Hallo Zusammen,
mir ist nicht ganz klar wie ich die Krankheitsstunden eines AN während KUG erfasse.
Es handelt sich um ein Festbezugsempfänger, 50% reduzierte Arbeitszeit, sprich im März sind es 88 ausgefallene Kug-Stunden ohne Krankheit.
Nun hat der Mitarbeiter sich am 27.03. krank gemeldet. Krankmeldung 27.03. - 03.04.
Ich hatte die Bewegungsdaten vor Krankmeldung wie folgt:
Wert BS LA PersNr
88,00 1 410 XXXX
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
entscheidend für die Erfassung ist, ob der Arbeitnehmer bereits vor dem Kug-Gewährungszeitraum krank war oder während dem KuG Gewährungszeitraum krank geworden ist.
Beispiele für die Erfassung in LODAS finden Sie im Dokument 5303311 unter Punkt 3.4
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Arbeitnehmer ist während dem KuG Gewährungszeitraum krank geworden.
Hallo,
leider sind die Beispiele in diesem Dokument immer auf den Idealfall mit 100% Kug ausgelegt.
Wie muss ich aber den anteiligen Ausfall im Kalendarium erfassen?
Habe einen Gehaltsempfänger mit 50% Kug täglich und krank während Kug. Muss ich dann z.b. bei 8h regulärer Arbeitszeit 4h als krank während kug Schlüsseln und die übrigen laufen dann regulär als entgeltfortzahlung mit erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse?
Nein, das geht meines Wissens nach so nicht. Sie müssen in dem Fall dann den halben Monat Krank mit 8 Stunden eintragen und den restlichen halben Monat mit Krank während KUG und 8 Stunden.
Der Arbeitnehmer ist aber nicht den ganzen Monat krank!
Kurzarbeit ab 19.03. und krank ab 21.03. bis 03.04.
Dann analog der Krankzeit. Dann sind es jeweils 5 Tage.
Habe gerade über die Probeabrechnung die anteiligen Krankstunden erfasst. Es kommt keine Fehlermeldung und es wird ein Erstattungsantrag für die tatsächlichen Arbeitsstunden die nicht mit Kurzabeit abgerechnet werden erstellt.
Somit wäre der Zeitraum im Erstattungsantrag der gleiche wie auf dem Krankenschein.
Also Programmseitig umsetzbar, aber ist das auch rechtskonform?
Gut zu wissen, dass das jetzt auch klappt. Ich hatte bisher in Erinnerung, das die Eintragung so nicht möglich ist.
Ich wüsste jetzt nicht warum es nicht rechtskonform sein sollte. Meine Beschreibung diente ja nur als "Krücke" weil ich davon ausging, das bei einer Aufteilung der Erstattungsantrag nicht gestellt werden kann.
Ich würde gerne nochmal auf meine Ausgangsfrage hinweisen die leider noch niemand beantwortet hat. Ich arbeite mit LODAS.
Bei mir handelt es sich um ein Festbezugsempfänger, 50% reduzierte Arbeitszeit, sprich im März wären es 88 ausgefallene Kug-Stunden ohne Krankheit.
KUG seit 01.03.2020
Nun hat der Mitarbeiter sich am 27.03. krank gemeldet. Krankmeldung 27.03. - 03.04.
Laut Dok 5303311 heißt es " Erkrankt ein AN während des Bezugs von Kug, dann erhält er in den ersten sechs Wochen von der Arbeitsagentur Kug.
Heißt das ich packe einfach die ausgefallenen 88 Std.normal mit StLA 410 in die Bewegungsdaten ?
Haben Sie sich in dem Dokument auch das Erfassungsbeispiel bei Punkt 3.4.4 angeschaut? Hier ist die Erfassung genau beschrieben. Bei Krankheit müssen Sie alle KUG Stunden über das Kalendarium buchen.
Das habe ich gemacht, leider funktionierte dann garnichts mehr. Nicht mal der KUG anteil war aufgeführt.
in Dok.1008704 steht " Die ausgefallenen Ku-Stunden und die Krankheitsstunden während Kug werden in einer Summe erfasst. Bewegungsdaten , Erfassungstabellen, Standard .. BS 1 und Stammlohnart 410
Vielleicht wäre es doch besser wenn Sie sich direkt bei der DATEV melden und die sich die Daten dann anschauen. Denn so kann ich leider auch nicht weiterhelfen, da es einmal funktioniert und dann wieder nicht.
