abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erholungsbeihilfe

5
letzte Antwort am 11.01.2026 16:19:46 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Roemerbad
Neuling
Offline Online
Nachricht 1 von 6
246 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

wir haben erst in 2025 auf Datev umgestellt. Nun haben wir im Dezember für einige Mitarbeiter eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 150 Euro ausbezahlt - dachten wir....

 

Wir haben mit der Lohnart 2310 den Betrag eingestellt. Wie wir festellen mussten erfolgte aber dadurch keine Auszahlung sondern lediglich die Pauschalversteuerung. 

 

Kann ich jetzt im Januar mit einer Nettobezugsart die 150 Euro noch ausbezahlen und zur Abrechnung für die Prüfung vermerken "Auszahlung im Januar nach Korrektur Lohnart" oder wie sollten wir das jetzt am besten handhaben? 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
228 Mal angesehen

Eigentlich haben Sie das im Lohn korrekt abgebildet. Der Arbeitgeber sollte (hat schon) die Auszahlung über die Bank abwickeln. Inwieweit das jetzt noch für 2025 möglich ist, klären Sie am besten mit Ihrem Chef/Steuerberater.

0 Kudos
Roemerbad
Neuling
Offline Online
Nachricht 3 von 6
210 Mal angesehen

Erstmal Dankeschön für die Antwort.

 

Im vorherigen Lohnprogramm wurde die Erholungsbeihilfe mit der Einstellung dann auch entsprechend überwiesen - wir wussten nicht das dies hier nicht der Fall ist. Uns wurde geraten die Auszahlung jetzt zu veranlassen und eben einen Vermerk für die Prüfung zu schreiben. 

 

Meine Frage ist nun, ob es sinnvoller ist Einzelüberweisungen an die Mitarbeiter unabhängig von der Abrechnung aus dem Bankprogramm zu machen oder einfach die 150 Euro als Nettobezug bei der 01/2026 Abrechnung auszubezahlen.

 

 

0 Kudos
Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 6
145 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Frage ist doch, warum die Erholungsbeihilfe lediglich verbeitragt, nicht ausbezahlt wurde. Vermutlich ist in der Lohnart für die Erholungsbeihilfe eine Folgelohnart hinterlegt. Diese würde ich in diesem Falle rausnehmen und eine Rückrechnung auf 12/2025 als Probeabrechnung anstossen. Dann sollte die Differenz doch zur Auszahlung kommen.

 

Viel Erfolg.

0 Kudos
FrauSmith
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
126 Mal angesehen

Haben sie die verwendete Lohnart überprüft?

Wahrscheinlich ist da ein Folge-Nettoabzug hinterlegt . Den hätten sie dann löschen müssen wenn noch nicht ausgezahlt wurde.

 

Jetzt überweisen sie entweder separat oder ziehen den Betrag in der nächsten Abrechnung ab.

 

Oder Lohnarten prüfen und ggf rückwirkend ändern. Dadurch wird eine Korrektur ausgelöst 

0 Kudos
GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
69 Mal angesehen

Erholung.png

Habe mir das mal gescannt aber das Dokument bei Datev nicht mehr gefunden.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 11.01.2026 16:19:46 von GLH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage