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Entschädigungszahlungen bei Quarantäne/Kinderbetreuung ab 31.03.21 - Alle Informationen im Überblick

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letzte Antwort am 14.07.2021 17:03:25 von Nina_Schöneweis
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wie sicherlich bereits bekannt, haben sich einige Änderungen bei der Berechnung von Entschädigungszahlungen während Quarantäne oder Kinderbetreuung seit dem 31.03.2021 ergeben.


Daher haben wir unsere Informationsmedien für Sie überarbeitet und aktualisiert.


Trotz neuer Berechnung ist folgender Hinweis notwendig: Leider kann es nach wie vor zu Abweichungen bei den Erstattungen durch die jeweilige Entschädigungsbehörde kommen. Da wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten können, halten Sie bitte grundsätzlich Rücksprache mit der jeweiligen Behörde.
Die zuständige Behörde können Sie auch über die Datenbank des Robert-Koch-Instituts finden.

 

Gesetzliche Informationen finden Sie hier:
💡Internetseite des BMAS
💡Internetseite des IfSG

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Alle Änderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ergeben haben, finden Sie im übergreifenden Dokument 1008688 - Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen.



Hilfe-Bots Corona

Unsere Hilfe-Bots wurden ebenfalls auf den aktuellen Stand gebracht und sind wieder vollumfänglich online. Sicherlich erhalten Sie auch hier Antworten zur ein oder anderen Fragestellung und werden Schritt für Schritt durch das Programm geführt:

🤖Hilfe-Bot - Corona LODAS
🤖Hilfe-Bot - Corona LUG

 


Hilfe-Dokumente


LODAS - Informationen zur Entschädigungszahlung aufgrund Quarantäne:

Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021
Dokument 1019437 - Entschädigung nach § 56 IfSG wegen Quarantäne – Beispiele für LODAS (gültig bis 30.03.2021)

 
LODAS - Informationen zur Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung:

 Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Gültig ab 31.03.2021

 Dokument 1019438 - Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung – Beispiele für LODAS (gültig bis 30.03.2021)



Lohn und Gehalt - Informationen zur Entschädigungszahlung aufgrund Quarantäne:

Dokument 1008868 - Quarantäne abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 31.03.2021)
Dokument 1020466 – Quarantäne abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig bis 30.03.2021)
Dokument 1008852 - Quarantäne - Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [neu ab Version 11.15]

 

Lohn und Gehalt - Informationen zur Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung:

Dokument 1009166 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 31.03.2021)
Dokument 1020466 - Quarantäne abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig bis 30.03.2021)
Dokument 1009171 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung [neu ab Version 11.17]

 

 

Hilfevideos

LODAS - Aktualisierung wird geprüft:

🎥Servicevideo Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen in LODAS 

🎥 Servicevideo Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung abrechnen in LODAS

Lohn und Gehalt:
🎥 Servicevideo: Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abrechnen in Lohn und Gehalt  

🎥Servicevideo Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt

 

Update 11.06.2021: Die Videos Lohn und Gehalt werden in Kürze aktualisiert.

 

 

Infoservice – unser kostenloser Newsletter
Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen zum 31.03.2021 wurde eine Sonderausgabe zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes versandt.
Gerne können Sie die letzte Ausgabe hier einsehen:

ℹ️Sonderausgabe LODAS
ℹ️Sonderausgabe Lohn und Gehalt

 

Update 11.06.2021: Änderung der Berechnung auf LVO-Tabellen: Im aktuellen Infoservice haben wir die Neuerungen zur manuellen Berechnung der Entschädigungszahlungen mit den LVO-Abzugstabellen beschrieben.

 

ℹ️LODAS

ℹ️Lohn und Gehalt


Interesse geweckt? Weitere Infos dazu und zum Abo geht’s hier entlang. 


Dialogseminare online
Zur bestmöglichen Unterstützung bieten wir zu den aktuellen Entschädigungszahlungen Dialogseminare an, die Sie ab sofort im DATEV-Shop buchen können.

🖥 Art.-Nr. 78556 - Neuregelungen zu Quarantäne, Elternentschädigung, Kug-Leistungssatz – LODAS 

🖥Art.-Nr. 78557 - Neuregelungen zu Quarantäne, Elternentschädigung, Kug-Leistungssatz – Lohn und Gehalt 

 

 


Bleiben Sie bitte weiterhin gesund! 🍀

 

Beste Grüße aus unseren Homeoffices

Ihr Community-Team PWS

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

es gibt nochmal eine leichte Änderung bei der manuellen Berechnung der Entschädigungszahlung bei Quarantäne und Kinderbetreuung. Für die Berechnung wurden vom Bundesministerium für Gesundheit die LVO-Abzugstabellen zur Verfügung gestellt. Bisher haben wir die Berechnung anhand der Kug-Tabellen beschrieben. Die Ergebnisse der beiden manuellen Berechnungen weichen jedoch nicht voneinander ab. Sie haben also rückwirkend keinen Handlungsbedarf.


Die Dokumente haben wir diesbezüglich aktualisiert. Die Servicevideos für Lohn und Gehalt werden nochmal neu überarbeitet. 

 

Für LODAS ist voraussichtlich im Laufe des Monats Juni die automatische Berechnung der Entschädigungszahlungen für Standardfälle geplant.

 

Den Ursprungsbeitrag meiner Kollegin Daniela Eichler habe ich aktualisiert. 

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. 🙂

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

zur Info: Die automatische Berechnung für die Entschädigungszahlungen bei Quarantäne und Kinderbetreuung in LODAS wurde heute freigegeben. 😊

 

Weitere Informationen stehen im Kapitel 5 im Dokument  1008768 - Entschädigungszahlung wegen Quarantäne aufgrund des Corona-Virus abrechnen.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
Jasmina25
Fortgeschrittener
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... bis wann kann mit der automatischen Berechnung in Lohn und Gehalt gerechnet werden? 

 

VG 

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Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


uns ist bewusst, dass die manuelle Berechnung zum einen sehr zeitaufwändig als auch fehleranfällig ist. Daher können wir sehr gut nachvollziehen, dass auch in Lohn und Gehalt eine zeitnahe automatische Lösung gewünscht wird.


Eine Umsetzung ist in 2021 aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen und der damit verbundenen Programmanpassungen jedoch leider nicht realistisch.

 

Wir halten Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden, sobald neue Informationen zum zeitlichen Ablauf bekannt werden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.07.2021 17:03:25 von Nina_Schöneweis
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