Hallo zusammen,
Da ich mich seit vergangenem Jahr mit einem Mandanten in Kurzarbeit befinde und sicherlich irgendwann die Prüfung ansteht, hätte ich gerne gewusst, wie Ihr das handhabt mit der Kug-Prüfung, die weiter als ins Vorjahr zurückgeht. Wie korrigiert Ihr dann das Ganze? Manuell mit der Hand am Arm, diversen Excel-Berechnungen und abschließenden Meldekorrekturen im SV-Meldeportal? Wie korrigiert Ihr die Mitarbeiterabrechnungen ........? Fragen über Fragen, bin auf Eure Erfahrungen gespannt.
Danke vorab
Hallo @Constanze_GM ,
man muss mit allem rechnen, selbst mit dem Guten! 😉
Ich kann Ihnen keine Erfahrungen mitteilen, da die von mir bisher abgerechneten Kurzarbeitergeldmonate bei Prüfungen immer ohne Beanstandungen blieben.
Viel Glück und Optimismus!
PS: Wenn Sie allerdings schon "Leichen im Keller" haben, sollten Sie ggf. bereits heute Probeabrechnungen machen und abspeichern ...
Danke für den gut gemeinten Ratschlag und ich stimme der Aussage zu 100% zu, dass gewissenhaftes Erfassen der Daten eine Menge Ärger erspart. Auch der Lohnabrechner kann nur die Daten erfassen, die ihm zur Verfügung gestellt werden. Meine Frage war daher eher vorausschauend, falls es doch wider Erwarten notwendige Korrekturen gibt.
In einem anderen Fall habe ich leider die Korrekturwünsche der Agentur für Arbeit parallel abzuarbeiten, welche sich auf die Abrechnungen meines Vorberaters mit einem anderen Lohnabrechnungsprogramm aus 2022 und 2023 beziehen. Ehrlich gesagt bin ich hier eher ratlos, wie ich das am effektivsten umsetzen kann. Ich wäre also für jeden Ratschlag sehr dankbar.
vllt. hilft Ihnen dies auch weiter, je nachdem, was bei Ihnen beanstandet wird, ist eine tel. Besprechung mit dem Sachbearbeiter der AfA ggf. sehr hilfreich.
Viele Grüße
Danke @fraua, dass Sie den Thread verlinkt haben. Das erspart mir die Suche.
Ich kann mich nur anschließen: Vorab klären, welche Berechnungsmethode z. B. bei Gehaltsempfängern und ausgefallenen Stunden akzeptiert wird oder sich wirklich die Arbeit machen, auch bei Gehaltsempfängern die entsprechenden Soll-Arbeitsstunden pro Monat und die Ausfall-Stunden haargenau erfassen.
Hilfreich kann auch sein, die in Frage kommenden Mitarbeitenden von der automatischen Löschung nach Austritt auszuschließen:
Falls DATEV doch noch (zumindestens inoffiziell) die frühere Korrekturmöglichkeit über einen zweiten Mandanten mit einem früheren Datenbestand anbietet, sind die Mitarbeiter wenigstens im aktuellen Bestand, über den die Korrektur läuft, noch vorhanden. War bei mir damals nicht so und mit fehlten 5 Mitarbeitende. (Gottseidank machte dann der Vorgesetzte des "Mad Man" in der Prüfungsabteilung dem Wahnsinn ein Ende, aber das ist eine andere Geschichte.)
Korrekte Aufzeichnungen sind ein Muss, das sollte klar sein.