gesamten Betrieb gilt, aber wenn der Arbeitnehmer explizit in den Zeiträumen nicht für Kurzarbeit eingeteilt war, dann besteht meiner Meinung nach in beiden Fällen normale Lohnfortzahlung. Er hätte ja ohne krank auch die normale Arbeitszeit erfüllen müssen in den Zeiträumen.
Da hat der Arbeitgeber Pech und muss den Arbeitnehmer voll entlohnen.
Ja ist bei uns ganz individuell. Manche Abteilungen haben feste Tage, andere Abteilungen wochenweise und wiederum andere dann ganz verschieden, der eine MA Montag/Dienstag, der andere Mittwoch/Freitag und die Woche drauf wieder ganz anders usw. Deshalb gestaltet es sich so schwer für mich
@frgntz den Ausfallschlüssel K will das Programm in Verbindung mit den Lohnarten 145-147 haben. Die kann ich hier aber nicht nutzen, weil ich einen Gehaltsempfänger habe. Würde ich die nutzen, rechnet das Programm diese Stunden zusätzlich ab, sodass zu viel Gehalt ausbezahlt wird.
Oder sehe ich das falsch?
Der Ausfallschlüssel K muss ja bei Gehalt ohne Lohnart eingetragen werden, dieser dient zum Anstoßen des AAG-Antrages, sonst werden ja logischerweise zum Gehalt die Stunden der Lohnart extra berechnet.
Bei Lohn und Gehalt kann ich den Ausfallschlüssel ohne Lohnart eintragen, was LODAS angeht, habe ich leider keinen Einblick.
Danke für diese tolle Erklärung.
Muss ich hier noch etwas beachten, wenn mein AG nicht U1 abführt?
Hallo,
was genau meinen Sie mit Ihrer Frage: Muss ich hier noch etwas beachten, wenn mein AG nicht U1 abführt?
Wenn keine monatliche Umlage 1 an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten gezahlt wird, gibt es auch keinen Erstattungsantrag nach dem AAG.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehe ich auch so. Die Eintragung mit K bleibt ja erhalten, es wird nur kein Erstattungsantrag generiert.
Wichtig ist nur, dass man -natürlich fallbezogen- nicht z.B. WK statt K nimmt und unberechtigterweise die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für den Zeitraum bei der Agentur beantragt, obwohl der Arbeitnehmer gegebenenfalls explizit für den Zeitraum keine Kurzarbeit gehabt hätte und somit die normale Lohnfortzahlung hat.
Das ist mir bewusst, dass ich nichts von der Krankenkasse erhalte. Danke.
Mein Mandant legt da viel Wert darauf, dass das mit der KU korrekt gemacht wird.
Abe r bei der Arbeitsagentur kommt dann auch keine Erstattung heraus. Und ich finde keine Erklärung für das Sternchen? Bedeutet das, dass man da noch was erläutern muss?
EDIT: Das bedeutet dann wahrscheinlich, dass diese Personen WK sind, aber kein Anspruch ggü der KK besteht?
Wie ist der Sachverhalt für die 2 AN? Bei WK besteht auch kein Anspruch gegenüber der KK, sondern gegenüber der Agentur und der Anspruch müsste auch in der Abrechnungsliste stehen.
@katjamwas ist das denn für eine Auswertung? Ich arbeite mit LODAS und kenne die gar nicht.
Hallo,
auf der Auswertung 100, wird die Erläuterung zu dem * auf der letzten Seite, unterhalb der Summen ausgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
@Uwe_LutzDie sieht dann bei LODAS anders aus. Danke für die Info
Komisch, wir arbeiten auch mit LODAS und die Abrechnungsliste als Anlage zum KUG-Antrag sieht bei uns genau so aus - nur dass die Namen der Mitarbeiter in dem Screenshot aus Datenschutzgründen nicht mit aufgeführt wurden.
Hallo Zusammen,
ich hätte ein Thema zur Erfassung von Krankheit vor KuG bei Einsatz von LODAS: ich kann bei einem Gehaltsempfänger, welcher vor dem KuG-Zeitraum krank war (mit Entgeltfortzahlung) im Kalendarium kein "K" ohne Lohnart erfassen....gibt es dazu irgendeine Erklärung?
Danke & Gruß
Johannes Zeller
Hallo,
bei einem Gehaltsempfänger ist die Buchung mit K nicht erforderlich. Diese wird nur bei Stundenlohnempfängern mit der Lohnart 145 verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG