Hallo Community,
aufgrund der steigenden Corona-Zahlen und den aktuellen Lockdown-Verschärfungen wird sicherlich der ein oder andere von Ihnen mit der Abrechnung von Entschädigungszahlungen konfrontiert.
In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht aller Informationen zur Abrechnung von Entschädigungszahlungen während Quarantäne oder Kinderbetreuung.
Bitte beachten Sie folgendes: Leider kann es zu Abweichungen bei den Erstattungen durch die jeweilige Entschädigungsbehörde kommen. Da wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten können, halten Sie bitte grundsätzlich Rücksprache mit der jeweiligen Behörde.
Gesetzliche Informationen finden Sie hier:
Internetseite des BMAS
Internetseite des IfSG
Vorab: Viele unserer Dokumente sind sicherlich bereits bekannt – da sie jedoch stetig aktualisiert werden, lohnt es sich immer, einen Blick hineinzuwerfen 😀
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Alle Änderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ergeben haben, finden Sie im Dokument 1008688 - Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen
Gerne helfen Ihnen auch unsere Hilfe-Bots bei der ein oder anderen Fragestellung und führt Sie Schritt für Schritt durch das Programm:
🤖Hilfe-Bot - Corona LODAS
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LODAS:
Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen
Dokument 1019217 - Netto-Lohn wird in Verbindung mit Quarantäne nicht richtig hochgerechnet
🎥Servicevideo Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen in LODAS
Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen
Dokument 1018992 - LODAS: Bei Stornierung der Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung wird die Stammlohnart 483 falsch ausgewiesen
🎥Servicevideo Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung abrechnen in LODAS
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Lohn und Gehalt:
Dokument 1008852 - Quarantäne - Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [neu ab Version 11.15] Dokument 1008868 - Quarantäne abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
🎥Servicevideo Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abrechnen in Lohn und Gehalt
Dokument 1009166 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt
Dokument 1009171 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung [neu ab Version 11.17]
🎥 Servicevideo Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt
Bleiben Sie bitte gesund! 🍀
Beste Grüße aus unseren Homeoffices
Ihr Community-Team PWS
Hallo Frau Eichler,
könnten Sie einmal prüfen, ob die Aussage unter Punkt 4 Nr. 4 im Dokument Quarantäne – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [neu ab Version 11.15] so eine Richtigkeit hat.
Meiner Ansicht nach, steht es hier anders:
https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html
Vielen Dank.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
die Aussage, dass die Quarantäne nicht am Wochenende bzw. an arbeitsfreien Tagen gebucht werden darf, ist korrekt.
Im Pflichtenheft der "Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)" wurde in der Anlage 56 die Behandlung von arbeitsfreien Tagen (z. B. Wochenenden ohne Soll-Arbeitszeit) geregelt.
Der Anspruch auf Entschädigung entsteht nur für Zeiten, in denen ein Verdienstausfall ausschließlich wegen der Quarantäne entstanden ist. Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen und unterliegt es einer kalendertäglichen Kürzung, dürfte das Arbeitsentgelt somit für arbeitsfreie Tage und Wochenenden nicht gekürzt werden.
Das Dokument wird hierzu auch in Kürze noch angepasst.
Hallo Frau Eichler,
vielen Dank für die Klarstellung. Im Umkehrschluss heißt das aber dann ja, dass auf der Seite des BMI das folgende Beispiel falsch wäre:
Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 € brutto und wurde vom 15.06 bis 29.06 in Quarantäne gesetzt. Er befand sich daher im Juni an 15 Kalendertagen in Quarantäne. Damit entfiel 50% seiner Arbeitszeit (entfallene Arbeitszeit = 15 Kalendertage in Quarantäne/30 Kalendertage im Juni). Der Verdienstausfall (brutto) beträgt somit 1000 € (50% x 2.000 €). Er ist in netto umzuwandeln und als Nettoverdienstausfall vollständig erstattungsfähig.
Oder habe ich einfach ein "Brett vor dem Kopf"? 😣
Hallo Herr Reich,
Sie haben da kein "Brett vor dem Kopf" 😊 Leider lautet meine Antwort auf Ihrem Umkehrschluss "jein":
Nach § 56 Abs. 1 S. 2 IfSG erhalten Arbeitnehmer aufgrund einer angeordneten Quarantäne eine Entschädigung in Geld, wenn sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Die Anlage 56 im Pflichtenheft hält somit explizit fest, dass der Anspruch auf Entschädigung nur für Zeiten entsteht, in denen ein Verdienstausfall ausschließlich wegen der Quarantäne entstanden ist.
Es darf die Fehlzeit im Kalender nur für reguläre Arbeitstage erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht.
Die Aussagen und Beispiele des von Ihnen genannten Online-Portals sind Informationen von einem Bund-Länder-Zusammenschluss, der sich aus 12 Bundesländer zusammensetzt. Die beteiligten Bundesländer sind am Ende der Seite aufgelistet. Einzelne Bundesländer oder Behörden erstatten somit unter Umständen mehr als die Arbeitstage.
Klären Sie bitte aus diesem Grund mit der zuständigen Behörde vorab, welche Tage (Arbeitstage oder Kalendertage) mit der Entschädigungszahlung erstattet werden.
Noch einmal vielen Dank. Die Folge daraus wäre ja dann, dass - wäre aus dem Beispiel zumindest zu vermuten und würde sich zumindest mit meinen bisherigen Erstattungen in NRW decken - dieses Länder nach Kalendertagen erstatten und hier dann doch Kalendertage zu buchen wären.
