hier ein kurzes Update in der Sache...Folgendes Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhielt ich heute. Was es mir sagen will, behält es tapfer für sich...
Der Prüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung wundert sich über die vielen Befreiungsanträge und die Sachbearbeiter finden keine Handlungsanweisung in ihren Handbüchern. Also bestätigt man erstmal den Eingang des Antrags und mit dem Satz "Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht von uns" deutet man schon mal eine mehrwöchige Wartezeit auf die Antwort an.
Und in der Zwischenzeit soll man vermutlich auf telefonische Nachfragen zum Stand der Bearbeitung verzichten.
So würde ich es jetzt interpretieren ...
Wir haben den Befreiungsantrag am 31.01. weggeschickt und gestern war bereits die Antwort vom Prüfdienst da. Sie befreien uns bis zum 31.12.2026. Wir sind in Hessen ansässig.
Hallo durschnittsbenutzer,
wir haben unseren Antrag ende Dezember rausgeschickt und heute von der Deutschen Rentenversicherung die Befreiung erhalten mit dem Hinweis, das wir die Mandanten selber über die gewährte Befreiung zu infomieren haben.
Wir sitzen in NRW.
Schönes Wochenende
Frank Bähren
Hallo @Ulla ,
es gibt Neuigkeiten:
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat meinem Antrag stattgegeben...
Sonnige Grüße aus Hessen!
G. Noll
Info Knappschaft-Bahn-See (KBS) von gestern:
Auszug daraus:
Wir hätten tatsächlich noch eine Frage zu diesem Thema.
Wir decken, hier im Erzgebirge, viele verschiedene Regionen ab. Deshalb sind ggf. verschiedene Prüfbezirksstellen zuständig.
Können wir dennoch unseren Sammelantrag an eine Prüfdienststelle schicken oder müssen wir unsere Mandanten der richtigen Stelle zuordnen und somit für jede Prüfstelle einen eigenen Sammelantrag stellen?
Woher wissen wir dann, welche Prüfbezirksstellen zuständig wäre?
Vielen Dank vorab.
Guten Morgen @TeamLohn ,
bei uns funktioniert das "andersrum":
Ich habe (bereits in der Vergangenheit) sämtliche Mandanten einer Prüfdienststelle zuordnen lassen. Dadurch habe ich immer nur einen Prüfer für sämtliche Betriebe, egal wo diese sich befinden.
So ist zum Beispiel die Tierarztpraxis aus BaWü auch der Prüfdienststelle in Hessen zugeordnet.
Falls bei Ihnen bisher schon verschiedene Prüfdienststellen zuständig waren, würde ich es für sinnvoll halten (habe es aber nicht weiter recherchiert), wenn Sie die Befreiungsanträge zu der jeweils zuständigen Stelle senden.
Schöne Grüße aus Hessen!
G. Noll
Vielen Dank für die schnelle Antwort @gnoll !
Und wie werden Mandanten berücksichtig, für die wir keine Lohnabrechnung mehr machen, bei denen aber ggf. noch eine Prüfung abschießend kommen könnte?
Wahrscheinlich müssen wir für diese auch noch einen Antrag stellen...?
Hallo @TeamLohn ,
ich bin da pragmatisch vorgegangen und habe das für alle Bestands-Mandanten beantragt, bei denen in den vergangenen 4 Jahren mal ein Lohn abgerechnet wurde, unabhängig davon, ob dort noch Arbeitnehmer beschäftigt sind oder nicht. Sicher ist sicher...
Sonnige Grüße
G. Noll
Hallo
Ich bin "nur" Arbeitnehmerin und für administrative Tätigkeiten zuständig.
Mein AG hat mich damit beauftragt den Antrag auf Befreiung zu stellen.
Muss ich Gründe aufführen, oder reicht ein einfacher Hinweis auf den Paragraphen, der auf die Befreiung hinweist? Wie hast du das gehandhabt?
Viele Grüße, Miri
Hallo @mirifinch ,
ich hatte das so an den Prüfdienst der Rentenversicherung geschickt:
Das hatte wohl ausgereicht.
Grüße aus Hessen
G. Noll
Vielen Dank @gnoll
Ich hoffe, es ist okay, dass ich deinen Text etwas auf unser Unternehmen anpasse und dann nutze. 😬
Du hast mir sehr geholfen!
schön, dass jetzt jeder Mandant eine separate Bescheinigung erhält, dass unserem Antrag entsprochen wurde. In unserer Sammelbestätigung steht explizit drin, dass sowas eben nicht erfolgt.
Was für eine Masse an Rückfragen das grad wieder nach sich zieht. Kann man sich wieder nicht ausdenken sowas...