Ich werd verrückt mit dem Programm.. nun macht er es 😄
Bei der Probeabrechnugn taucht aber trotzdem das Dü Protokoll zum Antrag auf Erstattung auf. Als Empfänger steht die krankenkasse drinn.
In einem anderen Beitrag schrieb eine DATEV mitarbeiterin man soll die Fehlzeiten mit Grund Kug/S-Kug Krank erfassen. Im Dok steht als Grund Entgeltfortzahlung mit AU oder Entgeltfortzahlung ohne AU.
Bei dem Grund Kug/S-Kug Krank wird kein Dü Protokoll erstellt. Bei dem anderen Grund wird das Protokoll erstellt.
Welcher Grund ist nun richtig ?
Das ist doch super.
Bei dem AAG-Antrag dürfen aber nur die Stunden enthalten sein für die er AG Lohnfortzahlung leistet. Die KUG Stunden während der Krankheit dürfen nicht drin sein. Wenn das der Fall ist, dann ist alles richtig.
Bzgl. dem KUG/S-KUG Krank betrifft dies meiner Meinung nach einen anderen Fall und trifft bei Ihnen nicht zu. Hierzu müsste es aber in den genannten Dokumenten auch Beispiele geben, wann dieser Grund einzusetzen ist.
Der AN hat statt 8 Std. nur noch 4 Std. an einem Tag gearbeitet. Im Kalendarium steht jeder einzelne Tag mit 4 Std drinn und die letzten 3 Tage halt mit WK statt KU.
In dem DÜ Protokoll sind nur die 3 Tage WK a´ 4 Std. also 12 Stunden aufgeführt.
Ich versteh nur nicht warum hier das DÜ Protokoll erstellt wird. Geht das nun zur krankenkasse ? Es heißt doch im Dokument " Es wird kein AGG-Antrag erstellt, da die Tage, in denne der Arbeitnehmenr erkranktist, mit KUG Ausfall abgerechnet werden."
Dadurch, dass Sie keinen Vollausfall an den Kranktagen haben, sondern nur einen Teilausfall wird für den einen Teil der AAG Antrag erstellt und für den Ausfallteil nicht. D. h. in Ihrem Fall werden 12 Stunden von der Krankenkasse erstattet und 12 Stunden vom Arbeitsamt.
Es wird nur kein AAG-Antrag erstellt, wenn es sich um einen Vollausfall an den Kranktagen handelt, dann findet die Erstattung komplett vom Arbeitsamt statt.
Und wieder Schlauer geworden! VIELEN DANK! 🙂
Ich habe unter Personaldaten - Arbeitszeiten - regelmäßige Arbeitszeiten noch den Umrechnungsschlüssel für Festbezüge auf tatsächliche Arbeitstage geändert. So wird für die Wochenenden kein AAG-Antrag erstellt. Kann auch unter den Mandantendaten gemacht werden, dann würde es beim nächsten mal gleich alle AN betreffen.
ich benötige nun auch einmal Hilfe zu Thema Krankheit und Kurzarbeit.
KUG beantragt ab 01.03.2020
März wurde schon einmal "Normal" zum Märzstichtag abgerechnet
MA Krank: 11. + 12.03
mit der Märzabrechnung wurde der AAG nach U1 an die Krankenkasse gestellt
KUG-Beginn: 16.03.
Über das Kalendarium die Kranktage mit AS: VK, LA 413 und ab 16.03. die pro Tag durch KUG ausgefallenen Stunden.
Nun erhält die MA für März für die 2 Kranktage ( je 7 Std. in diesem Fall) eine Nachberechnung. Das ist doch nicht richtig, oder? Denn die Tage hatte sie ja schon im März für März bezahlt bekommen. Wo mache ich was falsch?
Ich freue mich auf Hilfe. Vielen Dank.
Kann eigentlich im Nachberechnung-Kalendarium ein Zeitraum erfasst werden, so wie im "Normalen" Kalendarium?
Richtig ist, dass die kranktage als "krank während kug" eingestuft werden müssen und somit ein lohnfortzahlungsanspruch besteht. Da aber erst ab 16. tatsächlich kug abzurechnen ist, wird der gesamte Zeitraum davor (also auch die kranktage) wie ein normaler abrechnungsmonat berücksichtigt. Du musst die kranktage also als normale Krankheit mit den regulären ausfallschlüsseln (nicht kug!) über das kalendarium erfassen.
Die 2 krnktage dürfen nicht als kug abgerechnet werden. Für die Tage besteht ein erstattungsanspruch durch die Krankenkasse an den ag. Wenn du die kranktage als kug abrechnest hast du keinen erstattungsanspruch durch die Kk sondern durch das Arbeitsamt im Rahmen der kug-erstattung, was in diesem Fall falsch ist.
Vielen Dank NaJu 2008, für die Ausführung. Wenn ich den AS = K wähle (im Kalendarium Nachberechnung) erscheint die Info, nur LA 145 - 147 sind zu verwenden.
Und wenn ich in das Doku für Kurzarbeitergeld LODAS gehe, steht da etwas anderes, als du es schreibst.
https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/5303311
Ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch, sorry.
Da ich jetzt leider nicht vor losdas sitze kann ich dir leider nicht sagen, welche ausfallschlüssel genau. Du musst jedenfalls die kranktage als ganz normale kranktage behandeln und nicht als kug-tage. Genauso auch die entsprechenden lohnarten.
Verwende keine kug-ausfallschlüssel und kug-lohnarten!
Die kranktage liegen vor (!) dem tatsächlichen kug-zeitraum. Da aber der gesamte kalendermonat als kug-monat eingestuft wird, spricht man von "krank während kug". Auch wenn du nur den 31.3. als tatsächliche kurzarbeit abrechnen würdest.
ich habe es jetzt erst einmal wie folgt gelöst (ich bezweifel aber das es richtig ist):
In den März gestellt -> Kalendarium ->Kranktage einzeln mit AS VK und LA 413 gebucht
In den April gestellt -> Kalendarium-Nachberechnung -> jeden Tag Kurzarbeit mit den ausgefallenen Stunden und AS = KU sowie LA 410 erfasst.
Erscheint mir sehr kurios....
Hat bitte noch jemand eine Idee...😏
Dok.-Nr.: 5303311
Vielleicht hilft dir das ja weiter
das Dokument habe ich ja bereits erwähnt und natürlich auch gelesen.😋
Aber unter 3.4 ist doch genau dein Szenario enthalten.
Beim gehaltsempfänger Schlüsselst du einfach nur die fehlzeit unter den personaldaten und beim Stundenlohnempfänger trägst du die fehlzeit zusätzlich über die bewegungsdaten als ganz normale Lohnfortzahlung ein.
Du brauchst an der Stelle nicht mit irgendwelchen kug-ausfallschlüssel oder lohnarten arbeiten, da für deinen krankzeitraum kein kug gezahlt wird!
Deine kranktage sind ganz normale kranktage wie in jedem anderen abrechnungsmonat auch. Und wenn für deine Fehlzeiten ein u1-antrag für die Kk erstellt wird ist alles richtig.
verstehe ich richtig:
wenn nur Teilausfall ist (50% KUG), wird bei Krankheit (Gehaltsempfänger, Programm LODAS) in Fehlzeit Grund "Entgeltfortzahlung mit / ohne AU-Bescheinigung" und NUR bei 100% KUG Grund "Krank während KUG/SKug"?
Ob vor oder während der KUG erkrankt, spielt hier keine Rolle. Es wird nur bei Eingabe der ausgefallenne Stunden nach VK, LA 413 (Krank vor KUG) und WK, LA410 unterschieden??
Denn wenn ich den Grund "Krank während KUG/SKug" eintrage, werden die SV-Tage gekürzt und es erscheint auf der Abrechnung die Unterbrechungszeit. Das ist aber doch beim Teilausfall nicht der Fall, denn theoretisch müsste an dem Tag teilweise gearbeitet werden?
Oder habe ich Gedankenfehler?