Würde aber auch bedeuten, dass es ggf. Probleme mit der ein oder anderen Krankenkassen geben könnte. Bei mir wären 42 Tage (6 Wochen) nach Kalendertagen schon abgelaufen, aber bei der Krankenkasse noch nicht, da hier nur die Arbeitstage gezählt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern in LODAS 11.6 ab dem 01.01.2021 bei den Fehlzeiten "Entschädigungszahlungen nach IfSG Betreuung Kind" ausgewählt wird, erscheint der Fehler Lo 52085 mit dem Hinweis, dass dieser Grund nur bis zum 31.12.2020 ausgewählt werden kann. Wo ist mein Fehler ?
Vielen Dank.
Hallo,
der Hinweis wird aktuell in LODAS ausgegeben und mit einer der nächsten Versionen wieder behoben.
Aktuell können Sie diesen mit "Nein" übergehen.
Seit heute gibt es hierzu auch ein Info-Doki 1019431 - LO52150 Die Angaben zur Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Beaufsichtigung Kind" sind ungültig.
Guten Morgen Frau Müller,
leider kann ich diese Fehlzeit nicht korrekt abrechnen.
Auf der Probeabrechnung sowie im Buchungsbeleg sind bei dieser Personal-Nr. Differenzen aufgetreten. Das betrifft die LA 483 Verdienstausfall Betreuung (Netto).
Wie kann ich diese Fehlzeit abrechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Karolin Doehler
Hallo Frau Doehler,
der Sachverhalt wird über DATEV geprüft.
Die Differenzen können derzeit nur manuell in der Finanzbuchführung ausgebucht werden.
Weitere Informationen zum Sachverhalt finden Sie auch im Info-Dokument:
Hallo,
ich habe gerade eine Probeabrechnung abgesendet mit dem Fehlgrund Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung. Leider wird nichts abgezogen, weder vom Brutto noch vom Netto.
Kann ich auch den Fehlgrund Quarantäne nehmen um das reduzierte Brutto und Netto zu berechnen.
Wann kommt das Update, damit es wieder funktioniert
Hallo,
der Grund "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne" kann in diesem Fall nicht verwendet werden.
Die Abrechnung der Fehlzeit "Entschädigung wegen Kinderbetreuung" kann aufgrund eines Fehlers derzeit nicht verarbeitet werden. Unsere Entwicklung ist informiert und kümmert sich um die Behebung.
Ich melde mich an dieser Stelle, sobald es neue Informationen gibt.
Hallo Community,
leider gibt es für die Fehlzeit Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind in LODAS unterschiedliche Fehlerkonstellationen.
Diese haben wir in Dokument 1019431 - Fehler beim Erfassen und Abrechnen der Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Beaufsichtigung Kind" oder der Lohnart 483 Verdienstausfall Betreuung Kind ab Januar 2021 beschrieben.
Ich habe dieses auch in der Übersicht im Ursprungsbeitrag meiner Kollegin Daniela Eichler ergänzt.
Die Kollegen arbeiten bereits an der Fehlerbehebung. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Liebe Community Mitglieder,
wer von euch hatte schon den Fall, dass Quarantäne für das Kind und Saison Kug für die betreuende Person aufeinander treffen ? Laut Arbeitsagentur wäre hier die Quarantäne abzurechnen und nicht der witterungsbedingte Ausfall. Ich bin mir jedoch unsicher, weil auch die Aussage fiel, dass auch Quarantäne abzurechnen wäre, wenn der Mitarbeiter und nicht das Kind in Quarantäne steckt und Kurzarbeit hat. Dazu habe ich jedoch was anderes gelesen.
2. Frage dazu: Ist es richtig, dass bei einer Arbeitsbescheinigung die Quarantäne als unbezahlte Fehlzeit ausgewiesen wird, obwohl der Mitarbeiter doch die Verdienstausfallentschädigung erhielt?
Vielen Dank und liebe Grüße..
Hallo,
leider können wir zu diesen Sachverhalten keine rechtlichen Auskünfte erteilen.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Gesundheitsamt, um Ihre offenen Fragen zu klären.
Servicevideo Entschädigungszahlungen Kinderbetreuung nach §56 IfSG
Hallo,
wann ist das Video endlich verfügbar? Die gleiche Frage gilt für Corona Bot...
Hallo,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Hilfe-Videos und Bots.
Die Überarbeitung dieser Medien nimmt leider noch etwas Zeit in Anspruch.
Unsere Hilfe-Dokumente wurden bereits zu den Änderungen des IfSG zur Berechnung der Entschädigungszahlungen angepasst. Einen Überblick der Dokumente finden Sie im Ursprungsbeitrag meiner Kollegin Daniela Eichler.
Im nächsten Schritt folgen nun nach und nach auch die weiteren Medien.
Vielleicht kann Ihnen auch unser Infoservice-Video bereits vorab weiterhelfen. Hier nochmal die Verlinkungen:
Das Beispiel in dem Video bezieht sich zwar auf Quarantäne, jedoch werden die Eingaben zur Kinderbetreuung erwähnt.
Hallo,
die Bots sind nun wieder aktualisiert verfügbar. Gleiches gilt für die Videos von Lohn und Gehalt.
Alle weiteren aktuellen Informationen zum IfSG finden Sie hier.
Hallo @Ulrike89 ,
ist Ihr Problem bzw. Frage schon gelöst wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Karolin Doehler